Waldgrundstück als Geldanlage kaufen

vom 28.09.2009, 23:34 Uhr

Mit meiner Frau zusammen möchte ich mir gern ein Waldgrundstück kaufen um immer Holz für unseren Kachelofen zu haben. Wie ist das wenn man sich so ein Grundstück kauft, darf man dann unbeschränkt Holz fällen oder gibt es auch gewisse Auflagen.

Ich kann mir vorstellen dass der Verkäufer mir das nicht sagen kann aber von euch kann ich das sicher erfahren. An wen müsste ich mich deswegen wenden, an die Förster oder das Forstamt oder entscheidet dass die jeweilige Staatsregierung?

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Dein Ansprechpartner kann z.B. das regionale Forstamt sein, bei dem Du Dich zu Flächen und Preisen erkundigen kannst. Darüber hinaus gibt es auch ab und zu Privatleute, die verkaufen – wenn man z.B. Grundstücksbörsen danach durchsucht, findet man durchaus entsprechende Angebote. Hier erfährst Du auch, ob Du Dich bei der Bewirtschaftung des Stückchens Wald an bestimmte Regelungen halten musst. Z.B. kann es sein, dass nur eingeschränkte Nutzungsrechte gewährt werden. Auch der Notar kann bezüglich der bestehenden Nutzungsrechte weiterhelfen, denn der wird ja beim Kauf ohnehin hinzugezogen.

Beim Erwerb fällt dann noch die Grunderwerbssteuer an, die etwa 3,5 Prozent des Kaufpreises ausmacht und jährlich dann die Grundsteuer. Wobei ich glaube, dass diese nicht sonderlich hoch ist. Kosten kann es aber verursachen, dass man eventuell eine spezielle Unfallversicherung benötigt, wenn man den Wald bewirtschaften möchte (die muss man bei der Berufsgenossenschaft für Forstwirte erfragen). Zudem kann es aus Gründen des Waldschutzes vorgeschrieben sein, den Bestand zu erhalten und daher kränkelnde Bäume durch neue zu ersetzen oder aufzuforsten, wenn man Bäume gefällt hat.

Zumindest ist das die Theorie. Meine Familie hat auch ein Stück Wald geerbt, was wir (zusammen mit etwas entfernteren Verwandten) besitzen. Mein Onkel hat mal einen großen Teil der dort wachsenden Bäume zur Gewinnung von Brennholz „gelichtet“. Laut Gesetzt hätte er das irgendwie wieder aufforsten müssen, tat er aber nicht und da gab es auch keine Strafen oder ähnliches. Nun wachsen da lauter kleine Birken, die als Erstbesiedler freier Waldflächen von alleine kamen.

D.h. es ist vielleicht nicht immer alles so eng zu sehen, aber ich denke, dass ein eigenes Stück Wald viel Arbeit macht. Vor allem, wenn man es dauerhaft zur Gewinnung von Holz nutzen will, müsste man ja schon irgendwann Neuanpflanzungen vornehmen. Bei uns gibt es stattdessen auch die Möglichkeit, sich unter Einhaltung gewisser Vorschriften im Gemeindewald zu bedienen. Hier darf man herumliegendes Holz bis zu einer gewissen Dicke mitnehmen, insofern man nicht mit dem Auto in den Wald fährt und keine Kettensäge benutzt. In anderen Regionen braucht man dafür einen Holzleseschein, der 10 EUR oder so kostet.

Ich frage mich auch, was passiert, wenn z.B. Borkenkäfer auftreten und diese sich dann eifrig in anderen Waldstücken vermehren, weil der Besitzer eines Stückchens Wald vielleicht nicht rechtzeitig gegen die „Gäste“ vorgegangen ist. Eventuell kämen dann Regressforderungen auf einen zu? Oder was passiert, wenn ein Waldspaziergänger auf dem Grundstück von einem morschen Baum erschlagen wird?

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