Kindesentführung wenn ältere Schwester mit Bruder verreist?
Frau A. ist 22 Jahre alt. Sie hat einen jüngeren Bruder, der bereits 14 Jahre alt ist. Die Eltern der beiden sind seit Jahren geschieden, aber die Eltern haben für den jüngeren Bruder das gemeinsame Sorgerecht.
Frau A. hat ihrem Bruder zu Weihnachten einen Kurztrip nach London geschenkt und die beiden Geschwister wollen die Reise auch zusammen antreten. Der Vater hat seiner Tochter nun mitgeteilt, dass er sie nicht alt genug und nicht in der Lage wäre, in ihrem Alter auf ihren jüngeren Bruder aufzupassen. Sollte sie mit dem jüngeren Bruder nun doch nach London fliegen, würde er sie wegen Kindesentführung anzeigen.
Seit der Scheidung der Eltern ist die Beziehung zwischen Tochter und Vater sehr gespannt. Frau A. hat nun natürlich große Sorge, dass sie nur wegen einer kleinen Reise mit ihrem Bruder vor Gericht stehen wird. Aber kann der Vater sie wirklich wegen Kindesentführung anzeigen? Wie könnte man die Reise doch ermöglichen? Wie würdet ihr euch verhalten?
Ob die Eltern von Frau A. diese wirklich wegen Kindesentführung anzeigen können, kann ich mir so nicht vorstellen, da der Tatbestand der Kindesentführung ja doch eine andere ist. Vielleicht würde man hier dann eher von Entziehung Minderjähriger sprechen, wobei ich mir auch hier nicht ganz sicher bin - Aber auch dies erfüllt in Deutschland einen Strafbestand. Das Problem in der ganzen Situation ist einfach, dass zwar Frau A. mit ihren 22 Jahren volljährig ist, aber ihr kleiner Bruder eben noch nicht. Der kleine Bruder von Frau A. ist somit noch immer an seine Eltern gebunden und unterliegt deren Erziehung und Sorgerecht, welches sich die Eltern ja gemeinsam teilen.
Es erfordert für einen solchen Kurztrip nach London auf jeden Fall die Zustimmung der Eltern - Sicher bin ich mir aber nicht, ob Frau A. wirklich die Zustimmung beider Elternteile benötigt. Wenn das Verhältnis zwischen Frau A. und ihrem Vater seit der Scheidung nicht das beste ist, könnte diese doch auch einfach mal mit ihrer Mutter sprechen - Mit 22 Jahren sollte man eigentlich verantwortungsvoll genug sein um auf einen vierzehnjährigen aufpassen zu dürfen. Wenn die Mutter hier ihre Zustimmung gibt könnte dies vielleicht auch schon ausreichend sein und man kann dann in keinem Fall mehr von Entziehung Minderjähriger oder gar Kindesentführung sprechen, da die Mutter von Frau A. ja in jedem Fall Bescheid weiß.
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