Wie sind Genossenschaften definiert und aufgestellt?

vom 08.03.2012, 20:35 Uhr

Auch wenn Genossenschaften vielleicht nicht mehr ein so aktuelles wirtschaftspolitisches Thema ist, gibt es ja davon noch so enige. So spontan fällt mir dazu das Beispiel der Genossenschaftsbanken ein. Nur frage ich mich gerade wie denn eigentlich der Begriff Genossenschaft als solcher zu definieren ist und wie sich denn eine Genossenschaft in der Realität aufstellen muss oder sollte um wirtschaftlich auch zu überleben.

Welcher Voraussetzungen bedarf es denn eine Genossenschaft zu gründen und welche Vorteile bringen eine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Genossenschaften sind ihrer Definition nach freiwillige Zusammenschlüsse zur Erzielung eines wirtschaftlichen, sozialen, gemeinnützigen oder kulturellen Zieles. Das Amtsgericht führt ein Genossenschaftsregister, für die Gründung eingetragenen Genossenschaft (eG) sind drei Personen sowie eine ordnungsgemäße Satzung erforderlich. Die Genossenschaftsmitglieder leisten die vereinbarte Einlage.

Es ist üblich, mehr als eine Einlage zu zeichnen, das Stimmrecht bezieht sich jedoch auf die Person, so dass anders als bei Aktiengesellschaften in Genossenschaften keine Mehrfachstimmrechte erworben werden können. Hinsichtlich des Handelsrechts gelten Genossenschaften als Kaufleute und als juristische Personen. In vielen Genossenschaften wie Genossenschaftsbanken und Wohnungsbaugenossenschaften sind die Mitglieder gleichzeitig Kunden. Genossenschaften können ihre Dienstleistungen per Satzung auf ihre Mitglieder beschränken, eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

» mischmasch » Beiträge: 132 » Talkpoints: 55,25 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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