Autounfall Schadensersatz?
A hatte sich Urlaub genommen, den er nutzen wollte, um für zwei Wochen ins Ausland zu fahren. Er ist gleich am ersten Urlaubstag losgefahren und wird den Rest des Urlaubs wohl nicht mehr genießen können, da er unterwegs auf der Autobahn einen Unfall hatte und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Abgesehen davon, dass das Auto einen Totalschaden hat und der Urlaub im Arsch ist, hat A sich seine Hand gebrochen und eine Gehirnerschütterung erlitten. Mehr ist bisher nicht bekannt. Allerdings hat wohl die andere Person den Unfall verursacht.
Was wird jetzt passieren? Bekommt er nur Geld von der Versicherung wegen des kaputten Autos oder auch Schmerzensgeld oder Schadenersatz? Falls ja, mit wie viel kann A rechnen? Und wird das alles ganz automatisch von der Versicherung geregelt oder müsste er dafür den Unfallverursacher verklagen? Gäbe es in dem Fall auch einen Ausgleich für die Urlaubstage, die er nicht mehr nutzen kann?
Cappuccino hat geschrieben:A hatte sich Urlaub genommen, den er nutzen wollte, um für zwei Wochen ins Ausland zu fahren.
Der Urlaub kann ja dafür genutzt werden. Sofern sich A so erholen kann, sollte das ja kein Problem sein. Beneidenswert ist A hier schon, wenn A hier autonom handeln kann ohne Rücksicht auf Schulferien oder sonstiges.
Cappuccino hat geschrieben:Er ist gleich am ersten Urlaubstag losgefahren und wird den Rest des Urlaubs wohl nicht mehr genießen können, da er unterwegs auf der Autobahn einen Unfall hatte und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Das ist natürlich ein besonderes Ärgernis und kann nur mit Pech umschrieben werden. Schließlich kann das jeden und jede treffen. Ob auf dem Weg in oder aus dem Urlaub und natürlich auch auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Hier gibt es eigentlich keinen sicheren Schutz - sofern man nicht beschließt, nicht mehr auf die Straße zu gehen.
Cappuccino hat geschrieben:Abgesehen davon, dass das Auto einen Totalschaden hat und der Urlaub im Arsch ist, hat A sich seine Hand gebrochen und eine Gehirnerschütterung erlitten. Mehr ist bisher nicht bekannt. Allerdings hat wohl die andere Person den Unfall verursacht.
So wie das klingt, hätte es wohl noch ärger kommen können. Und so schwer es für A sein muss, sollte A sich auch darüber im klaren sein, dass in schlimmeren Fällen mehr kaputt wäre, als heilende Verletzungen und ein kaputtes Auto. Selbstverständlich ist dies auch sehr ärgerlich, weil es Konstellationen gibt, nach denen der Totalschaden zwar nach dem "Wert" des Fahrzeugs bezahlt wird, der Nutzen aber begrenzt ist, weil u.U. eben für das Geld kein wirklich vergleichbares Auto zu kaufen ist. Aber wie geschrieben, dass ist nur ein mögliches Szenario.
Cappuccino hat geschrieben:Bekommt er nur Geld von der Versicherung wegen des kaputten Autos
Das ist das mindeste, wovon auszugehen ist. Dafür hat der Unfallgegner ja die Haftpflichtversicherung. Wobei natürlich dies nur dann gilt, wenn hier der Unfallhergang bzw. die Schuldfrage unzweideutig festzustellen ist. Man mag gar nicht glauben, wie schnell sich eindeutige Situationen zu langwierigen Gerichtsverfahren wandeln, wenn dann doch die Gegenseite Fehler des anderen unterstellen. Aber auch das wäre ein Worst-Case-Szenario. Der Wagen wird ansonsten von der Versicherung ersetzt, wobei A hier auf einen eigenen Gutachter bestehen sollte, der den Wagenwert feststellt! Hier sollte A vielleicht bei seiner Rechtsanwältin nachfragen, ob diese nicht Gutachter empfehlen könnte.
