Vaterschaftsanerkennung wenn die Mutter im Krankenhaus ist?
Herr A. und Frau B. werden demnächst Eltern. An sich sind es noch ein paar Wochen bis zur Geburt. Herr A. und Frau B. sind nicht verheiratet. Sie sind sich allerdings einig, dass sie das gemeinsame Sorgerecht wollen und das Herr A. auch die Vaterschaft anerkennen will. Das geht ja durchaus bereits vor der Geburt ohne großen Aufwand.
An sich war der Schritt vor der Geburt des gemeinsamen Kindes geplant. Bis zum Geburtstermin sind es an sich auch noch über zwei Monate. Nun hat Frau B. aber vorzeitige Wehen. Sie liegt bereits im Krankenhaus und bekommt auch Wehenhemmer und vorsorglich die Spritze für die Lungenreife des Kindes. Es wird allerdings auch schon über einen möglichen Kaiserschnitt und Frühgeburt gesprochen.
Herrn A. wäre es wichtig die Formalitäten vor der Geburt zu klären. Normalerweise gehen werdende Eltern dazu zusammen die Papiere unterschreiben. Nun sieht es aber nicht so aus, als wenn Frau B. das Krankenhaus vor der Geburt des Kindes noch mal verlassen kann und darf. Ist es möglich das der werdende Vater mit einer Vollmacht der werdenden Mutter zu den zuständigen Stellen geht? Was ist dabei zu beachten?
Ich frage mich warum Herrn A. das so wichtig ist, dies unbedingt vor der Geburt des Kindes zu klären. Gerade unter denen von dir geschriebenen Umständen, sollte doch eigentlich sein Fokus nun auf anderen Dingen liegen. Für mich unverständlich. Wenn ich mich so an unsere Anerkennung, nach der Geburt, erinnere, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass eine Vollmacht reichen kann. Diese kann zwar das Einverständnis der Mutter belegen, aber es bleibt immer noch die fehlende Unterschrift sowie die Unterschrift unter dem "Aufklärungspapier" der Rechten und Pflichten.
Wenn Herr A. Angst hat, weil er dann erst einmal ohne Anerkennung nicht in der Urkunde steht, so kann man ihn durchaus beruhigen. Mein Partner stand auch nicht drin. Wir hatten die Anerkennung nicht vor der Geburt gemacht. Nachdem wir diese dann ein paar Wochen später getan hatten, gab es auch neue Geburtsurkunden wo mein Partner als Vater eingetragen war. Problematisch bzw. kompliziert wird es in dem Fall, wenn das Kind den Nachnamen des Herrn A. bekommen soll. Dann gibt es ohne Anerkennung auch keine Geburtsurkunde. Für den Fall das Herr A. dies tut um vorzubeugen, falls etwas passiert, muss man ganz klar festhalten das eine Vaterschaftsanerkennung alleine nicht reicht. Selbst mit dieser liegt die elterliche Fürsorge alleine bei der Mutter, sofern nicht beide beim Jugendamt die elterliche Fürsorge geteilt haben. Dies geht aber auch nur von beiden. Gerade die Mutter wird da "gebraucht", denn sie tritt die Hälfte der Fürsorge ab.
Wie bereits geschrieben, ich kann mir nicht vorstellen das eine simple Vollmacht ausreicht. Wir sind in Deutschland und die Beurkundung von Geburten und alles was da mit dran hängt ist ein wahrlicher Bürokratiewahnsinn. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann Herr A. natürlich mit dem zuständigen Standesamt sprechen und vielleicht auch noch mit dem Jugendamt. Aber viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen. Und ich kann mich nur nochmals wiederholen. So etwas kann auch nach der Geburt gemacht werden. Unter den gegebenen Umständen sollte seine ganze Kraft in das Wohlergehen von Frau und Kind fließen.
Die Vollmacht allein reicht nicht aus, denn die werdende Mutter muss alle Unterlagen auch unterschreiben. Klar könnte der werdende Vater diese auch mit ins Krankenhaus nehmen. Aber soweit ich es kenne, wollen die Leute vom Jugendamt doch ein persönliches Gespräch mit beiden werdenden Eltern führen.
Da kann Herr A eigentlich nur beim Jugendamt nachfragen, ob diese eventuell auch dafür ins Krankenhaus kommen würden. Machen sie das nicht, dann heißt es abwarten bis nach der Geburt. Nur dann würde ich Frau B raten, das sie eine Vollmacht für Herrn A ausstellt, welche ihn Entscheidungen bezüglich des Kindes treffen lässt, falls Frau B nicht dazu in der Lage sein sollte. Aber das eben auch nur zeitlich begrenzt und für den Fall, das während der Geburt Komplikationen auftreten sollten.
