Unbekannter Gönner auf dem Bankkonto
„A“ geht zur Bank und zieht einen Kontoauszug. Er staunt nicht schlecht, das ein Geldposten von einer ihm unbekannten Person auf seinem Konto angekommen ist. Auf dem Kontoauszug kann man den Namen des Überweisers lesen. Es steht jedoch kein Betreff dabei.
„A“ hält dies nun für einen Irrtum der Bank und unternimmt nichts. Nach zwei Wochen zieht er wieder einen Kontoauszug und geht davon aus, dass der Betrag nun wieder weg ist. Aber der Betrag ist immer noch da.
Nun fragt „A“ sich,ob irgendwas zu unternehmen ist. Muss „A“ nun zur Bank gehen und auf einen eventuellen Fehler hinweisen ? Kann ihm später vorgeworfen werden, das „A“ nicht reagiert hat ? Behalten darf „A“ den Betrag nicht, oder ?
In jedem Fall hin gehen und darauf hinweisen. Es gibt eine Regelung, bis wann Geld zurück geholt werden kann. Da kann A auch mal die AGB der Bank durchlesen. Auf alle Fälle sollte A das Geld nicht ausgeben, denn dann steht er schlecht da, wenn er es doch wieder hergeben muss.
Nein. Er muss zur Bank gehen und die Transaktion von den Beratern und Bankangestellten überprüfen lassen. Selbst, wenn das Geld nach einem Zeitrahmen von zwei Wochen noch auf dem Konto ist, muss er dies der Bank mitteilen. Erst wenn die Bank nach langen Überprüfungen festgestellt hat, dass das Geld rechtmäßig auf dem Konto gelandet ist; erst dann darf "A" frei darüber verfügen.
Es wäre der richtigere Weg sofort zur Bank zu gehen und dies klar zu stellen. Denn im Nachhinein kann es ihm vorgeworfen werden und das will sicherlich niemand. Fatal wäre es, wenn "A" das gesamte Geld ausgegeben hätte und dann einem bestimmten Zeitrahmen es zurückzahlen muss, da sich herausstellte, dass es eben nicht rechtmäßig wäre. Mir wäre das Risiko viel zu hoch. Also: Ja, er muss.
Wieso fragst Du das? Ist Dir das mal passiert oder wolltest Du nur wissen, wie man in einer solchen Situation handeln sollte?
Ich war in einer Situation zwar noch nicht, weiß aber auch, dass man eigentlich sofort den Vorfall bei seiner Bank melden sollte. Die Bank wird dann die weiteren Schritte unternehmen und nach dem Grund für die wahrscheinlich falsche Überweisung suchen.
Wahrscheinlich gab es da einfach nur einen Zahlendreher, und das Geld ist dann auf das Konto von A gekommen. Und wenn der Zahler das noch nicht gemerkt hat, da er ja davon ausgeht, dass es die richtigen Kontodaten waren, bleibt es auch erst einmal auf dem falschen Konto. Wenn A nun das Geld einfach abheben würde, und es ausgeben würde, so müsste er es dann später zurückzahlen.
Daher sollte man dies immer direkt bei der Bank melden. So kann einem selber auch nichts vorgeworfen werden, dass man es absichtlich verschwiegen hat.
Das geht ja ganz schnell, dass man mal einen Zahlendreher bei der Überweisung drin hat und dann geht es an eine vollkommen fremde Person. Denn was man für einen Namen bei der Überweisung angibt, spielt ja eigentlich keine Rolle. A sollte auf jeden Fall die Bank darauf hinweisen. Natürlich muss A damit rechnen, dass das Geld dann weg ist, aber fremdes Geld behalten ist ja auch nicht das Wahre.
Man sollte vielleicht auch im Hinterkopf behalten, dass einem so etwas auch passieren kann, dass man einen Zahlendreher drin hat und dann wäre man auch froh, wenn man das Geld wieder bekommt. Da ist man sicherlich ein bisschen auf die Ehrlichkeit anderer Leute auch angewiesen. Vielleicht bekommst A ja "Finderlohn". Offensichtlich ist es ja auch eine höhere Summe und da sollte man das schon dringend melden. Ich persönlich würde auch kein Geld haben wollen, was mir nicht zusteht und wo ich nicht weiß, wo es her kommt.
