Sexuelle Belästigung: Nur dreijährige Sperre für Lehrer!

vom 09.03.2012, 18:52 Uhr

In einer österreichischen Kleinstadt hat ein Musiklehrer an einer Musikschule regelmäßig seine 11jährige Schülerin unsittlich berührt. Beim Richter sagte er nun, dass er das Schweigen der Schülerin fehlinterpretierte und dachte, dass es ihr nichts ausmache. Von September bis Mai ereigneten sich wöchentlich die Übergriffe. Es kam zwar nie zu einer Misshandlung, allerdings muss es trotzdem ein traumatisches Erlebnis für das Kind gewesen sein.

Überrascht war ich nun von einem sehr milden Gerichtsurteil: Der Mann wurde zu 9 Monaten bedingter Haft und einer kleinen Geldstrafe von 3000€ verurteilt. Außerdem darf er für drei Jahre lang nicht an der Musikschule unterrichten. Meiner Meinung nach ist das eine Sauerei. Zwar zeigt sich der Mann äußerst reuemütig und begann außerdem eine Therapie, dennoch kann man sich nie sicher sein, wie ehrlich das gemeint ist. Jeder Mensch weiß ja, dass Reue und Einsicht ein Urteil stark mildern kann. Am ärgsten finde ich allerdings, dass dieser 50jährige Mann wieder kleine Mädchen unterrichten wird. Ich würde mein Kind nie zu einem solchen Lehrer schicken und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Mann von den Kollegen akzeptiert wird, dennoch finde ich es schrecklich. Ein erwachsener Mensch sollte doch wissen, dass so etwas widerlich und abscheulich ist. Auch wenn er sich reuemütig zeigt, sollte man ihm meiner Meinung nach den Kontakt mit Kindern nicht erneut so leicht machen. Dann auch noch im Beruf ständig mit Kindern zu tun zu haben, ist äußerst arg.

Was haltet ihr von diesem Fall? Findet ihr es okay, dass der Mann wegen seiner hoffentlich ehrlichen Reue eine zweite Chance bekommt? Oder seid ihr ebenfalls der Meinung, dass eine solche schändliche Tat unverzeihlich ist? Spätestens nach dem ersten Übergriff sollte der Mann doch die Schrecklichkeit seiner Tat realisiert haben, und nie wieder wiederholen, was er getan hat. Er tat dies allerdings monatelang jede Woche, was meiner Meinung nach genug ist, um diesen Mann für immer von dem Beruf auszuschließen.

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» mendacium. » Beiträge: 750 » Talkpoints: 17,61 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Was soll man schon davon halten, wenn ein Mann ein junges Mädchen sexuelle belästigt und dann so eine Strafe bekommt? Aber das deutsche Rechtssystem sollte dahingehend meiner Meinung nach sowieso geändert werden. Es kann nicht sein, dass ein solcher Mann so eine Strafe bekommt und wenn man Steuer hinter zieht oder Raubkopiert (beides finde ich natürlich auch nicht gut!), dass man da richtig heftige Strafen bekommt. Da stimmt einfach etwas nicht.

Und sollte dieser Mann pädophil sein, was ich nicht beurteilen kann aber aufgrund der Gegebenheiten vermute, dann ist das eine Krankheit. Sicherlich kann er ernsthaft bereuen, was er getan hat. Das wird dann aber nichts daran ändern, dass er auf kleine, junge Mädchen steht und sie weiterhin belästige wird. Und ein erwachsener Mann müsste doch eigentlich wissen, dass einer elfjährigen das peinlich ist und sie nicht weiß, wie sie darauf reagieren soll und ihr das alles andere als gefällt. Wer weiß, was er dann beim nächsten Mädchen so alles in ihr Verhalten herein interpretiert.

Ich finde es jedenfalls mehr als verantwortungslos einen solchen Mann erneut auf Schülerinnen los zu lassen. Damit kann man einem jungen Mädchen das Leben wirklich zur Hölle machen. Problematisch finde ich auch, dass so einem Mann das ja nicht auf der Stirn geschrieben steht und das auch die Eltern zukünftiger Schülerinnen keine Ahnung haben, was für eine eventuelle Neigung dieser Mann hat. Sie schicken dann ahnungslos ihre Töchter dahin und wer weiß was dann passiert.

