Vaterschaftsanerkennung = lebenslang Vater sein?
A dachte bisher immer, dass er der Vater von dem Kind seiner Ex-Frau ist. Doch da das Kind wegen des Verdachts auf Leukämie eine Blutguppenbestimmung hatte, wurde festgestellt, dass A auf gar keinen Fall der Vater des Kindes sein kann. A ist nun bei einem Rechtsanwalt gewesen, weil er nicht einsieht für das Kuckuckskind weiter zu zahlen. Er ist für das Kind weiter da, aber er will nicht zahlen, weil die Mutter des Kindes sich da an den leiblichen Vater wenden soll.
Der Rechtsanwalt hat A aber keine großen Hoffnungen gemacht, weil er meint, dass man damit vor Gericht nach 10 Jahren nicht durchkommt. Er hat, als das Kind geboren wurde und er noch nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt und in so einem Fall, wenn das Kind nicht in der Ehe geboren wird und man automatisch der Vater ist, kann man diese Anerkennung nach so langer Zeit nicht mehr rückgängig machen. Er ist und bleibt nun der rechtliche Vater. Es sei denn, das Kind würde eine Nicht-Vaterschaftsklage einreichen. Aber da müsste die Mutter zustimmen und das wird sie wohl nicht machen. Eine Vaterschaftsanerkennung kann man bis zu 3 Jahren rückgängig machen und durch einen Vaterschaftstest beweisen, dass man nicht der Vater ist.
Ist das richtig so? Muss er nun weiter für das Kind bezahlen, weil die Anerkennung der Vaterschaft so lange her ist? Was kann A machen, damit er nicht mehr für das Kind, was nicht sein Kind ist zahlen muss. Der Rechtsanwalt will nun versuchen vor Gericht einen Vaterschaftstest durchzusetzen, aber er meint, dass es wohl nichts bringt, wegen der Anerkennung der Vaterschaft vor 10 Jahren.
Das entspricht den Tatsachen. Wer einmal unterschrieben hat, dass er der Vater ist, der wird es auch bleiben. Dieses wird sich nur ändern, wenn der richtige Vater gefunden wird und dieser die Vaterschaft anerkennt. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass die Vaterschaft aberkannt werden kann. Schade ist nur die Tatsache, dass A für das Kind da sein möchte, dafür aber nicht zahlen will. Entweder es wird ein Kind dann auch geliebt oder es wird ganz gelassen. Alles andere was der Anwalt erwähnte ist richtig. Es wäre von Vorteil den richtigen Vater zu finden, damit dieser die Vaterschaft anerkennen kann. Ansonsten bestehen wirklich gar keine Chancen diesen Schritt rückgängig zu machen.
Ich kenne das auch so, wie du es beschrieben hast und finde das auch sehr heftig! Ich glaube, dass es da noch die Ausweichmöglichkeit gibt, dass man den echten Vater versucht zu finden. Wenn dann der echte Vater die Vaterschaft freiwillig anerkennt, dann glaube ich hat der "falsche" Vater noch Chancen, dass er die Vaterschaftsanerkennung aberkennen kann. Ich bin aber kein Rechtsanwalt und ich komme auch aus Österreich.
Ich bin alleinerziehend. Bei mir stellt sich die Frage nach dem richtigen Vater zum Glück zu 100% nicht, aber dennoch habe ich immer wieder in diversen Foren für Alleinerziehende mitgelesen und da gibt es ja immer wieder die unterschiedlichsten Fälle. Und leider scheint es gar nicht so selten zu sein, dass ein Mann fälschlicher Weise so eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt. In so einem Fall würde ich mich aber definitiv auch noch an einen weiteren Rechtsanwalt wenden.
Von einem ehemaligen Arbeitskollegen meiner Eltern kenne ich das auch so. Allerdings wusste er von Beginn an, das dieses Kind nicht von ihm sein könnte, hat aber die Vaterschaft trotzdem anerkannt. Später hat, nach der Trennung von der Kindesmutter, hatte er ernsthaft darüber nachgedacht, die ganze Angelegenheit nochmal anzufechten, aber hat es gelassen.
Wobei man sicherlich nicht unbedingt die Zustimmung der Mutter benötigt. Ich vermute mal, wenn das Kind sich dem Jugendamt anvertraut, denn es wird sicherlich seinen leiblichen Vater kennenlernen wollen, wird es dort auch Hilfe bekommen. Immerhin gibt es ja Verfahrensbeistände, welche dann die Interessen des minderjährigen Kindes vertreten.
Da müsste aber A das Gespräch mit dem Kind suchen und es über die Tatsachen aufklären. Da A ja weiterhin für das Kind da sein will, kann A sich auch vorher schon beim Jugendamt beraten lassen, ob das Kind da auch ein Handlungsrecht hat.
Ich habe mit dem Vater unseres Sohnes vor dessen Geburt eine Vorvaterschaftsanerkennung beim Jugendamt gemacht. Da der Vater wohl etwas zögerlich schien, meinte die Dame vom Jugendamt damals, dass er die Vaterschaft auch später anfechten könne. Als Frist wurde uns damals 2 Jahre genannt, aber nicht ab Datum der Unterschrift sondern ab Datum der Kenntnisnahme, dass an der Vaterschaft berechtigte Zweifel bestehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Regeln nur für die Vorvaterschaftsanerkennung gelten sondern auch für andere Formen der Vaterschaftsanerkennung, denn es gibt wohl keinen Grund, einige Väter gegenüber anderen zu benachteiligen.
Also ich habe das auch schon mal so in der Art gehört, wie JotJot es geschrieben hat. Ab dem Moment, wenn man erfährt, dass man definitiv nicht der Vater ist oder berechtigte Zweifel an der Vaterschaft entstehen, hat man 2 Jahre seit, die Vaterschaft gerichtlich anzufechten. In dem Fall war das Kind aber erst 3 oder 4 Jahre alt. Trotzdem fände ich es nicht gerecht, wenn das hier nicht mehr möglich sein sollte, nur weil die Anerkennung schon so lange zurückliegt. A hat seiner Ex-Frau damals eben vertraut und sie hat ihn belogen (oder wusste es selbst nicht so genau?), daran kann man ihm im Grunde nicht die Schuld geben.
Wenn der Anwalt allerdings etwas von seinem Fach versteht, dann wird er A schon die Wahrheit gesagt haben. A könnte sich ja zur Sicherheit nochmal von einem anderen Anwalt beraten lassen.
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