Wie es da mit der exakten Rechtslage aussieht, kann ich nicht sagen. Rein moralisch betrachtet, ist das Erbringen eines entsprechenden Hinweises, von"A" bei der Bank, selbstverständlich. Würde es mir persönlich passieren, würde ich sicherlich danach abwägen, wie hoch die Summe ist. Handelt es sich um einen einstelligen €-Betrag, würde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht reagieren, geschweige denn es überhaupt wahrnehmen, dass diese Summe auf meinem Konto eingegangen ist.
Ich wäre mir rechtlich eigentlich nicht einmal sicher, ob er die Bank wirklich darauf aufmerksam machen muss, denn schließlich war es nicht sein Fehler. Moralisch, sollte man es aber auf jeden Fall erwarten. Wenn es der Fehler der Bank war, ist es unproblematisch, da sie dann Notfalls dafür gerade stehen muss, aber wenn die Person es ausversehen Falsch überwiesen hat, wäre es für die Person schon schade. Natürlich ist es dann auch die eigene Schuld, aber so etwas kann ja doch sehr schnell passieren und man selber wäre ja auch froh, wenn man dann das Geld zurückbekommen würde.
Also rechtlich wäre ich mir nicht einmal sicher, ob er das Geld nicht sogar behalten dürfte nach einer Zeit. Die Frage ist natürlich auch, ob es sich dabei um jemanden handelt der ihn kennt oder nicht. Sollte er die Person kennen, sollte er sie wirklich darauf Ansprechen. Es kann natürlich auch Absicht gewesen sein und dann wäre es doch schön es zu wissen. Ich würde auf alle Fälle die Person oder meinen Bankberater darauf ansprechen.
Ich würde auf jeden Fall zur Bank gehen, den Vorfall schildern und fragen, wie ich mich zu verhalten habe. Die Bank kann in der Regel den, der das Geld auf dein Konto überwiesen hat, ausfindig machen und fragen, wozu das Geld diente. Wenn er dir wirklich nur etwas gutes tun wollte und aus Spaß an der Freude einen Betrag auf ein beliebiges Konto überweist, wird er das schon sagen und dann kannst du dich freuen.
Doch was ist, wenn das Geld für etwas anderes wichtiges war? Der Zahler denkt, er habe das Geld richtig überwiesen und wundert sich, wieso seine Ware nicht kommt. Dies kann Folgen haben, wenn er sich mit dem eigentlichen Empfänger streitet und vielleicht sogar vor Gericht geht. Also einfach die Sache klar stellen, dann bist du auf der sicheren Seite und wirst später nicht angeprangert, wieso du nichts unternommen hast.
winny2311 hat geschrieben:A sollte auf jeden Fall die Bank darauf hinweisen. Natürlich muss A damit rechnen, dass das Geld dann weg ist, aber fremdes Geld behalten ist ja auch nicht das Wahre.
Gilt nicht § 812 BGB auch gerade für einen solchen Fall, dass man nämlich etwas wieder herausgeben muss, dass man ohne rechtliche Grundlage erhalten hat? Das heißt muss man nicht vielleicht ohnehin damit rechnen, dass man das Geld wieder hergeben muss?
Daher sollte A am besten jetzt schon die Bank darauf hinweisen, dass auf dem Konto eine Summe gut geschrieben wurde, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Spätestens aber, wenn die überweisende Person (natürlich oder juristisch) den Fehler bemerkt, wird sie den Weg des Geldes verfolgen und dies von A zurück fordern.
Sicher gibt es auch einige Möglichkeiten das Geld zu verprassen und dann hat die überweisende Person unter Umständen das Nachsehen. Moralisch gesehen, wäre das aber auch nicht die ideale Lösung.
Wenn der überwiesene Betrag sehr gering ist, kann es sich auch um einen Betrugsversuch handeln. Betrüger überweisen einfach Kleinstbeträge auf willkürliche Zahlenkombinationen. Kommt es zu keiner Fehlermeldung, wissen sie, dass es sich um ein real existierendes Konto handelt. Mit diesen Informationen können sie später größere Beträge abbuchen, da die Banken nicht jedes mal überprüfen, ob es eine Einzugsermächtigung gibt oder nicht. In diesem Fall sofort die Bank informieren!
Handelt es sich um einen größeren Betrag ist es wohl eine Frage der Moral. Wird man von sich aus nicht aktiv, kann man dafür, meinem Kenntnisstand nach nicht belangt werden. Auf Nachfrage muss man allerdings das Geld wieder heraus rücken.
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