Einen Schüler des Unterrichts verweisen
12. Klasse Gymnasium: Eine Lehrerin fragt ab, ein Schüler stört. Die Lehrerin ermahnt den Schüler, bei der zweiten Ermahnung verweist sie ihn des Unterrichts. So geschehen letzte Woche. Nun meine Frage: Darf die Lehrerin so handeln? Denn Meiner Meinung nach besagt der § 39 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) doch eindeutig, dass selbst ein kurzes "Vor-die-Tür-Stellen" von störenden nicht mit der Aufsichtspflicht vereinbar ist. Nun stellen sich mir drei weitere Fragen:
1.: Welche Möglichkeiten hat die Lehrerin, den (wohlgemerkt Minderjährigen) des Unterrichts zu verweisen? Muss sich der Schüler dann beim Direktor melden und sich abmelden? Oder müssen die Eltern informiert werden?
2.: Der Schüler wurde verwiesen: Was wäre passiert, hätte er sich irgendwie verletzt? Könnte man die Lehrerin haftbar machen? Und welche Folgen hätte das dann für die Schule? Wäre der Kreis als Sachaufwandsträger haftbar zu machen? Ich hoffe ihr könnt mir mit juristischem Hintergrundwissen helfen.
Also generell sollte man versuchen zu vermeiden, dass Schüler vor die Tür müssen. Aber manchmal geht es einfach nicht anders und die Lehrerin darf Schüler auch rausschmeißen. Das ist einfach so. Ich glaube auch, dass eine Lehrerin einen Schüler bis zu 14 Tage vom Unterricht ausschließen darf. Zumindest meinte das mal einer unserer Lehrer, aber ob das stimmt weiß ich auch nicht.
Wenn er sich irgendwie verletzt hätte, dann weiß ich nicht, was passiert wäre. Möglicherweise hätte die Lehrerin ein wirkliches Problem.
Kannst du mal kurz sagen, um welches Bundesland es geht? Ich würde mir gerne den genauen Gesetzestext mal durchlesen. Rein aus dem Bauch heraus würde ich erst mal vermuten, dass der Schüler dann anders beaufsichtigt werden muss, wenn er aus dem Unterricht "geworfen" wird. Ihn einfach vor die Tür zu setzen, dürfte nicht möglich sein. Wenn dem Schüler dann etwas passiert, könnte es durchaus sein, dass die Lehrerin dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Wie gesagt, das sind erst mal alles nur Vermutungen, ohne jetzt das Bundesland und den genauen Gesetzeswortlaut zu kennen.
Es gibt Situationen, wo es durchaus verständlich ist, dass der Lehrer einen Schüler einfach mal aus dem Klassenzimmer schmeißt. Als ich in der 7./8. Klasse war, haben sich meine männlichen Klassenkameraden teilweise so unmöglich benommen, dass der Lehrer sich das einfach nicht mehr länger gefallen lassen konnte. Da kam es dann schon mal vor, dass einer raus geschmissen wurde. Das geschah immer mit dem Hinweis, dass der Schüler im Flur vor dem Klassenraum zu bleiben hatte und der Lehrer hat auch immer wieder mal nachgeschaut, ob er noch da ist. Was allerdings passiert wäre, wenn mal einer nicht mehr da gewesen wäre, weiß ich nicht.
Wie das alles gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht. Aber ein Schüler der 12. Klasse müsste doch mindestens 17 Jahre alt sein. Der braucht doch so gesehen eigentlich keinen Babysitter mehr. Wenn man ihm sagt, er darf das Schulgebäude nicht verlassen und er tut es trotzdem, ist er doch eigentlich alt genug, um die Verantwortung dafür selber zu tragen. Wenn z.B. ein Lehrer krank ist, bekommen die Schüler manchmal Aufgaben, die sie zu erledigen haben, aber keinen Lehrer als Vertretung, sind in dieser Stunde dann also unbeaufsichtigt, haben aber trotzdem in der Schule zu bleiben. Da ist dann auch keine Aufsicht da, das ist aber offensichtlich mit der Aufsichtspflicht vereinbar. Der genaue Gesetzestext würde mich aber durchaus auch mal interessieren.
Man darf einen Schüler oder eine Schülerin aus Disziplinarmaßnahmen zumindest hier in Niedersachsen des Unterrichts verweisen, wenn man davon ausgehen kann, dass der Schüler oder die Schülerin in der Lage ist, sich auch unbeaufsichtigt angemessen zu verhalten und wenn Gefahrensituationen ausgeschlossen werden können. Das heißt, ich darf einen Viertklässler im zweiten Stock auf den Flur schicken und dort unbeaufsichtigt warten lassen, obwohl ein Fenster komplett geöffnet ist, denn ich kann von ihm erwarten, dass er nicht aus diesem Fenster springen wird. das ist übrigens ein Fall, der sich erst vor kurzem ereignet hat, denn ein Schüler wurde vor die Tür geschickt und hat sich bei einem Sprung aus dem Fenster das bei gebrochen, woraufhin die Eltern gegen den Lehrer vor Gericht gegangen sind. Die Lehrperson hat aber recht bekommen und musste keine weiteren Konsequenzen spüren. Es wurde entschieden, dass der Lehrer durch sein handeln nicht seine Aufsichtspflicht verletzt hat, da es keinen Grund für den Schüler gegeben hat, sich zu verletzen und man bei seinem geistigen Stand nicht hätte davon ausgehen können, dass er einfach so aus dem Fenster springt.
Was man wohl tatsächlich nicht mehr machen darf ist, dem Schüler die Anweisung zu erteilen, dass er oder sie die Türklinke ziehen muss, denn das ist bloßstellend für den Schüler und muss deswegen vermieden werden. Aber ansonsten darf man als Lehrperson natürlich auch Schüler seines Unterrichts verweisen, je älter diese sind und vor allem je reifer, desto länger und die Schüler müssen auch mit Konsequenzen rechnen, wenn sie unerlaubt den Flur verlassen oder eben den Ort, an den die Lehrperson sie geschickt hat.
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