Darf man schon im Supermarkt Produkte öffnen?
Ich kann mir vorstellen, dass dies rechtlich gesehen nicht erlaubt ist, das ist Diebstahl und Sachbeschädigung sozusagen würde ich behaupten. Aber ich denke nicht, dass das wirklich jemanden stört, denn wer hat das nicht schon mal gemacht, schon vor dem eigentlichen Kauf an der Kasse schon einen Schluck getrunken oder eine Traube gegessen.
Das zum Beispiel das Probieren von Früchten verboten ist eigentlich, hab ich in einer Reportage zu diesem Thema mal gesehen, dort wurde sogar gezeigt, dass die Supermärkte in einigen Fällen sogar Privatdetektive engagieren, um zu verhindern, dass sich Leute einfach so am Obst und Gemüse bedienen. Dort wurde auch gesagt, dass der Einzelhandel dadurch jährlich mehrere Millionen(!) an Schaden erleidet, was mich schon sehr schockiert hat. Ich kann mir jedoch trotzdem nicht wirklich vorstellen, dass es im Endeffekt jemanden stören würde und ich denke auch nicht, dass sich jetzt all zu viele Supermärkte die Mühe machen würden, dies so stark zu kontrollieren. Ich denke moralisch gesehen ist es wohl mehr als okay, man bezahlt ja im Endeffekt an der Kasse und fügt somit dem Supermarkt ja keinen Schaden zu, da wäre der Supermarkt schon schön dumm, würde er seine Kunden so damit verärgern.
Solange man die Sachen nicht bezahlt hat, gehören sie einem nicht. Also darf man sie streng genommen auch nicht öffnen. Das Ladenpersonal drückt da wohl einfach nur ein Auge zu, gerade wenn Kinder dabei sind. Schließlich ist alles okay, wenn die Sachen anschließend bezahlt werden.
Ich finde aber, dass die Kleinen durchaus lernen sollten, sich in Geduld zu üben. Gerade wenn es um Süßigkeiten geht. Ich würde meinem Sohn nicht erlauben, z.B. eine Packung Schokoriegel schon im Supermarkt zu öffnen. Einen Schluck Wasser aus einer noch nicht bezahlten Flasche würde ich in Ausnahmefällen mal durchgehen lassen, wenn er wirklich Durst hat. Als Erwachsener kann man sich wohl erst recht gedulden, bis man die Sachen bezahlt hat.
pepsi-light hat geschrieben:Ja, das ist normalerweise schon erlaubt. Es ist natürlich nicht schlecht, wenn man einfach vorher fragt, denn dann fühlen sich die Mitarbeiter nicht übergangen. Aber sie werden es einem, wenn man fragt, auch nicht verbieten, denn welcher Supermarkt will schon Kunden verlieren? Wenn du die Packung einfach nur aufmachst, ist es auf jeden Fall kein Diebstahl, vor Allem, wenn du hinterher bezahlst. Bei Kindern kann ich ja auch noch verstehen, dass man das macht, oder wenn man schnell ein Getränk braucht, um ein Medikament einzunehmen, aber wenn es einfach so ist, dann würde ich an deiner Stelle eher darauf verzichten.
Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn. Denn das einfache Öffnen einer Verpackung erfüllt schon mal den Tatbestand der Sachbeschädigung. Ausnahmen gibt es nur, wenn auch ein Einzelpreis vorhanden ist, wie bei den Getränken, welche meist zu sechs Flaschen in Folie sind.
Verzehrt oder benutzt man dann die Ware noch vor dem Bezahlen, dann ist es zusätzlich noch Diebstahl. Ausnahmen gelten da nur bei wirklichen Notsituationen, wie eben Medikamente, welche nur bei Bedarf angewendet werden. Oder wenn ich mitten im Supermarkt Nasenbluten bekomme, wird mich auch niemand anzeigen, wenn ich ein helfendes Produkt öffne und benutze, sofern ich dieses dann auch bezahle.
Selbst quengelnde Kinder sind da kein Argument. Zumindest nicht, wenn sie ein Alter haben, wo sie einfach soviel Verstand besitzen sollten, das erst bezahlen muss. Ausnahmen sind da, zumindest aus meiner Sicht, nur Kleinstkinder, da sie die Situation noch gar nicht erfassen können.
Diamante hat geschrieben:Wenn man aber ein t-Shirt auspackt, weil man es sich ansehen will und wieder in die Verpackung gibt, ist es kein Ladendiebstahl.
