Ferienjob, wenn die Eltern Hartz 4 bekommen?
K ist 16 Jahre. Ihre Eltern bekommen ergänzendes Hartz 4, weil der Vater zu wenig verdient und auch mit Überstunden zu wenig hat. Die Mutter hat nur einen 400 Euro Job und noch Kinder im Alter von 2,4 und 8 Jahren neben K. Da das Geld in der Familie knapp ist, möchte K nun in den Ferien arbeiten gehen. Aber K befürchtet, dass das Geld, was sie verdient nicht der Familie helfen wird, weil es beim Hartz 4 angerechnet wird und dann doch der Familie nicht mehr Geld für die Ferienzeit bleibt.
Wieviel darf K in den Ferien verdienen, damit sie das Geld nicht beim Hartz 4 angerechnet bekommt und das verdiente Geld dann ein Zubrot für die Familie ist? Zumindest wollte K einen Teil des verdienten Geldes ihren Geschwistern zugute kommen lassen.
Ganz generell muss jeder Cent der verdient wird auch angegeben werden. Wobei nicht jeder Cent abgegeben werden muss. 100 Euro pro Person und Haushalt sind anrechnungsfrei. Bei einem Einkommen bis zu 1000 Euro sind immerhin 20 Prozent anrechnungsfrei. Und bei einem Zusatzeinkommen von 1200, in dem genannten Fall wahrscheinlich sogar 1500 Euro, bleiben 10% anrechnungsfrei. Sprich das Geld darf man behalten. Alles andere wird auf die bezogenen Leistungen angerechnet.
Zusammengefasst: Verdient das Kind 100 Euro, dürfen die ohne Abzug behalten werden. Verdient das Kind aber 100 Euro, dann werden 200 Euro nicht angerechnet. Hat die Familie nun einen Betrag von 800 Euro an Sozialleistungen, stehen der Familie dann keine Leistungen mehr zu.
Generell kann man aber mit Sicherheit vorher mal bei der zuständigen Behörde nachfragen. Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Wobei man aber halt auch bedenken sollte, dass halt das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft steigt, wenn jemand zusätzlich Geld verdient. Somit sinkt dann auch der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft.
Ich selbst kenne mich jetzt auch nicht sehr gut auf diesem Gebiet aus und würde dir in jedem Fall empfehlen, dass sich K. in jedem Fall noch mal bei der Bundesagentur für Arbeit oder an einer ähnlichen Einrichtung professionell beraten lässt, da hier im Internet immer jeder Behauptungen aufstellen kann, die sich auch logisch anhören mögen, aber nicht immer stimmen müssen. Ich selbst kenne es also auch nur so, dass man als Ferienjobber einen Teil seines Geldes indirekt "abgezogen" bekommt, wenn die Eltern unter anderem vom Arbeitslosengeld II unterstützt werden.
Begründet wird das ganze glaube ich eben damit, dass das Geld welches K. verdienen würde der eigenen Familie zu Gute kommen würde und diese wird in einem solchen Fall als beständige Lebensgemeinschaft betrachtet, solange K. noch daheim bei den eigenen Eltern wohnt. Damit K. jedoch nicht ganz ohne Geld dasteht und am Ende sogar völlig umsonst gearbeitet hätte, gibt es gewisse Freibeträge, die dann eben nicht der gesamten Familie angerechnet werden würden, sondern K. zur alleinigen Verfügung stehen würden.
Wie genau diese Freibeträge jetzt geregelt sind kann ich dir nicht sagen, da sich diese auch glaube ich geändert haben, jedoch habe ich im Internet eine Quelle gefunden die angibt, dass man grundsätzlich einen Freibetrag von 100 Euro hat. Hinzu kommen dann noch 20% vom möglichen Gesamteinkommen, welches man extra anrechnen könnte. Bei einem 400 Eurojob hättest du in diesem Rechenbeispiel also 180 Euro, die dir zugute kommen würden - 100 Euro + 20% des Gesamteinkommens.
Wieviel darf Kind mit arbeitslosen Eltern dazu verdienen? Dabei spielt es keine Rolle ob Ferienjob oder ständiger Hinzuverdienst!
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