Arbeitsamt verweigert Weiterbildungsmaßnahme
Heute wurde mir von meiner Arbeitsagentur mitgeteilt das meine beantragte Weiterbildung bei der IHK nicht genehmigt wird, da die IHK nicht nach AZWV zertifiziert sei. Also schaute ich nach einem Bildungsträger der diese Zertifizierung vorweisen kann. Habe dann auch 2 Träger gefunden und diese sofort meiner Sachbearbeiterin zukommen lassen. Ein paar Tage verstrichen bis ich dann erneut eine Mitteilung bekam das diese AZWV zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme ebenfalls nicht bewilligt wird, weil die jeweiligen Träger diese Weiterbildung nur als Fernstudium anbieten.
Hat jemand ähnliche Probleme mit der Agentur für Arbeit? Oder hat jemand eine Lösung für dieses Dilemma?
Das einfachste wäre ja, die Arbeitsagentur zu fragen, wo Du das machen kannst und welches sie genehmigen. Manchmal ist es leider auch so, dass sie erst einmal alles ablehnen. Das war bei der Mutter einer Bekannten. Sie wollte einen Zuschuss für eine Klassenreise haben, wurde sofort abgelehnt. Als ich dann einen Widerspruch eingelegt habe für sie und mitgeteilt habe, um was es denn genau geht, wurde die Klassenreise gesponsert. Leider erlebt man es immer wieder, dass erst Ablehnungen ins Haus kommen, in der Hoffnung, dass es viele einfach so belassen wie es ist. Gehe zur Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter und frage ganz konkret, an wen Du Dich dafür wenden kannst, welches sie dann nicht ablehnen. Einen Grund muss es ja haben und wenn es der traurige Grund ist, dass sie erst einmal nicht zahlen wollen. Dabei solltest Du immer sachlich bleiben und nach den Gründen fragen. Vielleicht kann man Dir dort weiterhelfen, wo Du am besten die Weiterbildung machst.
Weiterbildungen, welche die Agentur für Arbeit auch bezahlt, müssen nun mal so sein, das man direkt vor Ort unterrichtet wird. Das ist in einem Fernstudium ja nicht der Fall. Daher ist die Ablehnung auch nachvollziehbar. Das Selbe gilt eben auch wegen dem fehlenden Zertifikat. Da wir nicht wissen, welche Weiterbildung du machen wolltest, kann dir niemand hier sagen, ob man mit passenden Argumenten vielleicht doch eine der beiden Varianten doch gefördert bekommt.
Immerhin habe ich es selbst schon erlebt, das am Ende die kompletten Kosten für einen Lehrgang samt Prüfungsgebühr von der Agentur für Arbeit übernommen wurden. Die Argumenten damals waren, das eben diese zusätzliche Prüfung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt um ein Vielfaches verbessert. Es kommt eben auch oftmals auf die richtigen Argumente an und nicht nur auf den formellen Antrag.
Ich kenne einen Fall persönlich, bei dem die Weiterbildung per Fernlehrgang erst Ende des vergangenen Jahres bewilligt wurde. Möglich scheint es also durchaus zu sein, dass eine solche Maßnahme bewilligt wurde. Allerdings weiß ich von dem konkreten Fall auch, dass da eine ganz enge Zusammenarbeit mit der Sachbearbeiterin bestand und dass diese vorwiegend persönlich stattfand und nicht per Telefon oder schriftlich. Ich habe keine Ahnung, wie das bei Dir ist, aber ich würde empfehlen, vieles persönlich zu erledigen und dann bei diesen Treffen schriftlich zu fixieren, denn auch die Sachbearbeiter haben einen kleinen Entscheidungsspielraum und der wird eher genutzt, wenn man dem Antragsteller wohlgesonnen ist.
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