Wie wird Urlaub bei Jobwechsel berechnet?
Angenommen, A wechselt nach der vertraglichen Kündigungsfrist vom Arbeitgeber B zu Arbeitgeber C. A hat bei Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag, der besagt, dass A insgesamt 24 Urlaubstage im Kalenderjahr hat, der von März bis November zu nehmen ist. Nun würde A zum ersten April oder ersten Mai in einen anderen Betrieb wechseln und A fragt sich, was nun mit dem Urlaub passiert. Bislang hat A nur für März ein paar Urlaubstage angemeldet, aber wie wird der Resturlaub an sich angerechnet oder würde A der komplette Urlaub von 24 Tagen zustehen? Müsste A im Zweifelsfalle auf den Urlaub verzichten?
Der Hinweis, mal in den Arbeitsvertrag zu schauen, bringt hier nichts. Davon ist nämlich nichts vermerkt, sodass die Information anderweitig beschafft werden muss, ohne den Arbeitgeber zu informieren. Schließlich ist A an sich auch nicht sicher, ob der Jobwechsel wirklich stattfindet, auch wenn darauf hin gearbeitet wird.
Bei 28 Urlaubstagen pro Kalenderjahr stehen A 2 Tage pro gearbeiteten Monat in der Firma zu. Wenn A also Bis 31. März in dem Betrieb arbeitet, dann stehen A 6 Urlaubstage zu. Wenn A bis zum 30. April in dem Betrieb arbeitet, stehen A 8 Urlaubstage zu. Wenn A dann am 1. Mai bzw. 1. April bei einer anderen Firma arbeitet, dann bekommt er seinen Urlaub dann in der neuen Firma. Hat A noch Urlaubstage übrig, die noch zur alten Firma gehören, muss er sie am Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen. Also in der letzten Arbeitswoche der alten Firma. Urlaub kann nicht in die neue Firma mitgenommen werden.
A sollte sich aber vor Augen halten, dass er eine Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten einhalten muss, bevor er den Arbeitgeber wechseln kann. Also sollte er seinen Arbeitgeber auf jeden Fall frühzeitig informieren, gerade dann wenn ein Jobwechsel schon zum 1. April geplant wird. Was den Urlaub angeht, so ist es so, dass dieser Anteilig zu gewähren ist bis zu dem Zeitpunkt an dem A aus dem Betrieb ausscheidet. Bei 24 Tagen Urlaub pro Jahr ergibt sich also ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen pro Monat. Dieser Urlaubsanspruch kann nicht mit zu dem neuen Arbeitgeber genommen werden und ist somit vor dem ausscheiden aus dem Betrieb zu nehmen und muss vom Arbeitgeber auch gegeben werden.
andysun78 hat geschrieben:A sollte sich aber vor Augen halten, dass er eine Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten einhalten muss, bevor er den Arbeitgeber wechseln kann.
Die Kündigungsfrist muss natürlich beachtet werden, die drei Monate sind aber nicht zwangsläufig gegeben, sondern es können auch andere Fristen im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Drei Monate sind zwar wohl die häufigste Frist, aber wie gesagt könnte A auch eine ganz andere Frist haben.
Ansonsten wird der Urlaub eines Kalenderjahres sowohl beim Eintritt als auch beim Austritt aus einer Firma jeweils anteilig berechnet. Von 24 Tagen für ein Jahr stehen A also wie schon beschrieben 2 Tage pro Monat zur Verfügung, je nachdem wann der Arbeitgeber letztendlich verlassen wird also 6 oder 8 Tage. Genauso gilt auch beim Eintritt in die neue Firma, dass dort nur so viele Urlaubstage zur Verfügung stehen, wie anteilig auf die Anstellung berechnet werden. Wenn A in der neuen Firma zum Beispiel 28 Urlaubstage pro Kalenderjahr hätte, würden von einschließlich April bis Dezember dann genau 21 Urlaubstage für das Jahr 2012 gewährt werden, wenn A in der neuen Firma auch nur 24 Urlaubstage bekäme, wären es auch nur 18 Urlaubstage.
Wie hier bereits richtig geschrieben, stünden A 2 Urlaubstage pro vollständigen Kalendermonat zu. Unvollständige Kalendermonate bringen keinen Urlaubsanspruch mit sich.
Der beim alten Arbeitgeber erworbene Urlaubsanspruch muss entweder durch Nutzung oder durch Auszahlung abgegolten werden. Bei einer Kündigung wird der Urlaub normalerweise zur Freistellung von der Arbeit für die letzten Tage verwendet. Ein Transfer des Urlaubs in die neue Firma ist nicht möglich. Kündigungsfristen beachten (obwohl manche Firmen eine Vertragsklausel zur Arbeitsfreistellung haben und dich dann für die ganze Kündigungsfrist freistellen, d.h. kein Geld) und Endabrechnung machen lassen. A hat sehr zeitnah Anspruch auf die Endabrechnung.
andysun78 hat geschrieben:A sollte sich aber vor Augen halten, dass er eine Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten einhalten muss, bevor er den Arbeitgeber wechseln kann. Also sollte er seinen Arbeitgeber auf jeden Fall frühzeitig informieren, gerade dann wenn ein Jobwechsel schon zum 1. April geplant wird. Was den Urlaub angeht, so ist es so, dass dieser Anteilig zu gewähren ist bis zu dem Zeitpunkt an dem A aus dem Betrieb ausscheidet. Bei 24 Tagen Urlaub pro Jahr ergibt sich also ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen pro Monat. Dieser Urlaubsanspruch kann nicht mit zu dem neuen Arbeitgeber genommen werden und ist somit vor dem ausscheiden aus dem Betrieb zu nehmen und muss vom Arbeitgeber auch gegeben werden.
In dem Fall ist aber keine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten, ansonsten würde A dies natürlich selbstredend tun. Bei A beträgt die Kündigungsfrist eben mal vier Wochen, sodass auch relativ kurzfristige Jobwechsel, zumindest von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B möglich wären. Das hätte ich im Eingangsbeitrag zwar erwähnen sollen, aber ich denke, es versteht sich von selbst, dass A die Kündigungsfrist generell einhalten würde.
Wie verhält es sich aber, wenn A nun schon mehr als die angeschlagenen zwei Tage pro Monat als Urlaub genommen hätte und kündigt dann? Gibt es da auch eine Rechtsbesprechung? Immerhin ist A ja vor Ende des Jahres bereits in einen anderen Job gewechselt und das dann relativ zügig.
Dass Urlaub nicht mit in den neuen Betrieb genommen werden kann, versteht A von selbst.
Ich habe mir, ehrlich gesagt, noch keine Gedanken darüber gemacht, da ich immer über längere Zeit bei einigen Firmen eingestellt war. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, wie es, wenn man, z.B. 2011 im April bereits 3 Wochen Urlaub verbraucht hat und dann, sagen wir im Herbst desselben Jahres wieder 3 Wochen braucht, aber jetzt bei einer neuen Firma. Wo kann man sich darüber eigentlich erkundigen? Bei einem guten Anwalt? Oder lieber im Internet recherchieren, da gibts auch viel hilfreiches. Ich meine, jeder Fall ist sehr individuell und man muss alles, bevor man eingestellt ist, mit dem Arbeitgeber genau klären.
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