Bei fahrlässiger Tötung bis zur Verhandlung in Freiheit?
Bei diesem Artikel fiel mir auf, dass einer der Angeklagten scheinbar nach dem "Unglück" bis zur Verurteilung regulär arbeitete. Da es in der Anklage laut dem Zeitungsartikel um zweifache fahrlässige Tötung von Minderjährigen geht, war ich darüber doch sehr verwundert. Zwar weist der Artikel einige Fehler auf und ich bin allgemein skeptisch gegenüber solchen Medienberichten, aber das einiges falsch gemacht wurde, ist ein Fakt der sich nicht wegdiskutieren lässt. Die Tat ist zwar noch nicht bewiesen, aber die Indizien sind ziemlich eindeutig.
Nun gab es ja durchaus Fälle bei denen Verdächtige bzw. Beschuldigte aufgrund von Indizien lange in Untersuchungshaft saßen und das teilweise aufgrund sehr vager Anschuldigungen. In dem beschriebenen Fall gab es zwei Todesopfer und einer der Angeklagten jammert quasi darüber, dass das Ordnungsamt sein Geschäft geschlossen hat und er sich seitdem mit 400€-Jobs über Wasser halten musste und erst kürzlich wieder eine Festanstellung gefunden habe. Das spricht doch sehr dafür, dass sein Leben quasi "normal" weiterging. Ist so etwas üblich?
Wenn man einen festen Wohnsitz hat, es keine Fluchtgefahr besteht und man keine vorsätzliche Straftat begangen hat, dann kann man durchaus auch die Untersuchungshaft umgehen. Da eine fahrlässige Tötung etwas ist, was grob gesagt "aus Versehen" gemacht wurde ist eine Untersuchungshaft oft nicht nötig. Es kommt sicher auch auf den einzelnen Fall an. Und die Leute werden wohl auch genau kontrolliert und das Geschäft musste geschlossen werden, damit nicht wieder so was passiert.
Es wird ja von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. In diesem Fall ist es ja der Verdacht auf fahrlässiger Tötung, und die ganze Sache ist ja beim Sohn passiert. Da ja beim Vater keine Fluchtgefahr bestand und ja anscheinend ein fester Wohnsitz vorhanden ist, kann in so einen Fall entschieden werden, das die Angeklagten bis zur Verhandlung auf freiem Fuß bleiben können.
Bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt hätte es anders ausgesehen, da hätten die beiden so lange in Untersuchungshaft gesessen. Wenn man zum Beispiel einen Verkehrsunfall mit einem Auto verursacht, bei dem jemand zu Tode kommt, wird der Verursacher ja auch meistens wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, aber nicht gleich ins Gefängnis gesteckt.
Im übrigen muss man mit einer Bestrafung bis zu 5 Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen.
Wennie4 hat geschrieben:Im übrigen muss man mit einer Bestrafung bis zu 5 Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen.
Wozu es in diesem Fall hoffentlich kommen wird! Der Sohn war derjenige, der beim Tauchgang dabei war, aber der Vater als Inhaber der Tauchschule ist doch letztendlich auch verantwortlich. Wenn ich eine Fahrschule habe, könnte ich doch auch nicht zulassen, dass sich mein Sohn für einen Fahrlehrer hält, obwohl er nur Fahrradkurse durchführen darf. Wenn ich ihn dann mit Fahrschüler und einem Auto, dass seit 10 Jahren keinen TÜV gesehen hat, auf die Straße loslassen würde, ist das doch eigentlich schon mehr als fahrlässig.
Dass das Geschäft weiter offen bleibt - oder wurde es mittlerweile geschlossen? - verwundert mich daran eigentlich im meisten und ist doch auch eher ungewöhnlich. Dass der Mann sich auf vorerst noch freiem Fuß befindet, ist dagegen eine relativ gewöhnliche Sache. Wie meine Vorredner ja schon zum Ausdruck gebracht haben, bedarf es bei einer vorzeitigen Inhaftierung - oder auch einer Untersuchunghaft - bestimmten Grundvoraussetzungen, die bei diesem Mann in diesem Fall allem Anschein nach nicht oder nur unzureichend gegeben waren.
