Beurteilung von Fluchtgefahr

vom 08.02.2012, 23:28 Uhr

Wer beurteilt eigentlich wonach und wie, ob nach einer Straftat Fluchtgefahr besteht? Wenn ein Beschuldigter äußert, dass er so etwas plant, dann ist die Sache natürlich eindeutig. Das wird aber doch kaum jemand öffentlich zugeben. Vermutlich spielt auch die Vergangenheit eines Angeklagten eine Rolle, vermute ich.

Doch kann man nicht eigentlich bei jedem, der grobe Fehler gemacht hat oder gar Menschenleben auf dem Gewissen hat, von einer Fluchtgefahr ausgehen? Es gibt schließlich regelmäßig Personen, die sich ihrer Verantwortung entziehen wollen, was doch gerade dann, wenn jemand aufgrund eines Rechtsverstoßes vieles verloren hat. Das die Psyche dann oft eigenartige Wege einschlägt, habe doch bereits diverse Fälle aus der Vergangenheit gezeigt. Das es oft Auflagen gibt, das Land oder auch eine bestimmte Region nicht zu verlassen, ist mir bekannt. Aber gerade um aus Deutschland heraus zu kommen, braucht man oft nicht einmal Papiere.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Fluchtgefahr einer Person, die sich einer Tat oder Anschuldigung vor Gericht gegenüberstellen muss, wird vom Vorsitzenden des Gerichtes eingestuft: Also dem für den Fall zuständigen Ermittlungsrichter und der gleichermaßen dafür zuständigen Ermittlungsbehörde. Ob bei einem Tatverdächtigen die Fluchtgefahr besteht, wird immer anhand von drei Faktoren bestimmt, durch die die letztendliche Beurteilung, die zur Untersuchungshaft - also der Reaktion auf eine festgestellte vermutete Fluchtgefahr - führen werden. Das ist zum einen eben die Wahrscheinlichkeit, ob eine Flucht anzunehmen ist oder nicht. Dann kommt noch die dringende Tatverdächtigkeit hinzu - also die Wahrscheinlichkeit, ob der Tatverdächtige die Tat begangen haben könnte oder nicht. Dazu stützt man sich meist auf Beweise, die während des Freibeweisverfahrens gesammelt wurden. Die Verhältnismäßigkeit, die dabei gewahrt werden muss, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Letztendlich kommt es auch zu einem großen Teil auf die sozialen Bindungen und finanziellen Mittel des Tatverdächtigen an, ob nun Fluchtgefahr besteht und er in Untersuchungshaft gesetzt wird oder nicht. Beispielsweise ist bei einem alleinerziehenden Vater, der sich um seine drei Kinder kümmern muss und zudem nur über äußerst eingeschränkte finanzielle Mittel verfügt, weniger damit zu rechnen, dass er fliehen könnte, als bei einem ledigen Milliardär, der über die Mittel und Kontakte verfügt, sich einer Strafverfolgung mit der Flucht in ein Ausland ohne Auslieferungsabkommen abzusetzen.

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» Paul Smith » Beiträge: 416 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Natürlich kann man es nicht immer mit Gewissheit sagen, ob jemand Fluchtgedanken hat oder nicht. Sicher Fliehen immer einmal wieder welche, oder es müssen Leute in Haft bleiben, die eigentlich nicht fliehen würden. Es gibt einfach gewissen Linien, an denen man Versucht zu erkennen, ob bei jemandem Flucht Gefahr besteht oder nicht.

Die Chance, dass jemand flieht, ist größer, wenn er keine Familie, große Geldmengen, Job, Wohnsitzlos und hier eigentlich nichts hat, was ihn hält, wie wenn er Job, Familie (vielleicht sogar Kinder), keine übermäßigen Geldrücklagen, soziale Verpflichtungen etc hat.

Man wird ja normalerweise nicht einfach laufen gelassen, sondern bekommt Auflagen, eine die es immer gibt, ist sich regelmäßig zu melden. Somit fällt es Recht schnell auf, wenn jemand geflohen ist. Man muss auch dazu sagen, man kommt leicht aus Deutschland raus, aber je nachdem wo man ist, braucht man schon eine ganz schöne Weile bis man außerhalb von Deutschland ist. Außerdem Arbeiten in Europa die Polizisten eng zusammen, des heißt wenn er in eine Kontrolle gerät wird die Deutsche Polizei benachrichtigt. Mann muss auch bedenken, das er nicht so einfach wo anders ein neues Leben anfangen kann, schließlich hat er keine Ausweisunterlagen, die er noch Verwenden kann, das bedeutet er kann weder eine Wohnung mieten, noch einen legalen Job finden. Also es ist nicht so einfach sich seiner Verhaftung dauerhaft zu entziehen, und macht es in der Regel nur noch schlimmer.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man muss und wird bei jeder Straftat erst einmal mit der Option Flucht spekulieren, denn jeder Täter will sich erst einmal instinktiv der Strafe entziehen. Das weiß natürlich aus das Gericht sprich der Richter. Mit denn sogenannten Auflagen lassen sich eigentlich schon sehr gut Hindernisse einbauen, die ein solches Verhalten total erschweren. Allerdings muss man hier auch ganz ehrlich sagen, dass es auch hierfür keinen totalen sicheren Schutz gibt. Alle anderen Aussagen wären eben nur eine reine Illusion.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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