Hauskauf - Gebrauchte Immobilie - Dachausbau

vom 22.03.2012, 10:50 Uhr

Ich hatte schon in einem anderen Beitrag (hier) geschrieben, dass aktuell die Überlegung da ist, ein altes Haus zu erwerben. Hierbei gäbe es aber bei Einzug etwas Renovierungsbedarf. Der Zwang ist zwar nicht da, macht aber letztlich auf Grund des Alters und Zustandes in ein paar konkreten Bereichen Sinn.

Hier handelt es sich um das Dach bzw. dessen Dämmung. Geplant wäre nämlich der Ausbau des Dachgeschosses und dabei ist aufgefallen, dass keine Dämmung verbaut wurde und die Dachgeschossfenster wirklich ausgetauscht gehören.

Meine Frage wäre hierbei, ob es sich nicht gleich anbieten würde, neben der Dämmung eine 2-3m breite Gaube statt der Dachgeschossfenster bauen zu lassen. Das dürfte zunächst erheblich Aufwand bedeuten (Dach zum Teil abdecken und dann die Gaube anbauen und dann wieder das Dach decken.). Aber wenn sowieso schon am Dach gearbeitet wird (was ja bei der Dämmung - die aber nur innen passiert - und dem Dachgeschossfensteraustausch der Fall ist), würde sich dies anbieten.

Könnte man nun den Anbau der Gaube auch unter Energiesparmaßnahmen verpacken? Hier geht es einfach darum, für die Kosten für dieser Sanierungsmaßnahme einen KfW Kredit zu beantragen und um eben ein Gesamtpaket zu haben (statt vieler Einzelmaßnahmen) wäre es eben Ideal, diese drei Punkte zu vereinen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bevor ihr über Umbauarbeiten am Dach nachdenkt, sollte geklärt werden, ob dies überhaupt erlaubt ist. Je nach Gemeinde, gibt es da recht enge Vorschriften. Wenn also bei euch in der Gegend kein Haus solche Gauben hat, dann dürfte es eventuell nicht erlaubt sein. Kommt darauf an, ob es einen Bebauungsplan für das Gebiet gibt. Dieses kann man in der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfragen.

Allerdings glaube ich weniger, dass man dies als Energiersparmaßnahme verkaufen kann. Dann eher als Wohnraumschaffung, wenn es geplant ist, das Dachgeschoss soweit auszubauen. Auch dafür gibt es doch Förderprogramme, welche man beantragen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Bislang bin ich davon ausgegangen, dass eine Gaube von Genehmigungsverfahren ausgeschlossen ist bzw. einer solche Genehmigung gar nicht bedarf. Allerdings würde ich da wohl doch lieber nachfragen, als einen Rechtsstreit zu riskieren, der über Jahre geht und an dessen Ende ich doch rückbauen müsste. Das aber wären ja auch Themen, die dann später der Architekt bzw. das Unternehmen mit zu verantworten hätte.

Trauriger stimmt mich natürlich die Information (wobei ich mir das hätte denken können), diese Maßnahme eher nicht als ein Punkt verpacken zu können und hier mehrere Pakete schnüren zu müssen. Das macht die Sache weder einfacher noch schneller. Aber hier muss dann auch die Bank mit entsprechenden Hinweisen kommen. Danke aber für die Einschätzung.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich kenne nun nicht jede Fördermöglichkeit, aber die Schaffung zusätzlichen Wohnraumes gehört für mich einfach dazu, besonders wenn das Dachgeschoss nur genutzt werden kann wenn es eine Gaube gibt. Persönlich wäre ich auch etwas kreativer um nicht jede Maßnahme einzeln beantragen zu müssen. Ich würde mit dem Dachdecker sprechen damit die Rechnung antragsgemäß später passt. An einem alten Dach müssen immer Balken ausgetauscht werden und da geht das Holz und der Arbeitslohn für die Gaube auch mit unter. Außerdem macht es wirklich Sinn ein Dachfenster auszutauschen selbst wenn es erst fünf Jahre alt ist und noch völlig in Ordnung ist. Die Lebensdauer eines Fensters ist nun einmal begrenzt und deutlich geringer als ein Ziegeldach. Da würde ich es lieber jetzt austauschen und die 200 Euro investieren als in ein paar Jahren das halbe Dach wieder abzudecken und auch noch ein Gerüst aufzustellen.

So oder so, für mich gehören die Maßnahmen einfach zusammen und sie müssten auch gemeinsam in dem Paket beantragt werden.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



@derpunkt Es kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an. Als wir damals gebaut haben, gab es einen solchen Bebauungsplan. Dort war genau vorgeschrieben welche Farben die Dachziegel haben dürfen, welche Zäune erlaubt sind und solche Dinge. Immerhin geht es dabei auch um die allgemeine Ansicht für das gesamte Umfeld. Daher kann es eben möglich sein, das Gauben nicht gestattet sind.

Allerdings hat das mit dem Architekten dann weniger zu tun. Zumindest war es damals unsere Aufgabe diese Vorgaben zu beschaffen, damit sie bei der Planung berücksichtigt werden können. Dazu sollte auch geklärt werden ob es einer Baugenehmigung für diese Veränderungen bedarf. Denn auch dieser Punkt wird bei Umbauarbeiten gern vergessen und dann kommt das böse Erwachen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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