Nachweise von WG-Mitbewohner bei Antrag auf ALG II?
Herr B und Frau A sind freundschaftlich verbunden und haben eine WG gegründet. Leider ist Herr B schon seit längerem arbeitslos und dadurch inzwischen in das Arbeitslosengeld II hineingerutscht. Bei Anträgen auf ALG II ist immer wieder davon die Rede, dass man unter Umständen eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Jedoch kann Herr B mit Sicherheit sagen, dass Frau A alles ist, nur keine Partnerin und somit dürfte das Einkommen von Frau A bei dem Antrag nun keine Rolle spielen, oder?
Der für Herrn B zuständige Sachbearbeiter hat aber schon etwas verlauten lassen, dass Frau A trotz der Wohngemeinschaft durchaus ins Visier geraten könnte. Herr B möchte dies natürlich verhindern, einmal, weil Frau A genau wie Herr B je selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen und es auch so vereinbart wurde. Die schriftliche Fixierung dieser Vereinbarung liegt dem Sachbearbeiter bereits vor, aber das scheint dem Mitarbeiter des Jobcenters nicht zu interessieren.
Sollte Herr B sich weigern, entsprechende Nachweise von Frau A vorzulegen, so müsse Herr B damit rechnen, dass ihm Leistungen, die in den Arbeitslosengeld II-Bezug fallen, nahezu gestrichen werden. Wie kann sich aber Herr B nun wehren? Muss Herr B aufgrund der Wohnsituation die Kontoauszüge beziehungsweise einen Verdienstnachweis seiner Mitbewohnerin nachweisen? Wohin kann sich Herr B wenden, sollte es wirklich so weit kommen, dass ihm die Leistungen verwehrt bleiben - ein Anwalt kann Herr B sich logischerweise nicht leisten, aber geht es einfach so über das Sozialgericht oder wäre in dem Fall erst einmal ein Gespräch mit dem Bereichsleiter des Jobcenters vorrangig?
Welche Nachweise möchte denn der Sachbearbeiter von Herrn b. nun genau haben? Hat der Sachbearbeiter die näher benannt? Wenn nein, sollte Herr B. da einfach mal genauer nachfragen. Ich würde dazu raten, sich am Wohnort an eine Organisation zu wenden, die ALG 2 Empfänger unterstützt. Die können meistens nähere Auskünfte geben. Auch wie man mit Behördenwillkür umgehen kann.
Ansonsten gibt es auch diverse Foren für ALG 2 Empfänger. Ich würde ein größeres ELO (Erwerbslosen)- Forum empfehlen. Dort kann man unter anderem nachlesen, wie andere in ähnlichen Fällen gehandelt haben. Dort kann man auch Tipps bekommen, wie man mit der eigenen Situation am geschicktesten vorgeht. Dort kann durchaus auch jemand gefunden werden, der einen bei Behördenbesuchen unterstützt.
Ein Gang vor das Sozialgericht kostet Herrn B. nicht wirklich viel Geld. Auch eine anwaltliche Beratung kann man relativ einfach bekommen. Jedem Empfänger von Sozialleistungen steht ein Rechtsberatungshilfeschein zu. Den kann man beim zuständigen Amtsgericht bekommen. Dort nimmt man Nachweise seiner Einkünfte und Nachweise über feste Kosten mit und schildert warum man einen Anwalt braucht. Mit viel Glück kann man den Rechtsberatungshilfeschein auch gleich mitnehmen und kann sich dann einen Anwalt suchen.
Solange es sich nachweislich um eine WG handelt, braucht der Mitbewohner auch keine Nachweise vorlegen. Diese Regelungen gelten nur bei Lebensgemeinschaften. D.h. einfach selbst das Amt auffordern, das sie mal vorbei kommen und sich selbst davon überzeugen, dass es eine WG ist.
Und wenn sie stur bleiben, dann geht man zum örtlichen Amtsgericht und holt sich einen s.g. Beratungsschein. Damit kann man dann kostenlos zum Anwalt (ich glaub 10 Euro kostet das schon) und bekommt dort Auskunft. Der kann dann mal die ARGE nett anschreiben und wenn es nicht hilft, Klage einreichen.
Kann in diesem Falle der Vermieter nicht bescheinigen, dass beide die Wohnung gemietet haben und diese als WG vermietet wurde? Oder läuft der Mietvertrag nur auf eine Person und der Vermieter weiß nichts von der WG? Dass die Arge das nicht so ohne weiteres glaubt, dürfte klar sein. Dann käme jeder Lebenspartner und würde das erzählen, um mehr Geld herauszuschlagen.
Wenn Herr B nicht ohne Anwalt mit der Arge zurechtkommt, könnte er sich auch mal einen Termin bei der Verbraucherzentrale geben lassen. Die anwaltliche Beratung kostet nicht viel und ist je nach Einkommen sogar kostenlos. Das Einkommen von Frau A wird von der Arge bestimmt mit eingerechnet, so dass Herr B kaum etwas oder nichts bekommt. Da würde ich auf jeden Fall eine Wohnungsbesichtigung vorschlagen.
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