Gewerbe in der eigenen Wohnung betreiben was ist erlaubt?
Person A möchte sich eine neue Tätigkeit suchen und er möchte diese Tätigkeit in der eigenen Wohnung gerne tun. Denn dafür notwendigen Wohnraum (Zimmer) hat er und er kann es auch als Arbeitszimmer einrichten. Aber darf er es auch so einfach machen? Gibt es für eine solche Tätigkeit gesetzliche Rahmenbedingungen? Welche Behörden müssen hier im Vorfeld ihre schriftliche Zustimmung geben? Benötigt er auch die Zustimmung der restlichen Mieter im Haus? Welche Tätigkeiten darf er überhaupt ausüben?
Natürlich gibt es da teilweise rechtliche Vorschriften. Denn man kann ja nun nicht jedes Gewerbe in einer Wohnung ausüben. Einmal weil es aus Platzgründen gar nicht möglich ist. Zum Anderen, weil man vielleicht mit Giftstoffen arbeitet. Aber wenn wir solche Dinge einfach mal ausschließen und eine Bürotätigkeit, wie Schreibservice oder Steuerberater annehmen, dann gibt es nichts dagegen einzuwenden.
Die anderen Mieter müssen auch nicht gefragt werden. Einzig mit dem Vermieter sollte man darüber reden. Denn der hat unter Umständen etwas gegen eine teilweise gewerbliche Nutzung der Mietsache. Mir wurde damals von der Hausverwaltung nur gesagt, das alles erlaubt ist, was die Nachbarn nicht beeinträchtigt. Weder durch viele Kundenbesuche, noch durch Lautstärke dürfen da Belästigungen entstehen.
Ich denke auch, dass du auf jeden Fall den Vermieter um Erlaubnis bitten solltest. Es kommt ja nun ganz darauf, an was du machen möchtest. Wenn du zum Beispiel als Webdesigner arbeiten willst, sollte es keine Probleme geben, denn du hast ja keine Kundenkontakte, die die anderen Mitbewohner in deinem Haus stören können. Wenn du deinen Vermieter fragst, bist du definitiv auf der sicheren Seite.
Der Vermieter muss über Gewerbetreibende in seinem Wohnraum informiert werden. Für Gewerberäume und Wohnräume gibt es unterschiedliche rechtliche Regelungen. Da es tausende von unterschiedlichen Arten gibt selbstständig tätig zu werden, können hier unmöglich alle aufgelistet werden.
Ein Homeoffice ist dabei sicherlich das unproblematischste, wobei man sich bezüglich der Steuererklärung entsprechend beraten lassen sollte. Um ein Gewerbe auszuüben, benötigt man grundsätzlich nur einen Gewerbeschein, den gibt es für etwa 20€ im zuständigen Rathaus.
Aber ich kann nur empfehlen sich nicht allzu blauäugig daran zu setzen. Und die Überlegung, dass es einen freien Raum gibt, den man gewerblich nutzen möchte, klingt schon sehr naiv. Ich empfehle eine vernünftige Existenzgründerberatung, bzw. einen entsprechenden Coach!
Es gibt völlig unproblematische Tätigkeiten, die du auch niemals deinem Vermieter mitteilen "musst". Wenn es nicht stinkt, keinen Lärm macht, keinen Lieferantenverkehr verursacht, du niemanden beschäftigst und es "feuerpolizeilich" völlig ungefährlich ist, dann fällt mir nicht viel ein, was dich hindern sollte.
Dazu gehören viele Office Tätigkeiten: Du schreibst als Autor, du machst Telefonsex , du betreibst Börsengeschäfte, du verkaufst nichtkörperliche Waren, du vermittelst Geschäfte usw.
Eine gewerbliche Nutzung der Räume muss meines Wissens sehr wohl dem Vermieter mitgeteilt werden. Nur das dieser dies nicht untersagen kann, wenn es wie Richtline2 geschrieben hat, keine Umstände verursacht. Aber das kann schon dann der Fall sein, wenn Kunden empfangen werden, Ware gelagert wird oder durch die Tätigkeit erwartungsgemäß viel Müll produziert wird, was ja definitiv Auswirkungen auf die Kosten hat. Natürlich gibt es aber sehr viele Tätigkeiten, die tatsächlich "unbemerkt" und ohne Mehrkosten für den Rest der Hausgemeinschaft bzw. für den Vermieter durchzuführen sind.
