Muss Krämer die Schabracken verschenken?

vom 12.02.2012, 21:23 Uhr

Bei Krämer kann man zur Zeit im Online-Shop eine Schabracke für den Preis von 0,00 Euro sehen. Jedoch muss es sich dabei wohl um einen Fehler handeln, denke ich, weil das Angebot auch schon seit dem 12.02.2012 existiert. Dass Krämer die Schabracken von HV-Polo, die sonst um die 50 Euro kosten, einfach verschenkt, glaube ich nicht.

Jedoch haben in der einen Gruppe, in der ich bei Facebook bin, viele einfach so die Schabracken bestellt und dann auch gleich mehrere, weil die denken, dass Krämer dem Angebot nachkommen muss und die dann kostenlos (vom Versand mal abgesehen) übergeben muss. Stimmt das wirklich? Muss Krämer die Schabracken für 0,00 Euro verkaufen?

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich war jetzt gerade direkt mal bei Krämer gucken und habe diese Schabracke gefunden. Sie ist ja wirklich schick. Ich habe mir dann die AGB´s mal durchgelesen und habe dieses gefunden. In den AGB´s steht dieses drin "Zustandekommen des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag kommt mit Warenauslieferung zustande - nicht durch die automatisch verschickte Bestellbestätigung." Deswegen gehe ich mal leider davon aus, das sie die bestellten Schabracken einfach nicht ausliefern werden, da der Kaufvertrag ja erst beim Versenden zustande kommt. Ich überlege gerade, ob ich es trotzdem mal versuchen soll.

Benutzeravatar

» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das ist ja witzig. Die Schabracke ist auch schon ausverkauft und wird kurzfristig nachgeliefert. Wenn sie noch vorrätig gewesen wäre in Dressur/peacock, dann würde ich mir auch gleich eine bestellen, auch wenn sie eigentlich nicht ganz so mein Geschmack ist.

Ich denke nicht, dass diese Schabracke dann auch wirklich verschenkt werden muss. Man bekommt ja eine Rechnung zugestellt und auf der steht der endgültige Preis. Wenn einem dieser Preis nicht gefällt, dann kann man die Ware ja ganz problemlos zurück schicken. In der Regel behalten sich große Firmen ja auch Änderungen und Irrtümer vor, sodass Krämer rein rechtlich gesehen dann davor gefeit sein würde, die Schabracken zu verschenken.

Mich würde es aber trotzdem interessieren, was bei dieser Bestellung herum kommt. Vielleicht ist es ja auch nur ein stark limitiertes Angebot für irgendeine Promotion? Krämer macht ja bald ganz hier in der Nähe einen neuen Mega Store auf, der stark beworben wird. Aber das stünde dann ja vermutlich auf der Homepage mit drauf bei dem Angebot.

Benutzeravatar

» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich habe die Schabracken jetzt bestellt. Laut Warenkorb konnte ich noch 5 Stück für 0,00€ erwerben. Das Problem dabei war, das man einen Mindestbestellwert von 15€ hat. Na gut, als Reiter findet man ja immer etwas, was man brauchen kann. Jetzt bin ich mal gespannt, ob die Schabracken auch mit dabei sind, die Lieferung soll ja in 6 Tagen da sein. Ich werde dann noch einmal berichten wie erfolgreich das war. Wenn es klappt freuen sich die Ponys vom Schulbetrieb in dem ich arbeite.

Benutzeravatar

» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke mal, dass das "Angebot" vorbei ist und die Betreiber des Ladens den Fehler bemerkt haben. Gestern stand bei dem Link oben noch 0 Euro und heute steht 34 Euro dabei. Die Aufregung denke ich war sowieso umsonst. Erstmal steht in den AGB´s, dass erst durch Auslieferung der Ware der Kaufvertrag stattfindet und dann muss ein Verkäufer auch nicht den ausgezeichneten Preis unbedingt als bindend ansehen. Denn auch im Laden, wo mal was falsch ausgezeichnet ist, wäre es reine Kulanz, wenn der Filialleiter die Ware für den niedrigeren Preis rausgibt. Eine Bindung besteht nicht.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Um es mal ganz allgemein und laienhaft zu formulieren: Verträge kommen durch ein Angebot und eine Angebotsannahme zustande. Fraglich ist, wer macht das Angebot, wer nimmt das Angebot an? Der unbedarfte Kunde könnte denken, das was da im Netz an Produkten "angeboten" wird, wäre eine solches Angebot. Ähnlich wie die Ware im Schaufenster. Dem ist aber nicht so.

