Ist der Makler haftbar zu machen?

vom 19.03.2012, 12:05 Uhr

Da es ja gerade einige Threads zu dem Thema Makler und Wohnungssuche gibt und immer wieder die Frage auftaucht, warum man so viele Details nennen muss, was der Makler alles verlangen kann und so weiter, stellt sich mir eine Frage. Ist der Makler denn vom Vermieter haftbar zu machen? Nehmen wir folgenden Fall.

Makler A. vermietet im Auftrag von Wohnungsbesitzer B. eine Wohnung. Der Makler A. präsentiert Wohnungsbesitzer B. nun Familie C. Laut Auskunft des Maklers Vater, Mutter, zwei Kinder, keine Haustiere. Somit wird der Mietvertrag unterschrieben.

Nach dem Einzug stellt sich heraus, es ziehen Vater, Mutter, die genannten zwei Kindern, zwei weitere Kinder und die Großeltern mit ein. Außerdem natürlich die zwei großen Hunde und mehrere Katzen. Die Nachbarn schauen groß, als aus dem Umzugswagen auch noch ein Klavier und ein Schlagzeug ausgeladen wird.

Wenige Monate nach dem Einzug drehen die anderen Mieter am Rädchen. Eines der Kinder ist mittlerweile Mutter geworden und der Säugling brüllt den ganzen Tag. Zwischendurch bellen die Hunde zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Vater übt auch regelmäßig am Schlagzeug, wenn es nicht gerade von den Kindern behämmert wird. Es stellt sich heraus, der Vater ist Berufsmusiker und es kommt durchaus vor, dass die Band eine wilde Session in der Wohnung macht. Dazu werden dann weitere Musikinstrumente angekarrt.

Da der Vater selbstständig ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt er halt Miete wie er sie hat. Bis die Kinder und die Tiere satt sind, bleibt vom Einkommen nicht mehr viel übrig. So hat der Vater der Familie C. bisher genau einmal Miete bezahlt. Mutter C. scheint auch sehr überfordert zu sein. Als Vermieter B. dort mal vorbei kam um mit den Mietern C. über die ausbleibenden Mietzahlungen zu sprechen, stapelte sich das Geschirr in der Wohnung. Das schien auch nicht frisch zu sein. Die Katzen hatten an verschiedenen Stellen auch schon die Türen angekratzt, die Tapeten sind auch schon in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Vermieter B. ist erst mal sprachlos und geht wieder.

Ein paar Monate später wagt Vermieter B. den Versuch noch mal und besucht Familie C. Er weist daraufhin, dass sich die Nachbarn beschweren. Und er hätte natürlich auch gerne seine Miete. Auch spricht er den Zustand der Wohnung an. Familie C. wiegelt alles ab, sei doch nicht so schlimm und Vermieter B. solle sich doch nicht so kleinkariert anstellen. Vermieter B. sagt Familie C. dann, wenn sich in absehbarer Zeit nichts an den Kritikpunkten ändern würde, würde er ihnen die Wohnung kündigen. Vater C. lehnt sich zurück und meint nur, dass könne er gerne versuchen. Eine so große Familie gelte als Härtefall und eine Kündigung sei schwierig. Und er habe eh Privatinsolvenz und bei ihm sei kein Geld zu holen.

Ein paar Monate später wird Vermieter B. von anderen Mietern angesprochen, es sei plötzlich so still in der Wohnung von Familie C. Und das auch schon eine ganze Zeit lang. Vermieter B. klingelt und es macht keiner auf. Auch nach mehreren Versuchen nicht. Die Telefonnummer die er hat, scheint auch nicht mehr zu stimmen. Als es aus der Wohnung anfängt komisch zu riechen, lässt er die Wohnungstür aufmachen. Die Wohnung sieht katastrophal aus. In der Küche liegt eine tote Katze, die scheinbar schon eine Zeit lang tot ist. Die Tapeten sind von den Wänden gerissen und keine Armatur ist mehr dort, wo sie mal war.

Vermieter B. wendet sich nun an Makler A. und fragt mal nach, wer denn nun für den Schaden aufkommt. Immerhin habe er als Vermieter ja extra eine Makler beauftragt, um genau so Sachen zu vermeiden.

Und ja die Story ist ein wenig übertrieben, deckt aber, denke ich, alle Fragen ab, warum man halt nach Musikinstrumenten fragt und so weiter.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es wäre Quatsch hier den Makler haftbar machen zu wollen. Denn der ist der Mittler! Mehr nicht. Der Vertrag für die Wohnung kommt trotz Makler letztlich zwischen Vermieter und Mieter zustande und alle Daten die der Makler über die Mieter hat, kann der Vermieter auch einsehen oder aber sich vom Makler geben lassen. Wenn hier dann keine groben Punkte sind, die gegen die Vermietung sprechen, so entscheidet der Vermieter - nicht der Makler!

Übrigens ist ein Makler ja nicht dafür da, dass das Risiko wegfällt. In erster Linie soll er ja nur helfen, die Auswahl zu verringern und potentielle Kandidaten auszusieben. Außerdem soll er die lästige Arbeit übernehmen, Anfragen zu beantworten und Besichtigungen zu organisieren. Also auch Tätigkeiten, die er dem Vermieter abnimmt.

Für alle Probleme in der Folgezeit ist der Vermieter selbst verantwortlich. Mir auch unbegreiflich, wie nach dem Ausbleiben der Miete nicht sofort reagiert wird. Was die Belegung der Wohnung angeht, ist zwar die Nachweisführung schwierig, aber bei "Überbelegung" sind ihm als Vermieter auch nicht die Hände gebunden. Selbst wenn die Nachbarschaft empfindlich gestört wird, gibt es Möglichkeiten, zu reagieren. All das hat der Vermieter versäumt, um eben das Problem zeitnah in den Griff bekommen zu können. Dafür kann der Makler auch nichts.

Und wenn der Mieter sich jetzt als Härtefall zurück lehnen sollte, ist die Geschichte so ja auch nicht vorüber. Ich weiß nicht, woher das Märchen der Härtefälle kommt, die unauflösbar wären. Aber dieses Märchen ist falsch und wenn der Rausschmiss tatsächlich erfolgt wäre, wäre für die Kinder das Jugendamt da gewesen. Es mag zeitaufwendig sein, aber nicht unmöglich, auch in so einem Fall die Mieter los zu werden. Insbesondere, wenn hier Betrug in der Luft liegt und der Mieter nie vor hatte, die Miete zu zahlen. Dann interessiert das nämlich auch den Staatsanwalt.

Jetzt hat der Vermieter die ganze Geschichte ausgesessen und steht vor einem gewissen Scherbenhaufen. Das mag für ihn bitter sein. Aber die einzige Möglichkeit, sich doch noch am Makler zu "rächen" ist die, ihn nicht mehr mit einer späteren Neuvermietung zu beauftragen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Da Makler A nicht vermietet hat, sondern dem Vermieter nur die Aufgabe abnahm neue Mieter zu suchen, kann er in dem Fall gar nicht haftbar gemacht werden. Denn am Ende hat der Vermieter B schließlich den Mietvertrag mit Familie C unterschrieben und es wäre seine Sache gewesen diverse Dinge, wie eben Einkommensnachweise, zu überprüfen.

Auch wenn sich dann die vermeintlich vierköpfige Familie als Invasion herausstellt, welche dann noch weiteren Zuwachs bekommt, ist das nicht die Sache des Maklers. Denn er hat ja nur einen Mieter gesucht, die Wohnung gezeigt und den Rest den Vermieter selbst entscheiden lassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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