Rauchverbot in Wohnung in denkmalgeschütztem Haus?

vom 08.03.2012, 12:49 Uhr

Frau A. wohnt in einem Wohnhaus, welches unter Denkmalschutz steht. Frau A. ist Raucherin und das auch schon länger. Nun war vor kurzem die Vermieterin mit Leuten vom Denkmalschutz in der Wohnung. Die Vermieterin wies nach dem Besuch Frau A. darauf hin, dass das Haus ja unter Denkmalschutz stehe und deshalb auch in den Mieträumen, sprich überall im Haus, nicht geraucht werden darf.

Stimmt es, dass IN Häusern die unter Denkmalschutz stehen und die quasi keine öffentlichen Räume sind, nicht geraucht werden darf? Das in öffentlichen Gebäuden, wie Ämtern, Rathaus, Krankenhäusern und ähnlichen nicht geraucht werden darf ist klar. Das Häuser die unter Denkmalschutz stehen von außen anders behandelt werden als Neubauten, ist auch klar. Aber wie sieht das mit innen aus?

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich kann es jetzt wirklich nicht juristisch belegen oder ähnliches, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man das rauchen in den eigenen vier Wänden unterbinden kann, Denkmalschutz hin oder her. Wir haben selbst letzten Sommer an der Nordsee eine Ferienwohnung angemietet gehabt und dort für drei Wochen gewohnt. Auch dieses Gebäude stand unter Denkmalschutz worauf wir mehrmals hingewiesen wurden, vom Rauchverbot war hier aber niemals die Rede - Der Vermieter wusste sogar, dass meine beiden Begleiter Raucher waren und hatte keine Einwände.

Der Vermieter des Gebäudes kann zwar in einer Klausel das rauchen im Haus verbieten, wenn er Angst davor hat, dass dort irgendwelche Schäden, wie etwa vergilbte Tapeten entstehen, doch ob sich der Mieter hieran hält ist wiederum eine andere Geschichte. Ich habe bei Google gesehen, dass es diese angesprochene Klausel zwar gibt, die das rauchen im Haus verbietet, aber ist diese eben nicht rechtens und kann zum Beispiel vor Gericht oder ähnliches nicht dazu führen, dass man aus dem Haus/der Wohnung geschmissen wird, wenn man sich nicht daran hält. Sollte jedoch ein finanzieller Schaden durchs rauchen am oder im Haus entstehen, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet.

Der einzige Ort im Haus wo der Vermieter dieses Rauchverbot wirklich durchsetzen kann und rechtens darf sind Gemeinschaftsräume wie das Treppenhaus oder der Fahrradkeller oder ähnliches - Also Räume die für alle zugänglich sind. Im Zweifelsfall und wenn es dich, bzw. Frau A. wirklich interessiert und sie sich grade in einer Kontroverse befinden sollte, gibt es das Amt für Denkmalschutz. Dort kann man eine kostenfreie Hotline anrufen, die mehrmals die Woche besetzt ist - Dort wird Frau A. sicherlich eine Antwort bekommen können die zu einhundert Prozent stimmt.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wir wohnen auch in einem Denkemal geschütztem Haus welches gekauft wurde und nicht gemietet. Nirgends steht geschrieben das man in den Räumen aus denkmalischen Gründen nicht rauchen darf. Im Haus selbst darf man alles, allerdings gelten für den Außenbereich andere Auflagen, die aber nichts mit dem rauchen zu tun haben, sondern mit dem Erscheinungbild. Dort kann man die Farbe oder die Form der Tür bestimmen, aber nicht ob jemand im Haus rauchen darf oder nicht.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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