Was ist der Kinderfreibetrag - wann bekommt man ihn?

vom 23.02.2012, 12:24 Uhr

Ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung, hätte jedoch die Möglichkeit nebenher ein bisschen was mit selbstständiger Arbeit zu verdienen. Leider traue ich mich nicht, ein Gewerbe anzumelden oder in dieser Richtung aktiv zu werden, da ich bei den ganzen steuerlichen Dingen einfach keine Übersicht habe.

Einerseits heißt es, dass man als Privatperson Rechnungen ausstellen könnte. Pro Rechnung sollten maximal bis 410 Euro, insgesamt knapp 1200 Euro pro Jahr möglich sein.

Andererseits aber habe ich irgendwo gelesen, dass man als Azubi nicht mehr als knapp 8000 Euro verdienen darf, da man sonst kein Kindergeld mehr bekommt. Aktuell beziehen meine Eltern noch Kindergeld, während mein Bruttoverdienst bei ca. 680 Euro liegt. Ich wohne momentan auch noch zuhause und habe monatlich knapp 150 Euro Fahrtkosten. Laut meines Vaters, würde ich aber bei einer Steuererklärung nur Geld zurück bekommen, wenn ich meine Kosten im Jahr über diese 8000 Euro gehen - denn sogenannten Freibetrag.

Außerdem habe ich heute dieses Zitat auf einem Online-Familienratgeber gelesen: "Eine kindergeldschädliche Einkommensgrenze bei eigenem Einkommen von volljährigen Kindern gibt es ab dem Steuerjahr 2012 nicht mehr."

Jetzt bin ich total verwirrt. Bekomme ich am Ende des Jahres jetzt überhaupt etwas zurück, wenn ich eine Steuererklärung mache oder kann ich, beispielsweise meine Fahrtkosten, nur dann absetzen, wenn ich über diese 8000 Euro komme? Darf ich nebenher nun etwas verdienen und wenn ja, wie viel, ohne dass es Ärger gibt oder meinen Eltern das Kindergeld gestrichen wird? Was genau ist nun eigentlich der Freibetrag? Ist es korrekt, dass ich auch privat eine Rechnung schreiben kann und wenn ja in welcher Höhe?

» skeygeta » Beiträge: 52 » Talkpoints: 0,53 »



Uff, das sind eine ganze Menge komplizierte Dinge, die du hier wissen willst. Ich beginne mal nur mit einem Teil, weil ich auch gar nicht alles davon beantworten kann.

skeygeta hat geschrieben:Laut meines Vaters, würde ich aber bei einer Steuererklärung nur Geld zurück bekommen, wenn ich meine Kosten im Jahr über diese 8000 Euro gehen - denn sogenannten Freibetrag.

Genau hier hast du entweder etwas falsch verstanden oder dein Vater hat da etwas falsch erklärt. Den Kinderfreibetrag hast nicht du, sondern den haben deine Eltern für dich solange du noch in der Ausbildung bist. Ein solcher Freibetrag wird bei denen, die sie bekommen (hier also deine Eltern) auf der Steuerkarte eingetragen.

Von allem Geld was sie verdienen wird vom Grundfreibetrag (den hat jeder Erwerbstätige) sozusagen keine Einkommenssteuer einbehalten. Sobald man ein oder mehrere Kinder hat erhöht sich dieser Block, von dem keine Einkommenssteuer abgezogen wird, denn er setzt sich dann aus dem Grundfreibetrag plus zum Beispiel dem Kinderfreibetrag zusammen. Das heißt für weitere 7000 Euro, die deine Eltern verdienen, müssen sie auch keine Steuer abgeben, denn von dem Geld sollen sie sich ja um dich als Kind kümmern. Soweit ich mich erinnere ist der Kinderfreibetrag übrigens nur 7000 Euro.

8000 Euro sind nämlich der Grundfreibetrag (den ich eben ansprach). Den hat jeder Erwerbstätige, auch du als Azubi und auch egal ob deine Eltern Kindergeld für dich bekommen oder nicht. Auf 8000 Euro, die du pro Jahr verdienst, musst du keine Einkommenssteuer bezahlen. Das heißt, wenn du keine Einkommenssteuer bezahlt hast, wirst du bei einer Einkommenssteuererklärung auch keine zu viel bezahlte Einkommenssteuer zurückbekommen können - denn du hast ja gar keine Einkommenssteuer bezahlt. Ich hoffe, das ist verständlich ausgedrückt. Dieser Absatz bezieht sich auf deinen Grundfreibetrag.

Außerdem gibt es die Grenze von genau 8004 Euro, welche von 2010 bis 2011 gültig war, wenn du als Kind nach Abzug diverser Abgaben und Pauschalen noch über diesem Betrag liegst (auf ein Jahr gerechnet), so bekommen deine Eltern wirklich kein Kindergeld mehr. Wenn du also ein Jahr lang für 680 € brutto arbeitest kommst du knapp über 8000 € - wobei ich jetzt nicht im Detail nachgerechnet habe welche Sätze man noch abziehen muss, somit könnte es gut sein, dass du unter 8000 Euro rauskommst. Außerdem wirst du ja nocht von Januar bis Dezember bei diesem Gehalt gelegen haben sondern entweder im Februar oder im August deine Ausbildung begonnen oder für ein höheres Lehrjahr eine Gehaltserhöhung bekommen haben - also hast du nicht ein Kalenderjahr lang über 8000 € verdient. Seit 2012 gibt es diese Grenze nicht mehr wie du schon gelesen hast, das ist korrekt so aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 01.01.2012 ist also egal, wie viel du pro Jahr verdienst, deine Eltern bekommen trotzdem Kindergeld (solange die anderen Ansprüche erfüllt werden um Kindergeld zu erhalten versteht sich). Somit wären gegebenenfalls weitere Zuverdienste deinerseits bezüglich des Kindergeldes egal, denn wir haben ja schon 2012.

Wie nun die Geschichte mit den Rechnungen als Privatperson läuft kann ich dir leider nicht erklären, da ich mich damit leider gar nicht auskenne.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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