Welche steuerlichen Vorteile genießen Honorarkräfte?
A versucht ja ständig und überall jeden Euro der sich dazuverdienen lässt auch mitzunehmen. Nun kam ihm die Idee sich noch nebenbei als Honorarkraft zu verdingen. A ist der Meinung dass er sich steuerlich besser stellen könnte als wenn er bei der gleichen Tätigkeit abhängig beschäftigt wäre.
Welche Steuervorteile räumt ihr denn dem A als Honorarkraft oder wie es im Neudeutsch heißt Freelancer ein? Was sollte denn eine Honorarkraft eurer Meinung nach prinzipiell beachten und / oder was für negative Begleiterscheinungen könnte denn eine derartige Beschäftigung mit sich bringen?
Das ist alles ganz schön kompliziert, damit beschäftige ich mich nämlich auch gerade. Eigentlich ist es fast besser, wenn man sich statt als Honorarkraft als Minijobber anstellen lässt, weil einen diese Variante vor dem ganzen steuerlichen Kram verschonen würde.
Zunächst einmal musst Du entscheiden, ob Du eine Gewerbeanmeldung benötigst. Diese ist nämlich auch dann notwendig, wenn man nur Kleinkram nebenbei macht, es gibt keine Mindestverdienstgrenze, bis wohin man sich die Gewerbeanmeldung sparen kann. Der Weg führt einen dann also zum Gewerbeamt, wo man etwa 30 EUR bezahlen muss. Ausnahmen gibt es für alle künstlerischen Tätigkeiten (z.B. Autor, Journalist usw.), die brauchen keinen Gewerbeschein.
Wenn man dann pro Jahr mehr als 17500 EUR erwirtschaftet, wird auch die Umsatzsteuer fällig. Diese müsste zwar der Auftraggeber bezahlen, aber man muss die Umsatzsteuer ja zum einen ausweisen (auf Rechnungen etc.) und zudem ans Finanzamt abführen. Es ist also einfacher, unterhalb dieser Grenze zu bleiben.
Dann wäre die Frage der Sozialversicherungspflicht. Wenn man hauptberuflich (mehr als 20 Stunden pro Woche) einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht (also angestellt ist), dann muss man meistens für die Honorartätigkeit keine zusätzlichen Sozialabgaben abführen. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Handelsvertreter).
Nun kann es sein, dass man als Honorarkraft im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet und damit gar kein richtiger Selbstständiger ist. Das kann dann als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden und dabei wären dann Sozialabgaben fällig. Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor allem dann vor, wenn man mehrheitlich das gleiche macht, wie beim Auftraggeber fest angestellte Mitarbeiter und auch viele Merkmale seiner Tätigkeit nicht frei bestimmen kann, in die Organisation des Auftraggebers eingebunden ist (z.B. an Meetings teilnimmt).
Steuerlich muss man in einem zusätzlichen Bogen der Steuererklärung eine Einnahmen-Überschussrechnung abgeben, bei der man Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt. Im Prinzip wird man meistens eine gewisse Steuernachzahlung leisten müssen.
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