Cappuccino hat geschrieben:oder auch Schmerzensgeld oder Schadenersatz?
Natürlich ist auch ein Schmerzensgeld zu bezahlen, wenn entsprechende Verletzungen durch den Unfall davon getragen wurden. Aber auch hier ist die Voraussetzung die, dass der Unfallhergang klar ist bzw. die Schuldfrage (im schlimmsten Fall durch ein Gericht) zu Gunsten von A geklärt ist! Und nachdem hier ja ein Personenschaden zu beklagen ist (nämlich Person A) ist allerspätestens jetzt eine Anwältin hinzuzuziehen. Die soll neben den Kosten für den Wagen auch die Schmerzensgeldfrage klären. Wobei dies natürlich auch erst geht, wenn die Ärzte mit ihrer Arbeit fertig sind.
Was jetzt den Schadensersatz ausmachen soll, verstehe ich dann aber nicht. Der Schaden am Wagen wird ja bezahlt. Mehr an Schäden werden wohl nicht beglichen. Wie es sich verhält, wenn neben dem Wagen auch noch teures Gepäck zu Bruch gegangen ist, weiß ich nicht. Dafür ist dann aber auch die Rechtsanwältin zuständig. Wichtig ist hierbei natürlich immer, alles nachweisen zu können.
Cappuccino hat geschrieben:Falls ja, mit wie viel kann A rechnen?
Als Ersatz für das Auto? Das kann ja kaum gesagt werden. Denn für ein zwei Jahre alten Audi A8 wird die Versicherung andere Beträge zahlen, als für einen zwölf Jahre alten Polo. Was den Wert des Wagens angeht, kann sich A vielleicht an der Schwacke Liste orientieren. Ebenso möglich ist die Wertermittlung über den ADAC, sofern A hier Mitglied ist. Natürlich kann sich auch A über mobile.de oder autoscout24.de informieren, was in etwas ein Fahrzeug mit den eigenen Parametern (Marke, Typ, Alter, Laufleistung, Ausstattung usw.) kosten würde. Das sind dann aber alles eher Richtwerte, um die herum dann ein Betrag festgelegt wird. Daher: ein eigener/neutraler Gutachter ist sicher besser, als ein vom Unfallgegner gestellter Gutachter.
Ebenfalls kann natürlich ein Schmerzensgeld nicht vorausgesagt werden. Das hängt ja nicht allein von den erlittenen Verletzungen ab, sondern auch vom Behandlungsverlauf. Nicht zu vergessen auch die Kosten, die u.U. durch einen Verdienstausfall entstehen. Immer dann wichtig, wenn A z.B. auf Grund der Verletzung mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.
Cappuccino hat geschrieben:Und wird das alles ganz automatisch von der Versicherung geregelt oder müsste er dafür den Unfallverursacher verklagen?
Automatisch passier in der Regel gar nichts und natürlich müssen Forderungen gestellt werden. Macht A dies selbst, wird die Versicherung sicher anders reagieren, als wenn A hier eine eigene, erfahrene Anwältin beauftragt, die eigenen Interessen zu vertreten. Bei höheren Summen geht eigentlich nichts ohne die Androhung eines Klagewegs. Und sofern es tatsächlich Zweifel am Unfallhergang geben kann, ist die Notwendigkeit einer echten Klage nicht ausgeschlossen.
Cappuccino hat geschrieben:Gäbe es in dem Fall auch einen Ausgleich für die Urlaubstage, die er nicht mehr nutzen kann?
Die Frage ist ja leicht zu beantworten: wenn auf Grund des Unfalls (was ja der Fall ist) der Urlaub nicht angetreten werden kann und A auf Kosten sitzen bleiben würde (Stornokosten oder ähnliches), dann werden die Kosten auch der Versicherung vorgelegt. Die hat dann diese auch zu begleichen. Aber die Urlaubstage sind ja nicht weg, weil A definitiv nicht mehr im Urlaub ist, sondern krankgeschrieben wird. Das bedeutet, dass die Urlaubstage von ihm einfach später genommen werden können. Das dann u.U. die Bedingungen anders sind (teurer, weil Feriensaison oder unschön, weil Freunde dann nicht mitkommen können), ist wieder schlicht Lebenspech und kann nicht durch die Versicherung "ausgeglichen" werden.