Streng genommen macht der Kunde das Angebot, die Ware, die da mit einem Preisvorschlag versehen ist, zu diesem Preis zu kaufen. Er könnte natürlich auch problemlos einen anderen Preis bieten, aber es ist eben praktischer, wenn ein Produkt schon mit einem Preis versehen ist, dass den Vorstellungen des Verkäufers entspricht. Online legst du die Ware in einen Warenkorb und schickst den ab, das wäre dein Angebot. Im Laden legst du die Ware an der Kasse auf das Band. Am Büdchen sagst du: "Eine Packung Zigaretten bitte", wobei du den Preis auch stillschweigend voraussetzen kannst, weil du etwa immer 5 Euro bezahlt hast. Wenn der Verkäufer dann plötzlich sagt: "6 Euro", musst du aber nicht bezahlen, denn offensichtlich hast du dich über den Preis geirrt. Diese kleine Nottür bleibt immer. Um es klar zu sagen: Das Ausstellen der Ware im Shop, im Laden, im Büdchen ist eine sog. "invitatio ad offerendum", also eine Einladung an dich, ein Angebot zu machen. An dieses Angebot bist du gebunden, es sei denn, es liegt deinerseits ein Irrtum, z. B. über die Beschaffenheit der Ware, die Verkaufsbedingungen, den Preis, o. ä. vor.

Praktisch heißt das, dass der Verkäufer bis zum letzten Moment prüfen kann, ob er dein Angebot annimmt. Wenn er also den schönen Land Rover mit einem Schild "Angebot: 5000 EURO" versehen hat, dann ist er nicht gezwungen, ihn dir zu diesem Preis zu verkaufen. Denn, wie oben gelernt, du machst das Angebot und er nimmt an oder lehnt ab.

In den AGB beim Onlineverkauf kann der Verkäufer festlegen, wann der Kauf für ihn bindend ist. Selten wird der so dumm sein, dass er dort reinschreibt: "Die Bestellbestätigung stellt eine Annahme des Angebots dar.", aber es gibt solche Fälle. Er muss gar nichts dazu schreiben, aber i. d. R. wird er dort reinschreiben, was auch in dem von dir genannten Fall in den AGB steht, nämlich dass mit Versand der Ware, das Angebot als angenommen gilt.

Benutzeravatar

» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich weiß ja nicht, wie das Rechtsverständnis der Besteller ist, aber so wie es Richtlinie2 erklärt hat, ist es absolut richtig. Allerdings scheint es wohl immer noch ein weit verbreiteter Irrtum sein, dass solche Angebote immer zugunsten des Käufers sein müssen. Daher gehen auch immer mehr Online-Versender dazu über, in ihren Bestellbestätigen zu vermerken, dass mit Erhalt dieser Bestätigung noch lange kein Anspruch auf Lieferung der Ware zu dem angegebenen Preis besteht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Mich würde nun interessieren, wie diese Aktion ausgegangen ist. Hat denn jemand überhaupt eine von diesen Schabracken erhalten und wenn ja, waren sie wirklich kostenlos oder hat dem Paket auch eine Rechnung beigelegen? Vermutlich wird man ja für die Schabracken den regulären Preis bezahlen müssen, aber da ich gar keine mehr bestellen konnte würde mich das doch schon interessieren wie es letztlich gelaufen ist.

Benutzeravatar

» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich bin in einer Gruppe bei Facebook die sich Youtube-Riders nennt und ich habe durch Leute, die ebenfalls in dieser Gruppe sind und sich diese Schabracken bestellt haben, mitbekommen, dass das nicht ganz so geklappt hat, wie die Käufer sich das vorgestellt haben. ;) Alle, die eine solche Schabracke oder mehrere Schabracken für den entsprechenden Preis bestellt haben, haben eine e-Mail bekommen, dass das nicht geht und dass die Lieferung nicht möglich ist, da ihnen ein Fehler unterlaufen ist.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^