Fakeaccounts - Erlaubt oder Verboten?

vom 31.07.2008, 20:55 Uhr

Guten Tag!
Ich denke, jeder hat schon einmal einen Fakeaccount erstellt! Es gib da ja verschiedene Absichten! Als Fakeaccount zähle ich alles, wo man sich mit nicht-persönlichen Daten anmeldet, die nicht zu der Person gehören!

Nun kommt die bedeutende Frage: Sind Fakeaccounts rechtlich erlaubt oder verboten? Wie ist hierbei die rechtliche Lage? Gibt es verschiedene Stufen von Fakeaccounts, wo sie erlaubt/verboten sind? Welche Fakeaccounts sind verboten/erlaubt? Mit welchen Strafen muss man rechnen?

Benutzeravatar

» extremefall » Beiträge: 324 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 100 Beiträge



extremefall hat geschrieben:Sind Fakeaccounts rechtlich erlaubt oder verboten?

Kommt drauf an wozu man sie nutzt - der Zweck entscheidet darüber ob die Verwendung strafbar ist oder nicht.

Beispiel: Ich melde mich den den Daten von irgendwem bei eBay an, meinetwegen deine, und tätige unter dieser Identität Geschäfte. Verhalte ich mich normal und kaufe und verkaufe, bezahle alle Rechnungen und mache ich keinen Mist ist das straffrei - kauf ich irgendwas und bezahle nicht oder mach Bockmist ist das strafbar.

Grund: Ausschlaggebend für eine Straftat ist der Taterfolg und der Ansatz dazu, sprich: Wird durch die Angabe falscher Daten jemand geschädigt oder wird beabsichtigt jemanden dadurch zu schädigen? Alles andere ist egal, denn: Identitätsdiebstahl an sich gibt es nicht direkt im deutschen (Straf-) Recht, da dieser Sachverhalt im Grunde "neu" ist.

Alles andere ist nebensächlich - Konsequenzen außerhalb der Strafbarkeit, z. B. wenn sich jemand als Hitler ausgibt oder die falschen Daten auffallen, wären höchstens dass man dort wo man den Account hat ausgeschlossen wird und ein virtuelles Hausverbot erteilt werden kann. Der Bruch dieses Hausverbots wäre dann wiederum ein Ansatz gegen den User erneut vorzugehen wenn er es missachtet.

Abstufungen gibt es da also nicht direkt, einfach weil es den Straftatbestand nicht gibt und die Verwendung falscher Daten durch das Gesetz in diesem Punkt nicht geregelt ist - im Grunde greift hier nur § 263 BGB (Betrug) und hierfür ist die Voraussetzung ein entstandener Schaden oder die Absicht einen solchen zu verursachen.

Mögliche Strafen, siehe § 263 BGB Betrug. Das Strafmaß reicht von einer Geldbuße bis zu 10 Jahren - die schwere der Strafe richtet sich nach der Tat. Hat man nur das virtuelle Hausverbot gebrochen (gering) oder tausende Verkäufer auf eBay um Unsummen gewerbsmäßig geprellt und um ihre Existenz gebracht hat (schwer und ziemlich abstrakt). Man müsste also danach gehen welche Tat mit dem Fake Account begangen wurde. Dazu können ggfs. noch zivilrechtliche Ansprüche kommen, also Schadenersatzforderungen.

Achso, weil das Fake User abschrecken soll: Vertragsstrafen in den AGB aufgrund des Verwendens von Fake Accounts sind für Endverbraucher unzulässig.

Zusammengefasst: Solang man niemanden schadet oder einen Schaden in irgendeiner Hinsicht verursacht oder dies beabsichtigt ist die Verwendung von Fake Accounts (bislang) straffrei.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Allerdings untersagen viele Nutzungsbedingungen eine Erstellen von solcherart Account, oft wird schon eine doppelte Anmeldung untersagt. Man unterwirft sich solchen Bedingungen ja, wenn man sich anmeldet, ähnlich der Hausordnung, wenn man eine Wohnung anmietet. Von daher ist es rein rechtlich vielleicht straffrei, allerdings kann z.B. ein Forenbetreiber Dich ausschließen von der Nutzung seines Forums.

