Umgangsrecht auch gegen den Willen des Kindes durchsetzbar?
Hier habe ich gefragt, Wo beginnt Kindeswohlgefährdung und wer definiert sie? . Ist es schon eine Kindeswohlgefährdung, wenn man gegen den Willen des Kindes das Umgangsrecht durchsetzt? Denn die Gerichte sagen ja, wenn das Kind es nicht will, dann zwingt man es nicht, weil eben eine Kindeswohlgefährdung dadurch stattfindet.
Oftmals werden die Kinder aber durch ein Elternteil aufgehetzt und beeinflusst. Sollte man dann nicht wenigstens versuchsweise einfach den Umgang mit dem anderen Elternteil erlauben und sehen, wie sich das Kind entwickelt? Kann man gegen den Willen des Kindes überhaupt schaffen den Umgang zu bekommen? Ist es durchsetzbar?
So einfach ist es nicht, das kein Umgang stattfindet, wenn ein Kind es nicht will. Denn Kinder dürfen erst, soweit ich weiß, ab 12 Jahren wirklich selbst entscheiden. Davor wird eben von den Gerichten, in Zusammenarbeit mit Jugendamt, Prozeßbevollmächtigter für die Kinder und Psychologen, entschieden.
Man spricht den Kindern bis zum 12. Geburtstag einfach ab, dass sie das entscheiden können, welchen Umgang sie wünschen. Kann ich zwar nicht verstehen, weil Kinder ab dem Grundschulalter doch schon recht gut mitteilen können, was sie selbst wollen. Aber man meint eben, dass man für sie entscheiden muss.
Ich wüsste nicht, welches Gericht eine Kindeswohlgefährdung erkennen würden - allein auf Grund der Tatsache, dass das Kind nicht zu einem Elternteil will. Hier müsste es schon eine Vorgeschichte geben oder aber andere, handfeste Anhaltspunkte geben, die auf so was schließen lassen. Selbstverständlich kann das Kind den Umgang nicht alleine ausschließen! Egal wie das dann bewertet wird, darf zu keinem Zeitpunkt vergessen werden, dass Kinder eben keine Erwachsene sind und auch nicht so behandelt werden können.
Es ist richtig, dass nach einer Trennung die Kinder u.U. von einem Elternteil gegen das andere aufgehetzt werden können. Niemand vermag zu sagen, wie viel Hass sich eben bei den Eltern aufeinander aufgestaut hat bzw. durch die Trennung entlädt. Da ist niemals auszuschließen, dass die Kinder zwischen die Fronten geraten oder gar als Waffe gegen den ehemaligen Partner verwendet werden. Wenn jetzt Gerichte diesem Treiben auch noch Vorschub geben würden, indem der zustehende Umgang auf einfache Weisung durch das Kind aufgehoben werden könnte, wäre das sicher alles, nur nicht hilfreich für das Kind und dessen Entwicklung!
Ich denke, dass es von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Wenn der Verdacht besteht, dass eines der Elternteile das Kind gegen das andere Elternteil aufgehetzt hat, dann bin ich dafür, dass wenigstens ansatzweise versucht wird, dass die beiden sich wieder miteinander versöhnen und dass das Kind vielleicht wieder mit beiden Elternteilen zusammen sein möchte.
Wenn es jedoch so ist, dass das Elternteil das eine Kind früher misshandelt hat oder dass es sich früher schon viel mit dem Kind gestritten hat, dann würde ich zum Wohle des Kindes entscheiden. Des weiteren kann es ja sein, dass das Kind dann wütend wird und Schäden entwickelt, weil auf die eigene Meinung keine Rücksicht genommen wird.
Im Allgemeinen ist es aber so, dass das Kind schon seine Gründe haben wird, wieso es mit dem einen Elternteil keinen Umgang mehr haben will. Kinder entwickeln nicht grundlos einen "Hass" oder eine Abneigung gegen ein Elternteil. Darüber sollte man sich mal Gedanken machen.
Ich denke man kann mit Sicherheit ein Umgangsrecht erhalten, im Zweifel sollte man mit dem Jugendamt vereinbaren, dass man das ganze erst mal unter Aufsicht vom Jugendamt macht. Dann kann das Jugendamt auch noch mal das Kind befragen oder schauen wie es sich beim jeweiligen Elternteil verhält und ich denke die können dann auch recht gut beurteilen ob z.B. die Mutter das Kind gegen den Vater hetzt und es diesen deshalb nicht sehen möchte.
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