Was ist bei der Aufnahme eines Ziehkindes alles zu beachten?

vom 21.02.2012, 12:13 Uhr

Wer von euch regelmäßig "Die Wollnys" sieht, weiß, dass die Familie den Freund ihrer Tochter Sarafina, Peter, in die Familie aufgenommen hat. Peter versteht sich mit seinen Eltern nicht und hält es zu Hause nicht mehr auf. Die Familie Wollny hat ihm nun sogar ein eigenes Zimmer hergerichtet, da er mit seiner Freundin Sarafina nicht zusammen in einem Zimmer schlafen darf. In der gestrigen Folge ging es für die Familie samt Ziehsohn Peter in die Türkei. Ich glaube zwar, dass die Serie gespielt ist, da es sich ja um eine sogenannte Doku-Soap handelt (der Begriff sagt eigentlich schon alles), aber dennoch besteht sicherlich auch im reellen Leben die Chance ein Mädchen oder einen Jungen als Ziehtochter oder als Ziehsohn aufzunehmen.

Bei einer Ziehtochter oder einem Ziehsohn handelt es sich ja weder um ein leibliches, noch um ein adoptiertes Kind. Es kann sich beispielsweise um den Freund oder die Freundin eines der eigenen Kinder handeln, die man aufnimmt, weil sie zu Hause zum Beispiel mit ihrer Familie ständig Streit haben und nicht mehr klar kommen. Peter bei den Wollnys ist schon 18 und damit volljährig. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn das Kind noch minderjährig ist? Darf man es dann auch als Ziehsohn oder Ziehtochter aufnehmen oder braucht man dazu die elterliche Zustimmung, selbst wenn das Kind zu Hause nicht mehr klar kommt? Darf jeder einfach so ein Kind als seinen Ziehsohn oder seine Ziehtochter aufnehmen?

Und was darf man mit einem Ziehkind alles machen? Dass Peter zusammen mit den Wollnys in den Urlaub geflogen ist, ist sicherlich okay. Er ist volljährig und kann selbst entscheiden, was er macht. Aber wie sieht es aus, wenn das Kind noch minderjährig ist? Darf man das Kind dann überhaupt mit in den Urlaub nehmen? Und wie sieht es aus, wenn dem Kind etwas zustößt? Wer haftet dann? Die richtigen Eltern oder die Zieheltern? Müssen die richtigen Eltern den Zieheltern so etwas wie Unterhalt für ihre eigenen Kinder zahlen oder muss die Ziehfamilie die Kosten für das Ziehkind selbst übernehmen, da sie es ja freiwillig aufgenommen haben? Hat jemand von euch schon mal Erfahrungen mit Ziehkindern aufgenommen? Kennt ihr Familien, die ein Ziehkind aufgenommen haben? Gibt es da irgendwelche Bestimmungen oder Richtlinien?

» iCandy » Beiträge: 1584 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



So weit ich weiß, darf man nicht einfach irgend ein fremdes Kind zum Ziehsohn, beziehungsweise der Ziehtochter machen - nicht einmal dann, wenn die Eltern zustimmen. Es gibt, nicht umsonst, in Deutschland strenge Bestimmungen und Verfahren ,allein für für die Adoption eines Kindes.

Denn, so gut sowas manchmal auch gemeint sein mag, nicht jeder ist für die Aufnahme fremder Kinder (es sei mal dahin gestellt, ob nun als Ziehkind oder Adoptivkind) geeignet. Oft übernehmen sich die vermeintlich neuen Eltern, weil sie den nötigen Zeitaufwand und die Fürsorgepflicht unterstätzen oder einem zusätzlichen Kind einfach nicht gewachsen sind.

Ich denke ein Ziehkind zu nehmen ist schon möglich, aber dies wohl, wenn überhaupt, nur über das Jugendamt und mit einer guten Begründung.

» skeygeta » Beiträge: 52 » Talkpoints: 0,53 »


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