Vorsicht ist aber schon dann geboten, wenn z.B. der Wunsch da ist, ein Firmenschild anbringen zu wollen. Spätestens dann dürfte man mit einem Veto rechnen und hier weiß ich nicht, wie weit die Gerichte hier einem Mieter Recht geben würden. Denn spätestens dann kommen auch die Behörden und hier ist zu beachten, dass in einem reinen Wohngebiet die Gewerbeansiedlung nicht gewollt ist, so dass sehr strenge Kriterien angelegt werden. Selbst wenn nur ein Laster regelmäßig vor dem Haus steht und der in Verbindung zum Gewerbe steht, ist das schon ein Grund dies abzulehnen. Übrigens selbst dann, wenn anschließend außerhalb des Wohngebiets ein Büro angemietet wird und der Laster am Abend trotzdem im Wohngebiet steht, weil der Nutzer eben da wohnt.
derpunkt hat geschrieben:Eine gewerbliche Nutzung der Räume muss meines Wissens sehr wohl dem Vermieter mitgeteilt werden.
So habe ich es auch in Erinnerung. Ich glaube sogar, dass mir damals bei der Beantragung des Gewerbescheines gesagt wurde, dass der Vermieter informiert werden muss, wenn man ein Gewerbe in seinem Eigentum anmeldet. Und dafür muss man nicht einmal von zu Hause aus Arbeiten oder ein Büro dort haben. Obwohl meine Tätigkeit nie an meinem Wohnort stattfand, war dort das Gewerbe angemeldet, da ich eben keine eigene Büro- oder Firmenanschrift oder Geschäftsräume hatte.
Richtlinie2 hat geschrieben:Es gibt völlig unproblematische Tätigkeiten, die du auch niemals deinem Vermieter mitteilen "musst". Wenn es nicht stinkt, keinen Lärm macht, keinen Lieferantenverkehr verursacht, du niemanden beschäftigst und es "feuerpolizeilich" völlig ungefährlich ist, dann fällt mir nicht viel ein, was dich hindern sollte.
Dazu gehören viele Office Tätigkeiten: Du schreibst als Autor, du machst Telefonsex , du betreibst Börsengeschäfte, du verkaufst nichtkörperliche Waren, du vermittelst Geschäfte usw.
Also ich vermute hier einfach einmal konkret, dass ich hier doch eventuelle Probleme bekommen könnte. Man braucht doch auf jeden Fall ein ordentliches Arbeitszimmer, um auch ordentlich der betreffenden Tätigkeit nachgehen zu können. Bei eventuellen Reparaturen könnte mir unter Umständen der Hausmeister auf die Schliche kommen. Der könnte es dann den Vermieter melden. Wie stehen dann meine Chancen?
Ich betreibe schon seit rund 3 Jahren einen Onlineshop von Zuhause aus. Die Ware lagere ich zu einem Teil in einem separaten Zimmer und zum anderen Teil im Keller. Mein Vermieter weiß darüber Bescheid und hat auch nix dagegen, da ich hier weder Kunden empfange, noch sonst irgendwie die anderen Mieter gestört werden.
Das Einzige was sich bei mir geändert hat sind die Müllgebühren. Als die örtlichen Entsorgungsbetriebe davon Kenntnis erhalten haben, dass ich ein Gewerbe betreibe (was sehr schnell der Fall ist, wenn man ein Gewerbe anmeldet), haben sie meine Müllgebühren ordentlich erhöht. Es gibt allerdings die Möglichkeit bei einem reinen Bürobetrieb, ohne erhöhtes Müllaufkommen eine Befreiung zu beantragen.
Stell dich auch schonmal darauf ein, dass du nicht alle laufenden Kosten absetzen kannst wie beispielsweise das Telefon. Da unterstellt dir das Amt einfach dass du in deinen Wohnräumen ja sowieso einen Anschluss hättest, das Gleiche gilt für deinen Internetanschluss. Das kann dir dein Steuerberater dann aber sicher genauer erklären.
PitDesign hat geschrieben:Stell dich auch schonmal darauf ein, dass du nicht alle laufenden Kosten absetzen kannst wie beispielsweise das Telefon. Da unterstellt dir das Amt einfach dass du in deinen Wohnräumen ja sowieso einen Anschluss hättest, das Gleiche gilt für deinen Internetanschluss. Das kann dir dein Steuerberater dann aber sicher genauer erklären.
Das ist Unfug. Ich betreibe seit mehr als fünf Jahren meine Firma mit Büro im eigenen Haus beziehungsweise danach in einer Mietwohnung. Telefon, Internet, wie auch Mobilfunk habe ich immer anteilig abgesetzt und immer anerkannt bekommen. Wenn Büro und Wohnung (oder eben Haus) die selbe Adresse haben und ein Anschluss sowohl privat wie auch beruflich genutzt wird, dann werden die Kosten aufgeteilt. Je nach selbständiger Tätigkeit sind die Prozente da unterschiedlich, aber meist bekommt man es mit 70 bis 80 Prozent beruflichen Anteil anerkannt.
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