So einen ähnlichen Fall hatte mal ein Freund von mir, allerdings war er der Unfallverursacher. Zumindest wurde ihm die Schuld zu gesprochen. Der Unfallgegner Klagte hierbei auch auf Schadenersatz wegen Ausfall und Schmerzensgeld und er gewann sogar damit vor Gericht. Ich denke mal ihr solltet euch von einem Anwalt beraten lassen und er wird euch die Möglichkeiten aufzählen. Machen kann man da bestimmt was.
alkalie1 hat geschrieben:Der Unfallgegner Klagte hierbei auch auf Schadenersatz wegen Ausfall und Schmerzensgeld
Eine Schmerzensgeldforderung ist ja in den allermeisten Fällen gerechtfertigt und erklärt sich durch die erlittenen Verletzungen. Hier ist die Versicherung dann auf der einen Seite bestrebt, die Kosten gering zu halten, die Gegenseite will natürlich den Maximalbetrag. Ohne eine neutrale Schiedsstelle (das Gericht), geht das dann eigentlich selten. Daher ist natürlich ein Anwalt oder eine Anwältin anzuraten.
Schadensersatz wegen "Ausfall" ist hingegen sehr schwer durchzusetzen, sofern der Ausfall nicht klar nachweisbar ist. Und der Geschädigte muss in dem Fall auch Selbständig sein. Denn bei einem Angestellten gibt es keinen Ausfall. Hier zahlt die Krankenkasse im Krankheitsfall sechs Wochen lang. Ob die Krankenkasse wieder den Unfallverursacher heranzieht oder nicht, ist deren Sache. Interessant wird es eigentlich erst nach den sechs Wochen. Denn dann zahlt die Krankenkasse dem Unfallopfer das "Gehalt". Da aber eben nicht die vollen 100%. Und jetzt kann man an den Unfallverursacher herantreten und wegen des realen Ausfalls Forderungen stellen.
Bekommt er nur Geld von der Versicherung wegen des kaputten Autos oder auch Schmerzensgeld oder Schadenersatz?
Da ich selbst mal einen Unfall hatte, kann ich Dir schreiben, dass von alleine keine Versicherungen aktiv werden. Aber einen Anwalt, wie hier von derpunkt geschrieben wurde, braucht man eigentlich nicht. Meistens ist ja klar, wer den Unfall verursacht hat und sicherlich stand doch schon bei der Befragung durch die Polizei fest, wer die Schuld trägt. Dafür benötigt man keinen Anwalt, der nochmal etwas mehr herumzetert, um dem anderen weitere Angst zu machen. Man füllt ja schließlich nach dem Unfall, wenn man sich bei der eigenen Versicherung meldet, auch so ein Formular aus, in welche Angaben zum Unfall gemacht werden müssen.
Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, hier noch einen Anwalt hinzuzuziehen und der andere hat das auch nicht gemacht. Alles wurde ganz normal und problemlos über die jeweiligen Versicherungen geklärt, nachdem wir unsere jeweiligen Vericherungsformulare zum Unfallhergeng abgegeben haben.
Gäbe es in dem Fall auch einen Ausgleich für die Urlaubstage, die er nicht mehr nutzen kann?
Wenn man aufgrund von Unfallfolgen krank geschrieben wird, dann bekommt man vom Arbeitgeber die Urlaubstage doch wieder gut geschrieben und kann diese zu einem anderen Zeitpunkt nehmen.
Ob die Krankenkasse wieder den Unfallverursacher heranzieht oder nicht, ist deren Sache. Interessant wird es eigentlich erst nach den sechs Wochen. Denn dann zahlt die Krankenkasse dem Unfallopfer das "Gehalt". Da aber eben nicht die vollen 100%. Und jetzt kann man an den Unfallverursacher herantreten und wegen des realen Ausfalls Forderungen stellen.
