Ausbildungsvertrag zurückziehen - was kann passieren?
Glücklicherweise hat meine Schwester nun sehr viele Zusagen erhalten. Bisher hatte sie es so schwer. Nach 80 Bewerbungen kamen nun endlich doch 9 Zusagen. Da diese jedoch nicht alle am gleichen Tag (Wenn überhaupt Monat) kamen und sie bereits einen Vertrag unterschrieben hat, dennoch jetzt eine bessere Stelle antreten könnte, möchte sie den Vertrag zurückziehen.
Den ersten Vertrag, den sie bekam, war bei einem Rechtsanwalt als Rechtsanwaltsfachangestellte. Bei ihm verdient sie jedoch so gut wie nichts (250 € im Ersten Jahr/ 350 € im Zweiten/ 550 € im Dritten BRUTTO!). Noch dazu muss sie jeden Tag eine Strecke dann von 28 km zurücklegen plus zusätzlich einmal die Woche 80 km.
Da Benzin auch viel Geld kostet und die Eltern nicht alles zahlen können, möchte sie jetzt lieber das aktuelle Angebot aus der Nachbarstadt annehmen. Bei einer Stelle wo sie wahrhaftig das Doppelte in der Lehrzeit verdient. Ist es möglich, den Ausbildungsvertrag zurückzuziehen? Kann man dafür angezeigt, angeklagt oder bestraft werden?
Da passiert nichts. Es kommt häufiger vor, dass jemand bereits einen Vertrag unterschrieben hat und dann doch noch eine andere Stelle findet, die ihm besser gefällt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag vor Ausbildungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Also einfach mal in den Vertrag schauen, ob da irgendeine Regelung diesbezüglich drin steht, aber normalerweise ist das, so viel ich weiß, nicht der Fall.
Hier noch ein kurzer Link dazu.
Ist deine Schwester als potentielle Rechtsanwaltsfachangestellte eigentlich mal auf die Idee gekommen, sich ihren Vertrag durchzulesen? In der Regel sind diese nämlich dazu da um zum Beispiel Regelungen für eine Kündigung aufzustellen, da steht sehr viel mehr drin als das zukünftige Bruttogehalt und die Urlaubstage. Natürlich kann man so einen Vertrag wieder kündigen. Das sollte sie auch schnellstmöglich schriftlich tun, damit der frei Platz vielleicht noch an jemand anders vergeben werden kann.
Natürlich kann deine Schwester den vorhandenen Vertrag noch auflösen. Und zwar ohne Angabe von Gründen und da die Lehrzeit ja noch nicht begonnen hat, auch ohne Fristen. Allerdings würde ich dies auch erst machen, wenn der neue Vertrag wirklich unter Dach und Fach, also unterschrieben ist.
Vor ein paar Jahren, wo es grundsätzlich ein Vielfaches an Schulabgängern gab im Vergleich zu den vorhandenen Ausbildungsstellen, war es normal, dass man den ersten gebotenen Vertrag an nahm, aber trotzdem weiter suchte. Leider versäumen es viele zukünftige Auszubildenden dann dem Ausbildungsbetrieb die Absage mitzuteilen. Und zum Lehrjahresbeginn konnte dann erst festgestellt werden, welche Stellen tatsächlich noch frei sind.
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