Zusteller wird vertreten - welche Auszahlung vornehmen?
A ist als Zeitungszusteller für eine Tageszeitung und ein kostenloses Wochenblatt eingestellt. Wenn A erkrankt, bekommt A für die Tageszeitung weiterhin die Lohnfortzahlung, inklusive eines kleinen Ausgleichs für die fehlende Schichtzulage. Ist A so erkrankt, dass das Wochenblatt nicht von A ausgetragen werden kann, so kümmert sich A selbst um eine Vertretung und hat dafür zwei Leute vor Ort. Diese Leute zahlt A dann aus, sobald A selbst das Gehalt bekommen hat.
Jedoch ist es so, dass die beiden Gehälter zusammenfließen und in eines ausgezahlt werden. Dies führt dazu, dass A über eine Summe von 400 Euro kommt und somit sozialversichungspflichtig ist. Es wird also ein Teil des Gehaltes für Krankenkasse, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenkasse einbehalten und abgeführt. Somit bekommt A ja nun nicht die volle Summe, die sie bei Annahme der Tätigkeit des Wochenblattes ausgemacht hat.
Bislang hat A auch die ausgemachte Summe gezahlt, und hatte dabei auch nicht bedacht, dass von ihrem Gehalt eben die Beiträge der Sozialversicherung mit abgeht. Hätte A nun der Vertretung dies so mitteilen sollen und die Beträge entsprechend abrunden sollen oder ist es schon vollkommen in Ordnung, wenn A die volle Summe zahlt? Letztendlich wären es vielleicht ein bis zwei Euro Unterschied. Das macht zwar so nicht viel aus, aber gerade bei solchen Jobs zählt jeder Euro. Wie würdet Ihr es denn handhaben?
Ich würde eure Vertretung offiziell im Unternehmen vorstellen lassen und auch über dieses Abrechnen lassen. Bei uns ist dies eigentlich kein Problem. So hast du mehr oder weniger zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Du brauchst den Aushilfen das Geld nicht hinterher tragen und diese bekommen auch mehr oder weniger einen Nachweis dafür, und du eine korrekte Abrechnung. Unter der Hand so wie es sich bei dir anhört würde ich es nicht machen, schon alleine nicht wegen der Versicherung falls doch mal was beim austragen passiert.
Die Versicherungsfrage ist auch so schon geklärt, da A bereits seit 2007 diesen Zustelljob hat und schon des öfteren ist jemand anderes eingesprungen. Versicherungstechnisch waren alle Vertretungen stets abgesichert, nur die Auszahlung erfolgte dann über A. Und so war A auch nie auf den Arbeitgeber angewiesen. Dies sollte auch aus diversen Gründen weiterhin so gehandhabt werden, nur ist die Frage, ob eben eine Auszahlung genau auf den Cent erfolgen sollte oder ob A da durchaus eine kleine Summe davon abziehen dürfte.
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