Ab welcher Höhe werden vom Lohn Abzüge abgezogen?

vom 21.03.2012, 15:06 Uhr

In diesem Thread habe ich mich bereits klick gefragt, wieso Rechtsanwaltsfachangestellte so schlecht bezahlt werden. Im ersten und im zweiten Jahr verdient meine Schwester gerade mal um die 250 €. Daraufhin haben wir uns gefragt, ob bei diesen "Hungerlohn" überhaupt noch etwas abgezogen wird.

Ich persönlich denke, dass von diesem mickrigen Lohn keine Lohnsteuer, Kirchensteuer usw. mehr abgezogen wird. Bei 400-Euro-Jobs passiert es ja auch nicht. Dennoch bin ich mir nicht sicher und wollte euch fragen, bis wie hoch die Grenze geht, in der vom Lohn keine Steuern und Zuschläge abgezogen werden. Kennt sich da zufällig jemand gut damit aus?

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» Naviia » Beiträge: 821 » Talkpoints: 27,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Steuern werden erst ab einem monatlichen Einkommen von 800 Euro und ein paar Zerquetschten fällig. Womit Deine Schwester aber zu rechnen hat, sind Abzüge bezüglich der Sozialversicherung, sprich Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Die Abzüge werden dann aber nicht so hoch sein, am besten fragt man beim Arbeitgeber einfach nach. Es kann aber gerade bei der Krankenkasse der Fall sein, dass Deine Schwester über ein Elternteil mitversichert werden kann, wie dies im einzelnen aussieht, muss aber geklärt werden. Jedenfalls werden Steuern definitiv nicht fällig, die vom Lohn abgezogen werden, Mehrwertsteuer beispielsweise muss Deine Schwester aber wiederum zahlen, wenn sie etwas kauft. :wink:

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Was du vermutlich meinst, ist nicht das Gehalt der Rechtsanwaltsfachangestellten, sondern die Ausbildungsvergütung während der Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Dann ist das nicht der "Verdienst", sondern eine Ausbildungsvergütung! Und die ist eben in dem Fall zwar tatsächlich sehr gering im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen. Aber die Ausbildung hat ja nicht zum Ziel das die Auszubildenden Geld verdienen, sondern die Ausbildung absolvieren. Daher finde ich "Gehaltsvergleiche" bei Ausbildungszweigen eher lästig. Ich hoffe jedenfalls, dass die Berufswahl nicht davon abhängig gemacht wird, was als "Gehalt" bzw. Vergütung monatlich während der Ausbildung bezahlt wird.

Ob dann Rechtsanwaltsfachangestellte wirklich "wenig" verdienen, lässt sich doch nur an Hand der Bezüge nach Abschluss der Ausbildung festmachen. Und hier habe ich eben nicht die entsprechende Übersicht, um mir ein abschließendes Urteil zu bilden.

Fakt ist aber, dass bei dem "Einkommen" keine Steuern fällig werden. Bei den Sozialabgaben kann der Arbeitgeber nichts machen. Wobei ich mir auch hier nicht vorstellen kann, dass signifikante Beiträge zur Krankenversicherung oder zur Rentenkasse fällig werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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