Wie funktioniert Altersteilzeit genau?

vom 23.03.2012, 13:36 Uhr

Ist man am Ende seines Berufsleben angelangt, geht man ja wohl nicht von heute auf morgen in Rente oder Pension. Immer öfter ist von der sogenannten Altersteilzeit die Rede, die bereits schon vor dem Rentenalter angestrebt werden kann. Allerdings kann ich mir darunter nichts vorstellen und die bisherigen Definitionen haben es mir noch nicht verständlich machen können, was man genau darunter versteht.

Wie also funktioniert Altersteilzeit genau? Was muss man beachten, wenn man in Altersteilzeit gehen möchte? Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es? Käme für Euch auch eine Altersteilzeit in Frage, wann und unter welchen Umständen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Die Altersteilzeit, wie ich sie aus meinem Unternehmen kenne, kann ich gerne beschreiben, ob das aber in allen Punkten allgemein gültig ist, weiß ich nicht.

Die Altersteilzeit gliedert sich in zwei Phasen, die aktive Phase und die passive Phase. Vereinbart nun ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen, das Altersteilteilzeitmodell in Anspruch zu nehmen und alle Voraussetzungen sind gegeben, so bleibt der Arbeitnehmer ganz normal angestellt, bekommt aber einen Lohn bzw. Gehalt, welches aber weniger ist, als das normale Einkommen.

Abgeschlossen werden solche Altersteilzeitverträge meistens für drei Jahre, das heißt, der passive Teil beginnt 3 Jahre vor dem eigentlichen Renteneintritt, es gibt aber auch andere Zeiträume, die vereinbart werden können. Die Hälfte dieser Zeit ist dann also alles wie vorher, man geht normal arbeiten, hat aber weniger Einkommen.

Die passive Phase schließt dann direkt an die aktive Phase an und dauert bis zum Renteneintritt. In dieser Phase bleibt man dann schon zu Hause, bekommt aber seine vereinbarten Bezüge weiterhin gezahlt. Erreicht man dann sein Rentenalter, ist man aus dem Unternehmen ausgeschieden und wird fortan von seiner Altersrente leben müssen.

Dies ist wie gesagt die Regelung in dem Unternehmen, in welchem ich angestellt bin. Es gibt zig andere Möglichkeiten, dieses Arbeitszeitmodell mit Leben zu füllen. So kann man z.B. vereinbaren, dass die Arbeitszeit Schritt für Schritt verringert wird, man also immer weniger tägliche Arbeitszeiten hat, je näher man dem Ende des Arbeitslebens kommt. Früher waren diese Altersteilzeitmodelle auch für die Unternehmen wesentlich interessanter, da es staatliche Zuschüsse gab, welche aber heute nicht mehr gezahlt werden.

Wichtig ist, dass sich vor Abschluss einer solchen Altersteilzeitvereinbarung genau informiert. Viele ehemalige Kollegen haben nämlich arg zu kämpfen gehabt, weil das Geld dann doch weniger war, als sie sich das vorgestellt hatten. Auch waren Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Erfolgsbeteiligung für diesen Personenkreis nicht mehr vorgesehen, das schürte bei manchem dann den Neid auf andere Kollegen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es gibt unterschiedliche Modelle für Altersteilzeit. Denn in manchen Firmen, wo auch Überstunden anfallen, bieten an, diese über einen bestimmten Zeitraum sammeln kann. Und diese Überstunden werden dann eben vor Rentenbeginn wieder abgebaut bei gleichem Lohn oder Gehalt.

Je nach Unternehmen und Absprachen kann der Arbeitnehmer dann eben ganz zu Hause bleiben oder arbeitet nur noch Teilzeit. Genauso gibt es halt auch Modelle wie sie Squeeky beschrieben hat. Es kann halt jedes Unternehmen die Vereinbarungen so treffen, wie sie am Besten in die Firmenstruktur passen, aber eben keinen Nachteil für den Arbeitnehmer mit sich bringen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wie die privaten Firmen so etwas für ihre Mitarbeiter regeln wird sicherlich sehr individuell sein und da kenne ich mich auch nicht so aus. Ich bin Beamter in Sachsen-Anhalt und unser Finanzminister hat gerade die Modalitäten geändert und die Laufzeiten für die Antragsstellung verlängert. Altersteilzeit wird wirklich in jedem Bundesland anders gehandelt, die Zugeständnisse sind umso großzügiger je höher der Sparzwang und die Anzahl der überflüssigen Mitarbeiter sind.

Als Beamter kann man bei uns im Bundesland ab dem vollendeten 50. Lebensjahr einen Antrag zur Gewährung von Altersteilzeit stellen. Wenn er genehmigt wird dann muss die Arbeitszeit um 50 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit gekürzt werden. Wenn diesem Antrag entsprochen wird hat man die Wahl diese Zeit im Blockmodell oder im Teilzeitmodell auszuüben. Man muss sich aber entscheiden, ein späterer Wechsel ist nicht mehr möglich. Beim Blockmodell arbeitet man wie gewohnt mit voller Stundenanzahl und den gekürzten Bezügen weiter, nach dem Erreichen der Hälfte der Zeit bis zum Pensionsbeginn geht man dann vorzeitig in den Ruhestand. Beim Teilzeitmodell kann man sich dagegen überlegen ob man nur an 2,5 Tagen in der Woche kommt oder an vier Tagen oder eben an fünf Tagen, je, nachdem wie man seine Freizeit später gestalten möchte. Natürlich wird der Urlaub auch entsprechend der anwesenden Tage gekürzt. Pech hat man natürlich wenn Feiertage auf die nun freien Tage fallen, die sind dann umsonst und werden angerechnet. Natürlich verkürzen sich dadurch auch die Pensionsansprüche und eventuelle Gehaltserhöhungen werden auch nur anteilig gewährt.

Als Angestellter muss man mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben um einen Antrag stellen zu können. Für beide Beschäftigungsverhältnisse gilt natürlich dass keine dringenden dienstlichen Gründe dagegen stehen dürfen. Hier in unserem Amt habe ich dagegen festgestellt dass der Amtsleiter keinerlei Entscheidungsbefugnis hat. Er kann diese Anträge alle abschmettern beziehungsweise nicht zustimmen, sie werden trotzdem genehmigt. Im Augenblick zählen hier nur der politische Wille und die dringende Haushaltskonsolidierung. Wer das 60. Lebensjahr bereits hinter sich gebracht und einen Antrag stellen möchte der hat sogar einen Rechtsanspruch auf diese Art der Freistellung. Diese tariflichen Regelungen gelten bei uns bis zum 31. Dezember 2016. Allerdings sind diese neuen Regelungen noch unter Vorbehalt zu sehen, diese Vereinbarung wurde noch nicht verabschiedet. Am 31. März muss dazu noch die Zustimmung aller politischen Gremien und der verschiedenen Tarifpartner eingeholt werden, aber da bereits alle Vorabsprachen gemeinsam getroffen wurden handelt es sich hier nur noch um eine reine Formsache.

Persönlich finde ich diese Regelungen hervorragend und ich werde sie auch versuchen in Anspruch zu nehmen sobald ich das nötige Alter dafür erreicht habe. Persönlich bevorzuge ich das Teilzeitmodell und nicht das Blockmodell weil ich es nicht einsehe dem Staat gegenüber in Vorleistung zu gehen, im Alter kann ja immer mal schnell etwas passieren.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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