Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Von wem?

vom 08.02.2012, 20:53 Uhr

Ich habe jetzt eine recht lange Zeit nach einer Möglichkeit gesucht, einen Ausbildungsplatz in meinem Traumberuf zu finden - Dies habe ich jetzt auch endlich geschafft, jetzt kommt sich mir doch eine Frage auf. Ich stehe bereits seit August/September 2011 im Kontakt mit der lokalen Bundesagentur für Arbeit und dort habe ich mir unter anderem eben auch Vermittlungsvorschläge für mögliche Ausbildungsplätze zukommen lassen, etc. Damals habe ich auch gleich einen Antrag auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget gestellt, damit ich mögliche Bewerbungs- und Reisekosten, die für Vorstellungsgespräche anfallen, ggf. erstattet bekomme.

Jetzt habe ich wie gesagt meinen Ausbildungsplatz gefunden und ich habe mal angefangen, alle Kosten die für mich entstanden sind aufzulisten und ich habe Kopien der Bewerbungsschreiben angefertigt, etc. um nachweisen zu können, dass mir diese Kosten auch wirklich entstanden sind. Meinen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget habe ich per Post schon im September erhalten - Diesen habe ich jetzt ausgefüllt und er wäre eigentlich bereit zum abschicken, nur bin ich jetzt leicht verwirrt, da ich dem Dokument leider keinerlei Informationen entnehmen kann, an wen ich dies eigentlich richten soll?

Auf dem Dokument befinden sich nur meine eigenen Daten wie Name, Adresse, Kundennummer bei der Bundesagentur für Arbeit, etc., jedoch keinerlei Informationen an wen ich diesen Antrag zurücksenden muss - Bekommt dies einfach das Arbeitsamt? Wenn ja, weiß einer von euch, ob es dort bestimmte Abteilungen gibt, an die dies gerichtet werden muss?

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Zumindest beim Jobcenter reichen z.B. die Absagen aus. Sofern man noch keine bekommen hat, auch die Anschreiben. Das bearbeitet dann die jeweilige Leistungsabteilung- von dort müsstest du auch den Antrag bekommen haben. Den Antrag bzw. die Nachweise kannst du entweder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgeben oder dorthin senden. Die Eingangspost wird dort vorsortiert und an die entsprechenden Abteilungen weitergeleitet. Anhand deiner Kundennummer können die leicht ersehen, wer für dich zuständig ist.

Zumindest beim Jobcenter ist es allerdings notwendig Reisekosten einzeln für jedes Gespräch im Vorfeld zu beantragen. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei der Arbeitsagentur ähnlich ist. Bei Bewerbungskosten zählt der Zeitpunkt der Antragsstellung, dieser ist in der Regel auch auf dem Antrag vermerkt.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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