Kann ein Umgangsrecht auch verjähren?

vom 29.02.2012, 22:28 Uhr

Mal angenommen, A hat ein Umgangsrecht mit seiner Tochter und seinem Sohn. Da die Kinder aber von der Mutter beeinflusst nicht zu A wollten und die Mutter es auch immer wieder geschafft hat, dass die Kinder entweder krank waren oder in Urlaub waren und der Vater A dadurch nicht die Kinder zu sehen bekam, ist es mittlerweile schon fast 2 Jahre her, wo A die Kinder gesehen haben.

Die älteste Tochter hat nun den Wunsch geäußert, den Vater A zu sehen. A hat ja das Umgangsrecht damals vom Gericht zugesprochen bekommen. Aber die Mutter meint nun, dass er sich 2 Jahre nicht hat sehen lassen und jetzt die Kinder auch nicht sehen darf. Muss A das Umgangsrecht neu beantragen oder gilt es immer noch? Die Tochter ist 10 und der Sohn ist 8. Beide sind, wenn man einer Tante glaube kann, nicht abgeneigt, den Vater A nun wieder zu sehen.

Wie sollte A sich nun verhalten, dass er nicht mit der Tür ins Haus fällt und die Kinder nicht überfordert? Ist das Umgangsrecht verjährt? Soll er direkt zu Gericht oder zum Jugendamt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe damit noch keine Erfahrungen, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Recht unter diesen Umständen nicht verjährt ist. Schließlich war es ja nicht so, dass der Vater die Kinder nicht sehen wollte. Es war ja eher so, dass die Mutter die Kinder von ihm ferngehalten hat und dass sie immer gesagt hat, dass diese krank sind oder sie hat dafür gesorgt, dass sie im Urlaub waren.

Aber wenn es alles nichts hilft und die Mutter die Kindern dem Vater vorenthält, dann wird er wohl oder über zu einem Anwalt gehen müssen. Dieser wird dann mit großer Sicherheit Klarheit in der Situation schaffen. Aber es könnte dann auch zu erneuten Verhandlungen kommen und es könnte wieder Stress geben.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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