Wiedereingliederung trotz drohender Kündigung machen?
Frau A. war nun fast ein Jahr lang krank geschrieben. Bisher ist sie weiterhin in ungekündigter Stellung in einem Kleinbetrieb. Die Ärzte empfehlen Frau A. eine sogenannten Wiedereingliederung zu machen. Also nicht sofort wieder mit acht Stunden täglich wieder in das Berufsleben einzusteigen, sondern schrittweise zu beginnen.
Der Arbeitgeber von Frau A. ist mit der Wiedereingliederung einverstanden. Allerdings sagt er Frau A. auch klar, dass sie die Wiedereingliederung gerne bei ihm machen kann, er ihr aber kündigen wird. Da sie so lange ausgefallen ist, hat er eine neue Arbeitskraft für ihren Bereich eingestellt, die nun gut eingearbeitet ist. Frau A. kann ihren Arbeitgeber natürlich verstehen. Sie war nun sehr lange nicht da und es war ihr an sich auch klar, dass ihr Arbeitgeber einen Ersatz für sie einstellen musste.
Frau A. fragt sich nun aber, ob sie die Wiedereingliederung überhaupt machen sollte. Von Vorteil wäre natürlich, dass sie sich nach so lange Zeit ohne Tätigkeit wieder in einem Bereich zurechtfinden könnte, den sie bereits kennt. Außerdem dient ja eine Wiedereingliederung auch dem Ziel, überhaupt zu sehen, in wie weit Frau A. bereits wieder belastbar ist.
Auf der anderen Seite, hat ja eine Wiedereingliederung an sich wenig Sinn, wenn man nicht davon ausgehen kann, dass man die Stundenzahl erhöhen kann, um wirklich zu sehen, in wie weit Frau A. wieder voll belastbar ist.
Was würdet ihr an der Stelle von Frau A. tun? Würdet ihr die Wiedereingliederung machen, um einfach an vertrauter Stelle wieder ins Berufsleben rein schnuppern zu können und selbst zu testen, wie belastbar man ist? Oder würdet ihr die Wiedereingliederung sein lassen, weil sie erstens eh nicht vollständig gemacht werden kann und auf keinen Fall eine dauerhafte Beschäftigung beim jetzigen Arbeitgeber daraus wird?
Während der Wiedereingliederung wird Frau A. weiterhin krank geschrieben sein und somit einem gewissen Kündigungsschutz unterliegen. Im Normalfall ist es so, dass in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt, der Patientin und dem Arbeitgeber ein Plan erstellt wird, in dem genau festgelegt wird, in welchem Zeitraum und wie lange Frau A. arbeiten darf.
Ich würde ihr auf jeden Fall zu der Wiedereingliederung raten, auch wenn sie weiß, dass sie danach keinen Job mehr haben wird. Aber wenn man es so betrachtet und sie sofort die Kündigung akzeptiert (ohne Eingliederung), dann muss sie bei einem neuen Arbeitgeber sofort mit der vollen Stundenzahl beginnen ohne zu wissen, ob sie das schafft.
Meiner Meinung nach sollte da der Betrieb, der behandelnde Arzt und die Patientin gemeinsam etwas erarbeiten, bei dem der Patientin geholfen ist mit der stundenweise Wiedereingliederung. Das ist nach einer so langen Krankheitsphase wirklich notwendig, dass sie sich langsam wieder an ihr gewohntes Arbeitspensum heran tastet. Außerdem dauert eine Wiedereingliederung je nach Schwere und Dauer der Krankheit mindestens 4 Wochen, in dem Fall glaube ich aber, dass sie sicherlich mit 6 oder 8 Wochen Eingliederungsphase rechnen kann.
Aber sie sollte sich diese Chance definitiv nicht entgehen lassen, denn wenn sie die Eingliederung jetzt nicht macht, kann sie sie bei einem neuen Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen und muss tatsächlich mit ihrer vollen Arbeitskraft, die sie definitiv nicht haben wird, einen neuen Job antreten. Und das schadet meiner Meinung nach mehr, als eine Wiedereingliederung zu machen mit der Aussicht darauf, dass man anschließend die Kündigung erhält.
Ob der Chef von Frau A. ihr kündigen kann, hat mit der Wiedereingliederung erst mal wenig zu tun. Während der Wiedereingliederung ist Frau A. weiter arbeitsunfähig geschrieben. Theoretisch könnte der Chef auch jetzt kündigen, das ist auch bei Krankheit ja nicht ausgeschlossen. So etwas kann man nach einer Kündigung gerichtlich klären lassen. Wenn die Betriebsinteressen erheblich beeinträchtigt sind und/oder die Gesundheitsprognose negativ ist (also Frau A. den Beruf eher nicht mehr ausüben kann), kann auch während einer Krankheit schon gekündigt werden. Es ist allerdings ohne vorherige Wiedereingliederungsversuch schwieriger, eine solche Kündigung als Arbeitgeber durchzubekommen.
Daher sollte sich Frau A. von der Kündigungsandrohung nicht von der Wiedereingliederung abhalten lassen. Sie hätte ja in jedem Fall eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen (je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zu 7 Monate), könnte also testen, in wie weit sie mit den Arbeitsanforderungen zurecht kommt. Auch die tägliche Stundenanzahl ließe sich in diesem Zeitraum noch steigern. Außerdem ist ja noch ungeklärt, ob die Kündigung rechtsgültig wäre,
An Stelle von Frau A. würde ich die Wiedereingliederung antreten. Eventuell wird der Chef nicht sofort kündigen, sondern erst zum Ende der Wiedereingliederung, da er Frau A. ja während der Wiedereingliederungszeit nicht bezahlen muss. Im Falle der Kündigung würde ich in jedem Fall die Kündigung arbeitsrechtlich prüfen lassen.
In jedem Fall ist jeder Tag, an dem die Wiedereingliederung stattfindet, ein Test für Frau A., ob sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes gewachsen ist. Auch im Fall einer gerechtfertigten Kündigung kann das für ihr weiteres Berufsleben nur vom Vorteil sein.
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