Wer zahlt das denn dann eigentlich? Zahlt das die gegnerische Haftpflichtversicherung oder die Kaskoversicherung oder müsste das der Unfallgegner selbst entrichten? Also wenn das ohnehin irgendeine Versicherung übernimmt, dann würde ich auch versuchen, entsprechenden Ersatz geltend zu machen. Aber wenn das im Zweifelsfall der andere selbst zahlen müsste, dann würde ich vielleicht eher darauf verzichten, solche Forderungen zu stellen.
Es verursacht ja keiner mit Absicht solche Unfälle und den anderen dann noch durch Geldforderungen zu bestrafen, muss vielleicht auch nicht sein. Ihn erwarten später ja ohnehin höhere Versicherungsbeiträge. Man bekommt doch eigentlich alles durch Krankenkasse und gegnerische Haftpflicht bezahlt, also sollte man vielleicht auch nicht versuchen, so viel wie möglich an Geld aus dem Unfall herauszuholen.
Hat A eine Bestätigung von der Polizei, dass der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat? Hat A Zeugen? Wenn A nun im Krankenhaus liegt, kann er sich zur Zeit nur telefonisch mit einem Anwalt in Verbindung setzen, was ich auf jeden Fall tun würde. Es geht nicht um eine Klage, aber darum, dass der Anwalt am besten weiß, wie mit der Versicherung umzugehen ist und welche Ansprüche A aus diesem Unfall geltend machen kann. Wenn A keine Schuld an dem Unfall hat, zahlt die Versicherung auch den Anwalt. Hier ist ein Anwalt am besten, der sich mit Verkehrsunfällen befasst und in Schadensregulierungen firm ist.
Einige wenige Versicherungen sind sehr kulant, die anderen kämpfen um jeden Cent. Schadenersatzansprüche sollten aber erst geltend gemacht werden, wenn sämtliche Schäden, die A persönlich erlitten hat, vollkommen wieder in Ordnung sind. Eine gebrochene Hand kann gut wieder verheilen, aber es kann auch sein, dass eine weitere Operation gemacht werden muss. Erst wenn wirklich keine Probleme mehr bestehen ist der Zeitpunkt gekommen, wo über Schadenersatzansprüche verhandelt werden kann. Teilweise ziehen sich solche Verhandlungen aufgrund von Wiederherstellungsproblemen jahrelang hin. Bei mir waren es knapp fünf Jahre. Aber die Entschädigung für das Auto dauert nicht so lange.
@Zitronengras, bevor ein Auto zugelassen wird, muss es haftpflichtversichert sein. Selbstverständlich zahlt entstehende Kosten die Haftpflicht. Eine Kaskoversicherung betrifft nur das eigene Auto. Selbst wenn die Entschädigung jemand selbst zahlen muss, warum sollte der Geschädigte darauf verzichten? Die Krankenkasse bezahlt zwar vorab die Krankenhauskosten, holt sich das Geld aber von der Versicherung wieder.
@Zitronengras, bevor ein Auto zugelassen wird, muss es haftpflichtversichert sein. Selbstverständlich zahlt entstehende Kosten die Haftpflicht. Eine Kaskoversicherung betrifft nur das eigene Auto. Selbst wenn die Entschädigung jemand selbst zahlen muss, warum sollte der Geschädigte darauf verzichten? Die Krankenkasse bezahlt zwar vorab die Krankenhauskosten, holt sich das Geld aber von der Versicherung wieder.
Ich meine nicht den Schaden am Auto, diesbezüglich ist mir schon klar, dass das die Haftpflicht übernehmen würde. Meine Frage bezieht sich auf den angesprochenen Schadensersatz für den Verdienstausfall oder auch Schmerzensgeld. Wenn der Verdienstausfall und das Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird, dann finde ich es vollkommen ok, diesen auch einzufordern.
