Zu schnell gefahren - Wann droht Fahrverbot?

vom 15.01.2010, 22:30 Uhr

Wisst ihr was passiert wenn man zu schnell fährt, bekommt man dann immer gleich ein Fahrverbot oder erst wenn das mehrmals der Fall war? Ich habe leider das was man einen Bleifuß nennt und nun hat man mich auf der Autobahn gestoppt.

Wo kann ich erfahren ab wann man nicht mehr fahren darf und ob es da nicht auch Ausnahmen gibt? Es wäre schon ganz schön hart für mich wenn ich nicht mehr fahren dürfte denn ich bin darauf angewiesen unterwegs zu sein.

» So Blonde! » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Mach dir da erstmal keine Sorgen, die Polizisten hätten dir gesagt wenn du ein Fahrverbot bekommst, erst wenn du 40 km/h zu schnell warst bekommst du ein Fahrverbot, vorher gibt es allerdings schon ein Bußgeld, bis 10 km/h zu schnell = 10 €, bis 15 km/h = 20 €, bis 20 km/h=30 €, bis 25 km/h= 70 € und ein Punkt in Flensburg, bis 30 km/h = 80 € + 3 Punkte, bis 40 km/h 120 € + 3 Punkte, bis 50 Km/h= 160 € + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot, bis 60 km/h=240 €+ 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot, bis 70 km/h 440 € + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot, über 70 km/h=600€ + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot.

» Techniklover » Beiträge: 394 » Talkpoints: 11,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


So Blonde! hat geschrieben:Wisst ihr was passiert wenn man zu schnell fährt, bekommt man dann immer gleich ein Fahrverbot oder erst wenn das mehrmals der Fall war?

Da gibt es verschiedenste Regelungen und es ist sogar denkbar, recht schnell zu einem Fahrverbot zu kommen. Näheres wird dann aber im jeweiligen Bußgeldbescheid beschrieben. So droht ein Fahrverbot schon, wenn man innerhalb eines Jahres zwei Mal mit 26 Km/h über der erlaubten Geschwindigkeit aufgenommen wird. Ansonsten geht es außerhalb geschlossener Ortschaften erst bei 41 Km/h los - und darauf machen einen die Herren in Uniform dann auch gerne direkt aufmerksam. Es kann also bei direkter Aussprache eigentlich zu keinen Überraschungen kommen.

So Blonde! hat geschrieben:Ich habe leider das was man einen Bleifuß nennt und nun hat man mich auf der Autobahn gestoppt.

Leider kann man dich nicht "Bleifuß" nennen, sondern hinterfragen, ob du zum führen eines Kraftfahrzeugs hinsichtlich deines Charakters befähigt bist. Schließlich schreibst du hiermit selbst, genau zu wissen, dass du Regeln überschreitest ohne daraus zu folgern, dass du das nicht mehr machst.

So Blonde! hat geschrieben:Wo kann ich erfahren ab wann man nicht mehr fahren darf und ob es da nicht auch Ausnahmen gibt?

Die Regelungen sind eigentlich eindeutig und du darfst davon ausgehen, dass ein drohendes Fahrverbot von der Polizei bereits bei der Vernehmung vor Ort (schließlich kann man sich ja zum Vorwurf äußern) angekündigt wird. Wenn die Polizei hier nichts dazu sagt, dann wird auch mit keinem Fahrverbot zu rechnen sein. Genau nachlesen kannst du das natürlich jederzeit hier. Wobei bitte immer zu beachten ist, dass bei Fahranfängern (Probezeit) die Regeln verschärft sind.

Ausnahmen kann man dann vor Gericht erwirken. Wobei es auch hier eher strenge Regeln gibt, die man höchstens dann etwas auflockern kann, wenn man eine gewisse Prominenz hat. Und auch das klappt aber nicht immer zuverlässig. Eine Ausnahme wäre übrigens, dass es das erste Vergehen dieser Art ist. Dann kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Wobei dies wirklich gut zu begründen wäre.

So Blonde! hat geschrieben:Es wäre schon ganz schön hart für mich wenn ich nicht mehr fahren dürfte denn ich bin darauf angewiesen unterwegs zu sein.

Nein, du bist letztlich nicht wirklich daran angewiesen. Ansonsten würdest du vorsichtiger damit umgehen und zu keinem Zeitpunkt akzeptieren, dass du dich selbst als "Bleifuß" bezeichnest. Außerdem steht es dir im Fall der Fälle zu, den Zeitraum des Führerscheinentzugs zu bestimmen, so dass du hier die Urlaubszeit wählen kannst. Kein Richter wird wollen, dass auf Grund einer ersten Auffälligkeit eine berufliche Existenz zerstört wird. Wirklich ins Gewicht fällt das aber wirklich nur bei Berufskraftfahrern. Wer das Auto "nur" dazu braucht, um "flexibel" zur Arbeit zu kommen, wird in der Regel Pech haben und sich nach Alternativen umsehen müssen (und wenn es das Taxi ist!).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es kommt auf jeden Fall auf die Höhe der Geschwindigkeit an, die du zu schnell gefahren bist. Wenn man bis 20 km/h zu schnell ist, bekommt man so, glaube ich, nur einen Strafzettel ohne weitere Folgen. Erst wenn man 21 km/h zu schnell gefahren ist, gibt das einen Punkt in Flensburg. Solltest du dich noch in der Probezeit befinden, dann bekommst du den Führerschein tatsächlich schon bei einem Punkt ab.

Nach deiner Probezeit brauchst du 18 Punkte momentan, um deinen Führerschein loszuwerden. Allerdings bekommt man auch nicht nur immer einen Punkt. Momentan ist aber etwas in der Presse, dass irgendein Politiker dieses System nun vereinfachen möchte. Dann bekommt man immer nur einen Punkt. Aber dafür ist der Führerschein schon nach acht Punkten weg.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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