Aber auch das ist in den Läden untersagt, da du damit die Verpackung beschädigst und dieses dann ein Mangel darstellt. Ganz ehrlich, es gibt genug Kunden die ein Produkt nicht mehr kaufen weil die Verpackung beschädigt worden ist und man nicht mehr sagen kann ob die Ware im Inneren einwandfrei ist. Deswegen ist es hier auch absolut untersagt solche Sachen wie Kleidungsstücke im Laden aufzureißen und anzuschauen, macht man es trotzdem dann kommt direkt ein Mitarbeiter an und weist einen darauf hin, dass man die Ware nun kaufen muss und dazu verpflichtet ist. Die entsprechenden Schilder die darauf hinweisen hängen auch überall im Laden und damit kann sich der Verkäufer auch durchsetzen.
Natürlich ist es dumm gerade wenn man einmal Kleidung aus dem Discounter kaufen möchte, jedoch wird man dann darauf verwiesen das man es Zuhause anprobieren kann und anschauen und wenn es dann nicht gefällt, kann man es immer noch zurück bringen. Im Prinzip ist es nichts anderes als wenn man die Verpackung im Laden öffnen würde, denn zurück genommen werden die Sachen trotzdem und ich wette darauf, dass diese auch wieder im Regal landen nach dem Umtauschen. Hier sind die Läden in der Hinsicht jedenfalls total pingelig und wenn man einen Karton öffnen lassen möchte um das ganze auf Vollständigkeit zu prüfen, dann muss man vorher einen Mitarbeiter ansprechen der das ganze beaufsichtigt damit auch nichts aus den Packungen geklaut wird. Bislang habe ich das nur gemacht, wenn ich ein entsprechendes Produkt auch kaufen wollte aber vorher nachsehen lassen wollte ob es auch in Ordnung ist. Letztens ist es mir bei einem Karton Sektgläser passiert, dass ich die Verpackung habe öffnen lassen und drinnen ein Glas kaputt war. Natürlich habe ich dann einen anderen Karton gekauft bei dem noch alle Gläser alles in Ordnung waren und der beschädigte Karton mit dem kaputten Glas wurde vom Mitarbeiter nach hinten gestellt.
Kein Verständnis habe ich auch für Erwachsene Menschen die die Produkte im Supermarkt bereits aufreißen und es sich dann in den Mund stecken und Essen. Ebenfalls bei kleinen Kindern ist das für mich absolut nicht gerechtfertigt eine Packung zu öffnen und dem Kind das zu geben was es möchte, denn auch ein Kind muss lernen sich in Geduld zu üben und es dauert keine Stunden bis man an der Kasse dran war und dem Kind das geben kann. Reißt ein kleines Kind selbst die Verpackung auf, dann haben die Eltern bzw. die Aufsichtspersonen kurzum versagt und das ist auch keine Entschuldigung in meinen Augen. Verhungern wird ein in dieser kurzen Zeit die man im Supermarkt verbringt also nicht und das gleiche gilt wenn man im Sommer dort steht und Durst hat und einen Schluck bereits vor dem bezahlen trinkt. Selbst die Einnahme einer Tablette ist schon sehr grenzwertig, denn dann stellt sich auch die Frage ob es nicht möglich war diese 5 Minuten vor dem betreten des Geschäftes einzunehmen und wie relevant das ganze auf die gesundheitlichen Auswirkungen ist wenn man das ganze eben 5 Minuten später erst einnimmt. Die meisten Notfallmedikamente gibt es ohnehin nicht in Tablettenform da diese zu lange brauchen würden bis sie wirken, deswegen ist das in der Regel flüssig zum trinken oder vernebeln und dazu braucht muss man keine Packung im Supermarkt aufreißen um das Anwenden zu können.
Es gibt für mich nur eine einzige Ausnahme die so etwas rechtfertigen würde auf der Basis des rechtfertigenden Notstandes und das wäre, wenn ich mit dem öffnen oder beschädigen eines Produktes einem anderen das Leben retten könnte. Vorgekommen ist das ganze schon, dass ich in einen Supermarkt gerufen worden bin wo ein Kunde Reanimationspflichtig vor der Tiefkühlkost gelegen hat. Da man zum reanimieren in diesen Zeitraum die Unterkühlung herbeigeführt hat um die Prognose zu verbessern, habe ich zum herunter kühlen die Produkte aus der Tiefkühltruhe genommen und damit eigentlich zerstört. Gesagt hat der Supermarkt dazu nichts obwohl denen ein Schaden dadurch entstanden ist, aber das hätte ich vor Gericht auch auf dieser Tatsache begründen können und wäre damit ohne Strafe ausgegangen.
