Sollte ein Impressum und Inhaltsverzeichnis in ein E-Book?

vom 21.02.2012, 11:05 Uhr

Normalerweise findet man ja in Büchern ein Inhaltsverzeichnis und ein Impressum. Das ist auch gut so, denn dann weiß man, wer das Buch veröffentlicht hat und bei wem die Rechte liegen.

Muss das bei einem E-Book auch so sein? Sollte auf jeden Fall ein Impressum und ein Inhaltsverzeichnis dabei sein?

» flopost » Beiträge: 594 » Talkpoints: 5,93 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Zum Thema Impressum kann ich dir nur diesen Artikel ans Herz legen. Dort kannst du es genau nachlesen, dass du ein Impressum benötigst, sobald du Geld mit deinem E-Book verdienen willst.

Was das Inhaltsverzeichnis angeht, so sagst du selbst, dass es sinnvoll ist bei gedruckten Büchern. Warum sollte es also bei E-Books dann weniger Sinn machen, wenn man ein Inhaltsverzeichnis anlegt? Zumal, soweit meine Kenntnisse, einige Portale für E-Books das auch bei bestimmten Kategorien vorschreiben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Bei allem, was du veröffentlichen willst, muss jemand konkretes benannt werden, der für den Inhalt in erster Instanz gerade stehen muss. Dabei ist es gleich, ob es sich um ein Buch, ein E-Book oder aber um Flyer oder sonstige Druckwerke handelt, die veröffentlicht werden. Gerade wenn man z.B. Zettel verteilt, ist darauf zu achten, dass ein verantwortliche im Sinne des Presserechts genannt wird, was unter "V.i.S.d.P." abgekürzt wird.

Es spielt dabei übrigens gar keine Rolle, ob du mit dem Werk letztlich Geld verdienen willst oder Meinungen, Informationen oder Geschichten umsonst veröffentlichen magst. Es besteht ja immer die Möglichkeit, dass sich jemand davon gestört fühlt oder aber Regeln durch die Veröffentlichung übertreten wurde, so dass gegen den Urheber eben vorgegangen werden kann. Genau dazu dient die Ausweisung eben einer Person, welche hierzu zur Rechenschaft gezogen werden kann und die sich verantwortlich fühlt. Dabei kann dann schon so sein, dass im Falle von mehreren Autoren die verantwortliche Person im Fall des Falles eben die dann jeweils konkrete Person benennt, die die eigentliche Urheberschaft für den beanstandeten Text oder Textteil inne hat.

Ein Inhaltsverzeichnis steht dir hingegen frei. Ob es aber Sinn macht, auf eine solche Orientierungshilfe zu verzichten, musst du selber wissen. Letztlich kannst du natürlich auch so was wie Seitenzahlen oder Überschriften weglassen. Aber auch das dürfte wenig Anhänger finden. Ganz gleich ob man darin einen künstlerischen Ausdruck sehen will oder nicht. Es erschwert jedenfalls, sich darüber zu unterhalten bzw. das Werk zu bewerten, wenn gemeinsame Ankerpunkte fehlen würden.

Was würdest du von einem Buch ohne Inhaltsverzeichnis halten und bei welchem Buch das du gelesen hast, kannst du Rückblickend sagen, dass ein Inhaltsverzeichnis verzichtbar gewesen wäre?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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