Wohnungsübergabe- nachträglich Mängel geltend machen?

vom 21.02.2012, 14:51 Uhr

Mal angenommen Rentner A zieht fristgemäß aus seiner ordentlich gekündigten Wohnung aus. Die Wohnungsübergabe wurde im Beisein des Vermieters B und seines Sohnes sowie der Immobilienfirma C die das Objekt später wieder vermarkten soll, durchgeführt. Es wurden keine Mängel festgestellt, das wurde auch so protokolliert und das Schlussabnahmeprotokoll wurde auch dem Ex-Mieter A ausgehändigt. Nun nach vier Wochen meldet sich der Vermieter B plötzlich und meint dass im Waschbecken des Bades sich ein Riss befindet und der Mieter A das neue Waschbecken und die Montagekosten übernehmen soll. Der Defekt ist völlig korrekt, den Riss gab es aber auch schon vor 12 Jahren als Mieter A dort eingezogen ist, allerdings war er da noch etwas kleiner und nicht so auffällig.

Meine Frage, nach meinem Verständnis sind mit der Übergabe der Wohnung und der protokollierten Unversehrtheit der Wohnung doch alle Messen für den Vermieter B gesungen, oder? Nachträgliche Forderungen könnten doch höchstens geltend gemacht werden wenn etwaige Schäden arglistig verschwiegen werden oder es sich um Mängel handelt die man erst später mitbekommt weil sie nicht so offensichtlich sind. Ich konstruiere mal ein abstruses Beispiel, also wenn der Mieter heimlich auf den Dachboden steigt und dort ein paar Ziegel lockert damit der nächste Wind sie abweht und es rein regnet. Hier aber war der Mangel offensichtlich und es waren immerhin sechs Vermieteraugen vor Ort die eigentlich nur eine Aufgabe hatte, nämlich solche Mängel aufzuspüren. Ist Ex-Mieter A wirklich verpflichtet den Schaden zu bezahlen oder kann er seinen ehemaligen Vermieter ungestraft auslachen? Ich gehe zwar davon aus dass Rentner A trotz aller guten Ratschläge trotzdem die Rechnung begleichen wird weil er in dieser Hinsicht ein falsches Ehrgefühl hat, aber man weiß ja nie was sich der Vermieter noch so alles einfallen lässt um seinen Ex-Mieter auszupressen.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



In so einem konstruierten Fall ist die Sachlage meiner Ansicht nach tatsächlich klar und der Ex-Mieter kann sich auf das Übergabeprotokoll sowie auf den Zeugen C berufen, welcher auch noch vom Vermieter gestellt wurde. Die Wohnung wurde abgenommen und in einem mangelfreien Zustand übergeben. Dies ist sogar schriftlich festgehalten worden. Jeder anschließen angemahnte Schaden ist nicht mehr dem Ex-Mieter anzulasten, zumal der Schaden ja dann auch nach Auszug entstanden sein kann.

Es mag übrigens wirklich Schäden geben, welche auch im Nachhinein moniert werden können. Konstruieren kann ich hier aber nichts und würde tatsächlich - trotz vermieterfreundlicher Einstellung - davon ausgehen, dass das zum Risiko des Vermieters gehört und der den "Schaden" alleine zu tragen hätte. Wobei hier natürlich auch gesagt werden kann, dass das zur Instandhaltung gezählt werden kann und auch ein Waschbecken eine gewisse Nutzdauer hat, die nicht endlos ist.

Der Rentner wäre wirklich gut beraten, die Sache auf sich beruhen zu lassen und auf das Übernahmeprotokoll zu verweisen. Gerne kann er sich auch darüber enttäuscht zeigen, dass der Vermieter scheinbar die Gunst der Stunde auf Kosten des Ex-Mieters auszunutzen gedenkt, hier noch mal Geld herauszuholen. Mehr sollte aber nicht passieren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^