Sorae hat geschrieben:Diamante hat geschrieben:Wenn man aber ein t-Shirt auspackt, weil man es sich ansehen will und wieder in die Verpackung gibt, ist es kein Ladendiebstahl.
Aber auch das ist in den Läden untersagt, da du damit die Verpackung beschädigst und dieses dann ein Mangel darstellt. Ganz ehrlich, es gibt genug Kunden die ein Produkt nicht mehr kaufen weil die Verpackung beschädigt worden ist und man nicht mehr sagen kann ob die Ware im Inneren einwandfrei ist. Deswegen ist es hier auch absolut untersagt solche Sachen wie Kleidungsstücke im Laden aufzureißen und anzuschauen, macht man es trotzdem dann kommt direkt ein Mitarbeiter an und weist einen darauf hin, dass man die Ware nun kaufen muss und dazu verpflichtet ist. Die entsprechenden Schilder die darauf hinweisen hängen auch überall im Laden und damit kann sich der Verkäufer auch durchsetzen.
Und genau das ist ein Rechtsirrtum. Die Schilder sollen nur abschrecken. Wenn man eine Verpackung eines Produktes öffnet und es ein Non Food Artikel ist, dann muss man die Ware nicht kaufen. Das Aufreißen der Verpackung verpflichtet nicht zum Kauf, wenn man die Ware dabei nicht beschädigt. Das wurde schon in vielen Rechtsirrtums-Sendungen gesagt, dass diese Schilder genauso sinnlos sind, wie die Schilder, dass man die Taschen an der Kasse vorzeigen muss. Denn auch das muss man nicht. Das ist aber ein anderes Thema, welches schon hier im Forum diskutiert wurde.
Aber betrachtest du es einmal ganz genau, dann entsteht dem Verkäufer dadurch auch ein Schaden. Denn es gibt genug Kunden, die die Ware nicht mehr kaufen wenn die Verpackung beschädigt worden ist und dazu gehöre auch ich. Denn ich möchte ehrlich gesagt keine Kleidungsstücke kaufen, die was weiß ich wer ausgepackt und angefasst hat mit seinen Händen. Natürlich kann man das ganze Waschen aber das ganze kommt vor allem vom Kopf her. Ich möchte nicht wissen, wie viele der Angebote nicht verkauft werden da die Verpackung beschädigt worden ist. Gerade bei den Kleidungsstücken die Angeboten werden sind gegen Ende der Woche meistens noch viele Waren da, aber entweder liegen diese komplett ohne Verpackung im Regal oder die Verpackung ist so stark beschädigt, dass es niemand mehr kauft da es nicht den Eindruck auf unbeschädigte Ware macht.
Deswegen kann ich es mir natürlich auch vorstellen, dass die Verkäufer es immer wieder versuchen die Schilder auf denen sie ihr Hausrecht deutlich kennzeichnen und es jeder Kunde auch lesen kann auch durchsetzen wollen. Rechtlich hin und her, man sollte auch als Kunde ein wenig den Verkäufer verstehen und sich entsprechend Verhalten und nicht alles aufreißen und vollkommen zerfleddern, dass weitere Kunden davon abgeschreckt werden die entsprechenden Produkte zu kaufen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es mir als Kunde rechtlich gestattet sein soll jedes Produkt auspacken zu dürfen weil ich gerade Spaß daran habe dem entsprechenden Supermarkt zu schädigen. Im übrigen halte ich auch nichts von diesen 0815 Rechtsirrtumssendungen mit Schauspielanwälten die ausgestahlt werden, denn auch dort kamen schon falsche Angaben zu Tage. Man sollte einfach nicht alles glauben was einem im Fernsehen gezeigt wird.
Wenn du das Produkt bezahlst, sollte es kein Problem darstellen. Wobei ich mir hierbei selbst komisch vorkäme. Denn wenn man es genau nimmt, gehört dir zum Zeitpunkt der Verzehres, das Produkt noch nicht. Also warum nicht abwarten, bis man aus dem Supermarkt raus kommt?!
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