Kündigungsgrund immer mit angeben?
Ich habe vor meinen Arbeitsvertrag Mitte des Jahres zu kündigen, falls die derzeitige Situation genauso bleibt wie in den vergangenen Jahren. Muss ich dann eigentlich einen Kündigungsgrund mit angeben oder nicht? Muss ich gegebenenfalls dazu Stellung nehmen, oder bleibt es meine Sache und geht dem Arbeitgeber eigentlich nichts an? Gebt ihr immer eine Begründung an, oder braucht man das im allgemeinen nicht?
Solange du fristgerecht kündigst musst du keinen Grund angeben. Allerdings musst du damit rechnen, das man dich danach fragen wird. Denn einen Arbeitgeber interessiert es meistens, warum Mitarbeiter den Arbeitsvertrag aufkündigen.
Ansonsten musst du halt nur, wie bei anderen formellen Briefen auch, das aktuelle Datum drauf haben, den Kündigungstermin angeben und das ganze halt unterschreiben.
Du musst keinen Grund angeben. Es genügt, wenn Du schreibst, dass Du fristgerecht bis zum Datum der Kündigungsfrist kündigst und das ganze mit Datum und Unterschrift versehen. Sicherlich wird doch aber jemand nachfragen, warum Du gekündigt hast. Gerade Deinen Chef wird das sicherlich interessieren.
Solange Du fristgerecht kündigst, geht es an sich niemanden etwas an, weshalb Du kündigst. Aber gerade, wenn man schon viele Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat, finde ich es besser, wenn man einen Kündigungsgrund angibt. Dieser muss noch nicht einmal konkret benannt werden, aber ein Grund wie "aus persönlichen Gründen" kommt immer noch etwas besser an, als keine Begründung. Bei keiner Begründung ist durchaus mit einer Nachfrage zu rechnen, die jedoch nicht zwingend beantwortet werden muss.
Wichtig ist im Grunde nur, dass Du die Kündigungsfrist einhältst. Da müsstest Du dann in Deinem Arbeitsvertrag nachschauen, wie lange die beträgt und dass die Kündigung eben rechtzeitig eintrifft. Am besten lässt Du Dir Deine Kündigung dann quittieren oder bestätigen. Ohne Unterschrift geht es natürlich nicht, aber das ist selbstverständlich.
Einen Kündigungsgrund muss man in keiner Kündigung angeben. Dazu ist man weder verpflichtet, noch muss man als Arbeitnehmer auf Nachfrage des Arbeitgebers einen Grund angeben. Den darf man für sich behalten, auch wenn der Arbeitgeber sicher Interesse daran hat.
Die Frage ist aber, wie sinnvoll das immer ist. Denn vielleicht ließe sich an der Situation etwas ändern, wenn man den Grund für die Kündigung nennt. Wenn man natürlich zuvor schon häufig das Gespräch gesucht hat und sich trotzdem nichts änderte, dann ist das Interesse eher geheuchelt als erst gemeint.
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