Grundsätzlich sollte bei so einem Vorfall der Mann nicht mehr mit Kindern zu tun haben dürfen und eine lebenslange Sperre erhalten. Aber vielleicht treibt er sich dann auf Spielplätzen herum. Viel wichtiger wäre es, dass man ihn in Therapie schicken muss. Aber nein, man wartet da ja wirklich erst wieder ab, bis was passiert und er sich wirklich an einem Kind vergreift. Erst dann bestraft man härter, wenn auch lange noch nicht hart genug.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Ich finde das von einem Lehrer unerhört, kann jedoch nicht verstehen, dass eine Elfjährige das neun Monate mitmacht, ohne sich ihren Eltern oder einer anderen Person mitzuteilen. Wenn man sein Kind in eine Schule gibt, vertraut man darauf, dass es dort wohlbehalten aufwächst. Dass eine Lehrperson pädophil eingestellt ist und sich irgendwann nicht mehr im Griff hat, kann keiner der Eltern wissen, wenn es sich um einen Erstfall handelt. Du schreibst, dass du dein Kind nicht zu solch einem Lehrer schicken würdest. Das kannst du aber nur machen, wenn es dir nicht bekannt ist, dass der Lehrer so ist. In diesem Fall gebe ich sogar dem Mädchen eine Mitschuld, dass sie es geduldet hat, dass der Musiklehrer neun Monate sie unsittlich berührte. Das ist auch nicht normal mit 11 Jahren. Ich kann mir vorstellen, dass aus diesem Grunde das Urteil eigentlich sehr milde ausfiel.

@winny2311, du verurteilst das deutsche Rechtssystem wegen der milden Strafe. Wie die Strafe in Deutschland ausgesehen hätte, wissen wir nicht. Dieser Fall trug sich – wie mendacium schrieb – in Österreich zu. Ich nehme doch an, dass sich ein österreichisches Gericht mit dem Fall befasst hat und auch das Urteil sprach.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Leider sind auch deutsche Gerichte da oft recht milde gestimmt. Im Spiegel fand sich neulich in Artikel über einen Fall, beim mir wirklich die Kinnlade fiel. Da hatte ein Lehrer eine Affaire mit einer 14-jährigen Schülerin begonnen und sie über Monate hinweg durch Liebesbekundungen und Versprechungen zum Sex überredet. In erster Instanz wurde er zwar verurteilt, dann aber in der Berufung entlastet. Die Begründung hierfür: Erstens war das Mädchen bereits 14 Jahre alt und in Deutschland darf man sich ab 14 seine Sexualpartner frei wählen, so dass hier kein Kindesmissbrauch vorliegt. Auch der Tatbestand des Missbrauchs Schutzbefohlener war hier nicht erfüllt, da der Lehrer zwar an der Schule des Mädchens unterrichtete, allerdings nicht in ihrer Klasse. Damit bestand nach Meinung des Gerichtes kein direktes Abhängigkeits- und Fürsorgeverhätlnis. Es handelte sich hier also lediglich um eine moralisch eventuell fragwürdige Beziehung zwischen einem älteren Mann mit einem jungen Mädchen.

Natürlich ist dieser Fall weniger krass, als der hier beschriebene österreichische. Dennoch war ich entsetzt als ich davon las. Ein Lehrer, auch ein Vertrtungslehrer oder Musiklehrer oder Trainer im Sportverrein hat seinen Schülern gegenüber immer eine Fürsorgpflicht und emotionale oder sachliche Abhängigkeiten zu schaffen und auszunutzen ist relativ einfach. Insofern stellt ein solches Urteil quasi einen ähnlichen Freifahrtsschein für hebephile Menschen dar, sich Jugendlichen auf diese Art und Weise weiterhin ungehemmt zu nähern, wie auch das Urteil in Österreich bei Kinderschändern Erleichterung hervorrufen dürfte. Natürlich sind letztere krank und handeln wohl kaum aus rationalen Überlegungen heraus, sondern folgen ihren Trieben. Aber eine zeitlich befristete Suspendierung, die die Möglichkeit eröffnet, sich anschließend neuen Opfern ungestört widmen zu können, ist wohl kaum eine geeignetes Mittel Kinder zu schützen. Man bleibt nicht nur weitgehend straffrei, man wird noch nicht einmal seines Jagdreviers enthoben.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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