Natürlich ist es ein Verbrechen, dass er begangen hat. Aber dass es sich dabei "nur" - ich bitte, diese Herabstufung zu verzeihen - um eine fahrlässige Tötung und keine vorsätzliche gehandelt hat, bedeutet gleichzeitig schon, dass bei der Beurteilung zur Fluchtgefahr mit einem anderen Maßstab gemessen wird. Das ist, meiner Meinung nach, im Grunde auch wirklich in Ordnung so.
Es besteht scheinbar kaum eine Gefahr, dass der Mann sich mit einem großen Barvermögen oder Bankkonten im Ausland in ein Land ohne Auslieferungsabkommen absetzen könnte - sonst müsste er sich wahrscheinlich auch nicht mit 400-Euro-Jobs über Wasser halten, wie er so wehleidig bemängelt. Insofern ist rein juristisch nichts an dieser Entscheidung auszusetzen, aber ich hoffe natürlich trotzdem, dass er seine gerechte Strafe bekommen wird.
Paul Smith hat geschrieben:Dass das Geschäft weiter offen bleibt - oder wurde es mittlerweile geschlossen? - verwundert mich daran eigentlich im meisten und ist doch auch eher ungewöhnlich.
Sowohl im Artikel als auch in meinem Eingangsposting steht eigentlich recht klar geschrieben, dass das Geschäft natürlich geschlossen wurde.
Die Erklärungen finde ich insgesamt schon einleuchtend, allerdings finde ich es dennoch irgendwie nicht gut. Wenn ich mir überlege, dass sich das Leben beider Familie aufgrund eines Umstandes, der sich ja durchaus hätte vermeiden lassen können, radikal verändert und zwei junge Leben ausgelöscht sind, während sich die Angeklagten erst einmal "nur" darüber Gedanken machen müssen, wie sie weiterhin Geld erwirtschaften, ist das für mein Verständnis ziemlich unfair.
Ja natürlich ist dies üblich. Solange keine Fluchtgefahr besteht, kann man unter Auflagen bis zur Verhandlung nachhause. Du kennst das doch sicher aus Filmen, wo sie extreme Summen zahlen, um so nach Hause dürfen. In Deutschland muss sicher gestellt sein, dass der jenige ein Soziales Leben hat, also die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, dass er flieht. Das bedeutet, dass er einen Job hat, festen Wohnsitz, Familie und Freunde. Wenn jemand nichts davon hat, ist die Flucht Gefahr einfach deutlich höher.
An sich kommt es nach der Verurteilung auch auf das gleiche hinaus, ob er in Untersuchungshaft saß oder nicht, denn die Untersuchungshaft, wird der Haftstrafe angerechnet. Und wie du gesagt hast, noch sind es Indizien und es ist noch nicht sicher, dass er Schuldig ist. Wie sagt man so schön unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Weswegen man ihn davor auch nicht wie einen Schwerverbrecher behandeln sollte, und nachdem die Fluchtgefahr scheinbar gering ist.
Ich möchte auch gar nicht gut reden, was dort passiert ist, zumal ich auch nicht genau weiß was dort passiert ist, da ich momentan gar nicht weiß von welchem Unfall die rede ist. Allerdings war es scheinbar so wie ich es lese, eben ein Tödlicher Unfall, welcher hätte verhindert werden können, aber kein Mord. Natürlich ist es unfair, da zwei Menschen tot sind, aber letztendlich bekommt er so oder so seine Strafe, ob jetzt früher oder später macht wie gesagt keinen Unterschied. Das Leben ist leider nicht immer fair. Ich denke auch, dass sich der Typ über mehr Gedanken macht, als wie er seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet, aber dies ist nun einmal auch ein Thema für ihn. Wie er sich finanziell über Wasser halten soll, ist auch durchaus ein wichtiger Bestandteil, und eine wichtige Überlegung. Wenn er frei kommen sollte, muss er ja auch einen Weg haben seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Und ich schätze er spricht lieber das an, als der Zeitung zu erzählen, dass er 2 Leute auf dem Gewissen hat und vielleicht Jahre in das Gefängnis muss. Du weist ja nicht, über was er sich alles Gedanken macht bis zu seiner Verhandlung.
Dass sein Geschäft zu gemacht wurde, ist denke ich normal, denn wenn er Verurteilt wird, wird ihm die Lizenz entzogen, einen Tauchclub zu leiten. Und da bisher weder seinen Schuld noch seine Unschuld bewiesen ist, ist es vorüber gehend geschlossen und je nach Ausgang der Verhandlung, darf er wieder eröffnen oder eben nicht.
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