Benutzeravatar

» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man liest diesen Zusatz mittlerweile eigentlich überall wo man sich anmeldet. Selbst bei Webmiles, wo man sich durch Punkte sammeln Prämien bestellen kann ist es verboten einen doppelten Account zu führen. Man könnte sich ja Strafbar machen in dem man mit einer zweifelhaften Persönlichkeit Geschäfte abwickelt und wenn es nur darum geht sich ein paar Punkte dazu zu verdienen. Ich denke mal schon das dies auf jeden Fall strafbar ist wenn dies raus kommt, es könnte ja ein Identitätsdiebstahl sein und dies ist strafbar.

Benutzeravatar

» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben:Beispiel: Ich melde mich den den Daten von irgendwem bei eBay an, meinetwegen deine, und tätige unter dieser Identität Geschäfte. Verhalte ich mich normal und kaufe und verkaufe, bezahle alle Rechnungen und mache ich keinen Mist ist das straffrei


Wäre das aber nicht trotzdem eine Art virtuelle Urkundenfälschung? Immerhin bestätige ich doch bei der Anmeldung, dass ich diese Person bin. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass das erlaubt ist, selbst wenn man damit niemandem Schaden zufügt.

Das würde je bedeuten, jemand könnte sich überall mit meinen Daten anmelden und ich könnte nicht dagegen vorgehen, weil er ja keinen Schaden verursacht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich jemanden abmahnen könnte, oder eine Unterlassungsklage erwirken könnte. Schmerzensgeld werde ich vermutlich nicht bekommen, da er ja keinen Schaden verursacht hat, aber recht wäre es mir auf jeden Fall nicht.

Benutzeravatar

» Endymion » Beiträge: 1015 » Talkpoints: 21,43 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Endymion hat geschrieben:
Subbotnik hat geschrieben:Beispiel: Ich melde mich den den Daten von irgendwem bei eBay an, meinetwegen deine, und tätige unter dieser Identität Geschäfte. Verhalte ich mich normal und kaufe und verkaufe, bezahle alle Rechnungen und mache ich keinen Mist ist das straffrei


Wäre das aber nicht trotzdem eine Art virtuelle Urkundenfälschung? Immerhin bestätige ich doch bei der Anmeldung, dass ich diese Person bin. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass das erlaubt ist, selbst wenn man damit niemandem Schaden zufügt.

Nein, es ist keine Art von "Urkundenfälschung" oder ähnlichem, denn jeder Dienstanbieter hat nach deutschem Recht dem Benutzer eine Nutzung unter einem Pseudonym zu gestatten, sofern dies zumutbar ist. In bestimmten Fällen ist es vielleicht nicht zumutbar - in einem ziemlich großen Teil aber schon. Siehe dazu § 13 Absatz 6 des Telemediengesetzes. Dieser Absatz hat den Zweck, die Privatsphäre des Benutzers zu schützen soweit er dieses möchte. Man stelle sich folgenden, konstruierten aber nicht unmöglichen Fall vor: Eine Frau wurde von ihrem Ehemann misshandelt und verprügelt.

Als sie sich trennen will, ihn verlässt und wegläuft, möchte sie aber trotzdem noch ein möglichst normales Leben führen, obwohl sie von ihm verfolgt wird. Zu so einem normalen Leben gehört für sie zum Beispiel die Benutzung von Facebook. Deshalb legt sie sich einen Account unter einem Pseudonym an, also in diesem Fall einfach ein ausgedachter Name. Wenn sie nur die Wahl hätte ihren echten Namen zu nehmen oder gar keinen, könnte ihr Ex-Mann sie leicht wiederfinden und weiter terrorisieren. Und überhaupt ist es dein gutes Recht als Bürger, dass nicht jeder in dem er nach deinem Namen sucht beispielsweise deinen Account auf Youporn oder wo auch immer finden kann. Deshalb sieht das Telemediengesetz es ausdrücklich vor, dass die Nutzung von Onlinediensten unter Pseudonymen oder anonym möglich sein soll.

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^