Wann und wie werden Bußgelder bei Kampfhunden fällig?

vom 05.03.2012, 21:40 Uhr

Ein Kumpel meines Freundes hat einen Staffordshire Bullterrier Welpen gekauft. Nun wird er von allen Seiten gewarnt. Der Hund ist ordnungsgemäß angemeldet. Er geht mit ihm in eine Hundeschule und er wird auch die Prüfungen machen. Aber viele Leute meinen, dass er einen sogenannten Kampfhund hat und dass er da ständig mit Bußgeldern rechnen muss. Aber warum und wann und wie diese Bußgelder sich zusammensetzen und sie fällig werden wusste wohl keiner so genau.

Wird bei Kampfhunden oder besser gesagt bei Listenhunden mehr darauf geachtet was sie machen? Muss der Kumpel meines Freundes wirklich damit rechnen, dass er ständig bezahlen muss? Wie ist das in NRW geregelt?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das ist natürlich Blödsinn. Wenn der Hund auch als Listenhund angemeldet ist, kann da schon mal nichts passieren. Hat er ihn aber als Boxer- oder Labradormischling angemeldet und gerät dann mal in so eine Kontrolle, sei es weil ihn jemand verpetzt hat oder er in die Arme vom Ordnungsamt gerannt ist, wird er sich nicht herausreden können. Dann kommt der Hund ratzfatz weg, eine schöne Geldstrafe und die richtige Steuer für den Listenhund wird man ihm auch nicht erlassen. Wenn man Glück hat und alles erforderliche nachträglich besorgen kann (Sachkundenachweis, Führungszeugnis, die Versicherung für Listenhunde, usw), wird man den Hund vielleicht wieder bekommen.

Ein weiterer Punkt, der zu Problemen führen könnte, wäre das Führen ohne Maulkorb und Leine. Wenn er aber mit dem Hund weiter zur Hundeschule geht, ihn perfekt für den Wesenstest vorbereitet und dann auch die Maulkorb- und Leinenbefreiung schafft, wird da später auch keiner mehr etwas sagen können. Dann darf dieser Hund wie jeder andere auch auf dafür ausgewiesenen Hundewiesen oder außerhalb von Ortschaften frei laufen. Jetzt wo er so jung ist, drücken die schon mal ein Auge zu (ist auch so je nach Bundesland bis zum Alter von X Monaten geregelt) aber den Wesenstest sollte er wirklich so bald wie möglich machen. Und er sollte unbedingt darauf achten, dass sein Hund niemals in ernste Rangeleien verwickelt wird. Denn ganz egal wer von den beiden Hunden den Zoff angefangen hat oder wer mehr verwundet wurde, der Listenhund zieht immer den Kürzeren.

Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass dieser Freund auch volljährig ist. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, darf er den Hund nicht ausführen. Dasselbe gilt auch, wenn der Freund keinen Sachkundenachweis gemacht hat. Für beides kann es dann nämlich tatsächlich Geldstrafen geben. Und natürlich darf er mit diesem Hund nicht züchten. Auch da sind die Vorschriften ziemlich streng und ich denke mal, dass man gerade bei den verrufenen Rassen genau auf Genetik, Elterntiere, etc achten und nicht einfach 2 Hunde verpaaren sollte. Er wird auf viel Unverständnis stoßen und ihm werden auch einige andere Hundehalter aus dem Weg gehen aber Strafen wird er wegen der Rasse allein nicht mehr als jeder andere bekommen.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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