Schneepflugkosten aufteilen?
Angenommen drei Familien, Familie A, Familie B und Familie C wohnen in drei Reihenhäusern in einer kleinen Einfahrtstraße, die dann beim Haus von Familie C endet. Nun schneit es jeden Winter relativ heftig, und den Schnee alleine zu schaufeln würde den Familien zu viel Zeit und Anstrengung kosten. Dehsalb wird jedes Jahr ein Schneepflug angefordert, der 150€ kostet. Die Familien wollen sich die Schneepflugkosten teilen, doch Familie A weigert sich, den Schneepflug zu bezahlen. Da blöderweise die beiden anderen Familien den Schneepflug trotzdem benötigen und dabei der Schneepflug auch beim Haus von Familie A vorbeifährt, müssen B und C sich die 150€ alleine teilen, allerdings finden sie das höchst unfair.
Was könnten die beiden Familien tun, wenn Familie A auf mehrmaliges freundliches Anfragen immer sofort abgelehnt hat?
Das ist schwierig. Hat denn die Familie A ursprünglich mal zugestimmt, den Schneepflug zu beauftragen? Oder haben die Familien B und C den Schneepflug beauftragt und wollen jetzt, dass Familie C mitbezahlt? Wie oft kommt der Schneepflug denn? Und wäre es vielleicht möglich, dass dieser nur vor den Häusern von den Familien B und C "schaufelt" oder geht das nicht? Das wäre wahrscheinlich die einfachste Möglichkeit.
Das ist natürlich eine ganz blöde Situation. Ich denke, dass die Kosten in diesem Falle auf die Parteien aufgeteilt werden müssen, die auch dafür gewesen sind, einen Schneepflug zu beordern. Man kann die andere Familie ja eigentlich nicht dazu zwingen, sich an den Kosten zu beteiligen, nur weil auch bei deren Haus geräumt worden ist. Sie haben den Schneeflug ja nicht angefordert. Daher hat diese Familie eine Leistung erhalten, die nicht zwingend notwendig gewesen ist und die sie auch nicht gefordert hat und ich glaube, dass man da rechtlich rein gar nicht gegen an gehen kann.
Ich würde den beiden anderen Parteien dazu raten, im nächsten Jahr mit allen Bewohnern über den Einsatz eines Schneepflugs zu diskutieren und wenn sich jemand dagegen ausspricht muss es eben ausgesetzt werden oder man muss abwägen, ob man die Kosten auf die anderen Parteien verteilt, um nicht alles alleine tragen zu müssen. Etwas anderes würde mir dazu nicht einfallen.
Zahlen muss den Schneepflug derjenige, der den Auftrag dafür erteilt hat. Soweit die gesetzliche Lage. Wenn sich drei Parteien darauf einigen, gemeinsam jedes Jahr den Schneepflug zu bestellen und sich die Kosten dafür zu teilen, dann kommt ein Vertrag zwischen den Parteien zustande, an den diese dann auch gebunden sind, denn auch mündliche Verträge haben Gültigkeit.
So wie du schreibst, ist Familie A gegen die Bestellung des Schneepflugs und sie möchten den Schnee lieber selbst beseitigen. Das ist ihr gutes Recht und ihr könnt sie auch nicht dazu verpflichten, sich an den durch euch verursachten Kosten zu beteiligen. Das der Schneepflug natürlich zwangsläufig den Schnee auch von Haus A entfernen muss, um zu Haus B und C zu gelangen ist natürlich doof aber nicht zu ändern denke ich.
Naja, ich würde sagen, dass dann Familie B und Familie C Pech gehabt haben. Denn wenn Familie A den Schneepflug gar nicht haben will, dann muss sie ihn auch nicht bezahlen. Wie kommen denn Familie B und Familie C darauf, dass Familie A das bezahlen müsste? Ich kann dir auch meine letzte Zahnarztrechnung zuschicken, bezahlst du die dann auch? Oder hat Familie A am Anfang auch gesagt, dass sie den Schneepflug möchte? Es steht ja jedem frei, den Schnee selber weg zu räumen oder einen Schneepflug zu bestellen, aber Familie A hat den ja gar nicht bestellt.
Familie B und Familie C können eigentlich nur mit Familie A reden und auf deren Einsicht hoffen. Aber wenn Familie A nicht will, dann will sie nicht. Dann kann man sicherlich nichts mehr machen. Familie B und Familie C könnten höchstens mit dem Schneepflugunternehmen reden, dass der Teil vor dem Haus von Familie A nicht mit gemacht wird, so dass Familie A nicht sowieso davon profitieren würde, ob sie bezahlen oder nicht. Ansonsten könnten Familie B und Familie C wohl ein anderes Unternehmen bestellen und schauen, ob sie die 150 € noch etwas senken könnten.
Alle drei Familien haben sich darauf geeinigt, den Schneepflug anzufordern. Das Straßenstück von Familie A auszunehmen geht deswegen nicht, weil die beiden anderen Familien bei der Ausfahrt dieses Straßenstück auch passieren müssen. Diesen Vorteil nutzt die Familie A ja aus. Der Schneepflug fährt, wenn er die Straßenabschnitte der Familien B und C räumt, bei Familie A sowieso vorbei. Auch Familie A hatte ursprünglich dem Schneepflug zugestimmt, es ginge auch gar nicht anders, da manchmal über Nacht 30 cm Schnee fallen.
Wenn sich alle drei Familien darauf geeinigt haben, den Schneepflug anzufordern, dann müssen auch alle Familien dafür zahlen. Denn zwischen den Parteien ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Will eine Familie nun nicht zahlen, ist es wahrscheinlich am einfachsten, einen Anwalt zu beauftragen, der sich um die Sache kümmert. Kommt es zu keiner Einigung der Parteien, können die Kosten auch notfalls gerichtlich eingeklagt werden.
Wenn Familie A anfangs zugestimmt hat, die Kosten für den Schneepflug mit zu tragen, muss sie jetzt auch zahlen. Es geht nicht an, dass sie auf Kosten der Familien B und C ihren Schnee wegräumen lässt. Man könnte sich höchstens nach einer billigeren Lösung umsehen. Solch einen Nachbarschaftsstreit kann man auch von einem Ombudsmann schlichten lassen, ohne hohe Anwalts- und Gerichtskosten in Kauf nehmen zu müssen. Irgendeiner schießt immer quer. Bei nur drei Parteien sollte man sich doch einig werden können. A kann doch erst ja sagen und sich dann auf Kosten von B und C bereichern.
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