Vermieter gibt Telefonnummer weiter

vom 06.03.2012, 10:50 Uhr

Herr A. hat seinen Mietvertrag gekündigt und wird demnächst umziehen. Gestern klingelte sein Telefon auf der Arbeit. Es war eine ihm unbekannte Person am Telefon, die um einen Besichtigungstermin für die Wohnung gebeten hat. Herr A. fragte die Person erst Mal, woher sie seine Telefonnummer habe. Die hat der Vermieter ihr bereits vor einiger Zeit gegeben, bekam er zur Antwort.

Herrn A. ist bewusst, dass er dem Vermieter eine Chance geben muss, dass sich Interessenten die Wohnung ansehen können. Allerdings fand er es weniger gut, dass der Vermieter einfach seine Telefonnummer an fremde Menschen gegeben hat. Ist nicht der Vermieter an sich für die neuen Mieter der Ansprechpartner? Hätte der Vermieter die Weitergabe der Telefonnummer nicht mindestens mit Herrn A. absprechen müssen?

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das finde ich auch, dass der Vermieter das vorher mit A hätte absprechen müssen. Sowas macht man einfach nicht, dass man eine Telefonnummer weiter gibt. Mir kommt es so vor, dass der Vermieter keine Lust hatte, mit möglichen Interessenten zu telefonieren. Denn eigentlich ist es ja seine Aufgabe, dass er mit den Interessenten telefoniert, und dann mit A Rücksprache hält, um einen Termin auszumachen.

Ich wäre da schon sehr genervt, wenn mich Interessenten sogar auf der Arbeit anrufen. Wenn dort dann mehrmals am Tag das Telefon geht, würde ich das nicht für gut heißen, und sicherlich auch nicht mein Chef. Da sollte A mit dem Vermieter reden, dass er sowas in Zukunft zu unterlassen hat.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das geht gar nicht, meiner Meinung nach! Da muss der Vermieter eben unter Umständen mehrmals telefonieren, bis ein Termin gefunden wurde, zu dem sowohl Herr A als auch der mögliche neue Mieter Zeit haben. Wenn mich jemand nach irgendjemandes Telefonnummer fragen würde, würde ich sagen "Schauen Sie im Telefonbuch nach, wenn die Nummer da nicht steht, wird die Person schon ihre Gründe dafür haben." Aber der Vermieter ist wohl einfach zu faul und möchte die Besichtigungstermine mit möglichst wenig Aufwand über die Bühne bringen.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Naja, für den Mietvertrag an sich ist der Vermieter schon der Ansprechpartner, aber nicht für den Besichtigungstermin. Für den Besichtigungstermin ist schon der "alte" Mieter der Ansprechpartner, denn nach dem muss man sich ja zeitlich richten. Und ich kenne es ehrlich gesagt auch nur so, dass man die Telefonnummer vom alten Mieter bekommt, um dann einen Besichtigungstermin auszumachen - ansonsten wäre das doch eine elendige Herumtelefoniererei. Aber ich denke auch, dass der Vermieter den Mieter vorher fragen muss, ob er damit einverstanden ist und erst dann die Telefonnummer weiter geben darf.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Zumindest hätte der Vermieter fragen müssen, ob er die Telefonnummer weitergeben darf. Es gibt ja genügend Berufe, wo Privatgespräche generell verboten sind. Und eine Telefonnummer auf der Arbeit geht schon mal gar nicht. Wenn potentielle Mieter schon einen Besichtigungstermin absprechen wollen, hätte die Privatnummer auch völlig gereicht.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn es dem Vermieter zu umständlich ist, immer zwischen den Parteien zu stehen, wenn es um die Absprache eines Besichtigungstermins geht, was ich auch verstehen kann, muss er den jetzigen Mieter auf jeden Fall fragen, ob er die Nummer weitergeben darf. Wenn der Mieter, der noch in der Wohnung wohnt, das nicht möchte, muss der Vermieter sich eben einige Termine geben lassen, an denen er zu Hause ist um diese dann bei potentiellen Mietern angeben zu können.

Auf keinen Fall darf er die Telefonnummer einfach so ungefragt herausgeben. Das ist eine Missachtung des Datenschutzes. Natürlich ist der Vermieter der Ansprechpartner für den neuen Mieter, aber ein Besichtigungstermin muss natürlich auch mit dem alten Mieter, der noch in der Wohnung wohnt, abgesprochen werden.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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