Aber wenn das etwas wäre, was die Versicherung nicht übernimmt, sondern der Verursacher selbst bezahlen muss, dann finde ich es schon kritisch, das unbedingt einzufordern. Wir sprechen hier ja bestimmt von dreistelligen Beträgen und vielleicht hat die der andere nicht, vielleicht verschuldet der sich deswegen. Man muss doch nicht versuchen, so viel wie möglich, aus dem Unfall herauszuholen. Denn keiner verursacht Unfälle mit Absicht.
Unfälle sind doch manchmal so schnell passiert; mal kurz nicht aufgepasst und schon kann es geschehen sein. Zur Absicherung des materiellen Schadens und der Behandlungskosten hat man ja die Versicherungen. Aber wenn ich bedenke, dass mich im Falle eines Unfalls jemand auf tausende Euro Schmerzensgeld verklagen könnte, das finde ich erschreckend.
Bei einem Unfall mit erheblichem finanziellen Schaden und evtl. sogar Personenschaden ist es immer ratsam, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Insbesondere, wenn die Schuldfrage klar scheint und man selbst das Opfer des Unfalls ist. Denn dann "kämpft" man nicht gegen den Unfallgegner und will den vor Gericht bringen. Es geht auch nicht darum, das "Maximum" an Profit aus dem Unfall zu ziehen. Aber als Unfallopfer steht man einer Versicherung gegenüber. Und die beschäftigt Spezialisten (praktisch eine Armee aus Gutachtern und Rechtsanwälten). Es ist nicht deren Aufgabe, eine faire oder gerechte Lösung zu finden. Deren Job ist es, die Schadensabwicklung zu Gunsten der Versicherung zu betreiben. Und das ist zwingend zum Nachteil des Geschädigten! Daher sollte man wirklich über einen Anwalt seine Interessen wahren. Und in dem Fall würde sogar die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Sofern eben die Schuld klar ist.
Übrigens ist es nicht so, dass die Polizei oder Zeugen die Schuld feststellen können. Selbst wenn an Ort und Stelle die Polizei dem Verursacher ein Straf-/Bußgeld aufbrummt (was in der Regel passiert, weil ja ein Verstoß notwendig vorausgegangen sein muss, um es zu einem Unfall kommen zu lassen), ist das maximal ein Indiz bzgl. der Schuldfrage. Vor Gericht ist es durchaus möglich und denkbar (und kommt eben auch vor), dass so ein Unfallverursacher die Schuld zunächst bestreitet und dann darum kämpft, dass eine Teilschuld des Geschädigten festgestellt wird. Daher bringt einem ein Polizeibericht nicht die Sicherheit, die man vielleicht meint damit zu haben.
Bezahlt werden dann übrigens sämtliche Kosten von der Versicherung. Das beginnt beim Auto (Reparatur oder eben den Restwert/Wiederbeschaffungswert) und geht natürlich über Schmerzensgeldforderungen hin zum Verdienstausfall, wenn eben ein Arbeitnehmer über sechs Wochen hinaus Arbeitsunfähig ist. Die Versicherung selbst wird dann wieder auf ihren Kunden zugehen, wenn der hier grob Fahrlässig den Unfall verschuldet hat und z.B. betrunken gefahren ist. Aber das ist dann tatsächlich auch nicht das Problem des Geschädigten, hier in dem konstruierten Beispiel A.
Bei solchen Fällen sprechen wir dann übrigens niemals von "dreistelligen Beträgen". Die hier entstehenden Kosten gehen schnell in die zehntausende und mehr. Insbesondere bei schwierigen Verletzungen muss immer bedacht werden, dass es zu Folgeschäden kommen kann. Es geht nicht darum, andere zu ruinieren. Es geht aber darum, sich selbst zu schützen! Der andere ist in jedem Fall ruiniert, wenn eben Drogen oder Alkohol im Spiel waren und die Versicherung später das Geld (oder einen großen Teil davon) vom Verursacher einfordert.
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