Herr A kann ganz ruhig bleiben. So weit ich das als juristischer Laie mitbekommen habe gibt es eine ganze Weile schon ein neues Gesetz, das die Rechte von ledigen Vätern insoweit stärkt, dass sie ohne große Probleme das Sorgerecht für das Kind bekommen, wenn sie mit der Mutter eine feste Beziehung vor der Geburt hatten und das Kind nicht aus einem One Night Stand entstanden ist. Schwierig wird es für Herrn A auch, wenn die Mutter seines Kindes derzeit verheiratet ist. Zumindest vor ein paar Jahren ging es noch, die Geburtsurkunde mit beiden Eltern auch ohne Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ausstellen zu lassen. Das ist aber möglicherweise schon geändert worden.
Ich würde Herr A raten, die Mutter jetzt in einer so psychisch belastenden Situation wie einer Frühgeburt mit solchen Formalitäten in Ruhe zu lassen. Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse des Vaters, aber in so einer medizinischen Notsituation hat die Gesundheit erst mal alle Priorität. Es geht hier ja nicht nur um die Mutter sondern auch um das nackte Überleben des eigenen Kindes. Die Formalitäten kann man ohne Einbuße auch nach der Geburt noch erledigen. Wenn die Mutter mit der Einwilligung einverstanden war, kann man das alles problemlos nach der Geburt nachholen. Selbst für den Fall, dass die Mutter unter der Geburt sterben sollte, was zum Glück höchst selten vorkommt, kann sich der Vater mit Hilfe von Gerichtsprozessen und einem guten Anwalt sein leibliches Kind nach Hause holen.
Wenn Herr A jetzt trotzdem Stress macht, riskiert er nur, dass seine Partnerin mit Recht total verärgert ist und durch den puren Egoismus dieses Mannes total vor den Kopf gestoßen wird. Auch mit Blick auf das, was das Kind braucht, nämlich eine stabile Beziehung zwischen den Eltern ist so ein Verhalten absolut kontraproduktiv.
Wenn das Ganze A so wichtig ist, dann kann man sich doch sicherlich das Formular auch abholen und er könnte es mit ins Krankenhaus nehmen und dort unterschreiben lassen. Es kommt ja immer mal vor, dass jemand ans Haus gefesselt ist und dann muss derjenige auch nichts extra ins Rathaus gehen. Viele Formulare kann man sich auch schon im Internet herunter laden, vielleicht geht das ja auch bei den Formularen, die A und B brauchen? Die meisten dieser Formulare findet man, wenn man auf der Homepage von der eigenen Stadt guckt.
Ansonsten kann A wirklich mit einer Vollmacht dort hingehen. Das ist ja nicht vergleichbar mit einer Eheschließung, wo man persönlich aufkreuzen muss, denn bei dem, was A machen will, da reicht eine Vollmacht aus. Dass eine Vollmacht nicht gehen soll ist Quatsch, dafür hat man ja die Vollmacht, wenn es nicht gerade um etwas höchstpersönliches wie eine Eheschließung geht. Meine Tante hat ihrem Freund auch eine Vollmacht mitgegeben und das klappte problemlos. Achten muss man da eigentlich auf gar nichts, außer, dass in der Vollmacht wirklich drin steht, was B machen soll. Ich wüsste nicht, warum sich die Behörden da quer stellen sollten.
Also scheinbar ist es wirklich so, dass die Mutter bei der Vaterschaftsanerkennung nicht zwangsläufig anwesend sein muss. Folgendes war im Netz dazu zu finden. Leider ohne Datum der Veröffentlichung.
Eine Vaterschaftsanerkennung muss immer persönlich vorgenommen werden. Hierfür muss der werdende Vater einen Antrag stellen. Dieser ist bei einem Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar einzureichen. Dieser Antrag und die Zustimmung der Mutter müssen vorliegen. Dann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam. Die Identität des werdenden Vaters muss einwandfrei bestimmt werden können. Daher ist es wichtig, dass eine Abstammungs- oder Geburtsurkunde vorliegen. Zudem ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch notwendig. Des Weiteren müssen beide Elternteile ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Allerdings muss die Mutter zur Zustimmung nicht unbedingt anwesend sein. Diese Zustimmung muss nämlich auch in Schriftform eingereicht werden.
Quelle: Familie-Kompakt
Also wenn Herr A. wirklich wert drauf legt, dass es noch vor der Geburt passiert, dann reicht scheinbar eine gut geschriebene Vollmacht. Ansonsten schließe ich mich der Meinung vom User trüffelsucher an.
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