Neue Wohnung: wann Beginn Bankeinzug?
Am 01.04 ist es endlich soweit ich und ich ziehe um. Ich habe jetzt den Mietvertrag endlich zugeschickt bekommen und muss den eben unterschreiben. Anbei liegt auch eine Ermächtigung zum Bankeinzug. Im Mietvertrag steht, dass ich die Miete auch überweisen kann, diese aber bis zum 02. des Monats immer auf dem Konto sein muss. Alternativ bietet man mir eben an, dass ganze einfach als Bankeinzug zu machen. Ehrlich gesagt, finde ich diese Möglichkeit auch besser und würde sie gerne nutzen.
Nur beginnt eben der Mietvertrag am 01.04. Wenn ich den Vermieter erlaube, ab 01.04 das Geld einzuziehen, dann ist es doch niemals am zweiten schon drauf. Folglich würde ich schon die erste Miete nicht rechtzeitig zahlen. Ich habe jetzt überlegt, ob es wohl möglich ist, dass ich eintrage, dass das Lastschriftverfahren ab dem 28.03 beginnt und dann wäre das Geld sicherlich pünktlich auf dem Konto. Nur weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist, wenn eben der Mietvertrag später erst beginnt. Alternativ könnte ich auch die erste Miete so anweisen und ermächtige zum Lastschriftverfahren ab 01.04. Wäre dann aber ungünstig, wenn die das darauf hin dann nochmal abbuchen würden.
Warum richtest du nicht einfach einen Dauerauftrag ein? Ich würde niemals meinem Vermieter erlauben, das Geld von meinem Konto einzuziehen, das ist immer noch meine Angelegenheit. Es genügt ja schon, dass Stromversorger und Konsorten eine Einzugsermächtigung haben, das braucht der Vermieter nicht auch noch.
Wenn du so etwas zum 01.04. einstellst, dann ist das Geld am 01.04. auch dort. Die Buchungen werden ja schon vorher gemacht und dann zum 01.04. gutgeschrieben. Wenn mal etwas nicht klappt, dann ist es vielleicht der 02.04., aber das wird wohl eher seltener der Fall sein. Du wirst also nicht in Verzug geraten, wenn du den 01.04. als Datum angibst.
Du kannst doch einen Dauerauftrag so einrichten, dass die Summe eben an einem bestimmten Tag auf dem Empfängerkonto ist. Wir haben es auch so getan und die Miete wird eben meist zwei, drei Tage vor dem ersten eines Monats bereits abgebucht. Da sowieso inländisch Überweisungen ja nicht mehr so lang unterwegs sind, könntest Du rein theoretisch eben auch am ersten des Monats abbuchen lassen. Jedenfalls hat sich unser Vermieter noch nie beschwert, dass die Miete noch nicht vorhanden gewesen ist.
Um ganz sicher zu gehen, kannst Du eben auch zum 30. eines Monates den Dauerauftrag einrichten, das wäre dann für die Monatsmiete eben am der 30. März und der Vermieter hat die Miete dann auch spätestens zum zweiten des Monats auf dem Konto.
Kannst du morgen früh nicht einfach schnell beim Vermieter anrufen und nachfragen? Ich hätte das jetzt so verstanden, dass die Frist mit dem 2. nur gilt, wenn man selber überweist. Wenn man eine Lastschrift erlaubt, dann hat der Vermieter ja sein Geld und dann würde ich sagen, dass diese Frist nicht gilt. Aber zur Sicherheit würde ich da anrufen und nachfragen. Die Idee mit der Überweisung im 1. Monat und danach Lastschrift-Verfahren würde ich nicht machen, da hätte ich auch Angst, dass es durcheinander gerät und du die Miete doppelt abgebucht bekommst. Ich würde an deiner Stelle einfach gar nichts als Datum eintragen, denn der Vermieter will ja immer am 1. abbuchen, da bringt es glaube ich wenig, wenn du rein schreibst, dass das Abbuchen ab dem 28.3. schon geht.
Vampirin hat geschrieben:Wenn du so etwas zum 01.04. einstellst, dann ist das Geld am 01.04. auch dort. Die Buchungen werden ja schon vorher gemacht und dann zum 01.04. gutgeschrieben. Wenn mal etwas nicht klappt, dann ist es vielleicht der 02.04., aber das wird wohl eher seltener der Fall sein. Du wirst also nicht in Verzug geraten, wenn du den 01.04. als Datum angibst.
Naja, da würde ich aber lieber mal vorher nachfragen, wie das gehandhabt wird. Meine Mutter hat auch so einen Dauerauftrag eingerichtet und das Geld geht immer am 1. ab, aber genau wie eine Überweisung, die am 1. eingeschmissen wird, wird es eben nur abgebucht. Beim Empfänger kommt das Geld dann 1-2 Tage später an, ich denke auch, dass das dann einfach zu spät sein könnte. Und je nachdem, bei welcher Bank der Vermieter ist, kann man ja nicht so recht beeinflussen, wann das Geld ankommt, was man für zum 1. abbuchen lässt. Das Geld ist normalerweise nicht an dem Tag dort, den man eingibt. Denn da wird es beim eigenen Konto erst abgebucht. Sonst müsste das Geld am eigenen Konto ja schon einige Tage früher abgebucht werden und das ist bei meinem Konto zumindest nicht der Fall.
Ich kenne es auch so, dass eine festgesetzte Frist nur für den Fall gilt, wenn der Betrag selbst angewiesen wird, man den Betrag also per Überweisung oder auch Dauerauftrag dem Vermieter zukommen lässt. Wird eine Einzugsermächtigung erteilt, dann kann es gut sein, dass der Vermieter den Betrag erst etwas später abruft. Entweder steht das konkret im Mietvertrag oder man erfragt das beim Vermieter selbst. Bei meinen Kindergartenverträgen war es beispielsweise so, dass die Elternbeiträge bei Selbstüberweisung am 5. eines Monats auf dem Konto sein mussten, per Dauerauftrag wurde das Geld erst Mitte des Monats abgerufen.
Im übrigen verstehe ich nicht, warum hier einige Personen so strikt gegen eine Einzugsermächtigung sind. Das Geld kann man zum einen binnen großzügiger Fristen zurückrufen. Und ein seriöser Empfänger wird auch nur so lange Geld einziehen, wie es vertraglich abgesichert ist.
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