Leihauto nach Unfall

vom 07.02.2012, 19:59 Uhr

Lange haben wir heuer auf den Schnee gewartet und heute war es dann endlich soweit und dann auch natürlich gründlich, also gleich mit einem ordentlichen Schneesturm und starken Schneeverwehungen. Die Fahrbedingungen waren heute also alles andere als Autofreundlich und so kam es wie es kommen sollte: ein Auto ist mir hinten hineingekracht.

Zum Glück kam es zu keinem Personenschaden. Allerdings zu einem doch recht ordentlichen Blechschaden. Ich bin bei einer Ampel gestanden, doch mein Hintermann konnte leider nicht rechtzeitig auf einer Eisplatte bremsen und rutschte so in mein Auto. Da mein Auto aber eben auch schon komplett im Stillstand war, ist der Fahrer des anderen Autos alleine am Unfall schuld und demnach muss auch seine Versicherung für den Schaden aufkommen.

Da hier einige bestimmt wissen, dass ich aus Österreich komme: Mich würde in diesem Fall vor allem eben interessieren, wie deutsche Versicherungen auf den Fall reagieren, weil der Unfallverursacher eben aus Deutschland kommt und demnach ist eben auch das Auto bei einer deutschen Versicherung versichert, genau genommen bei der Züricher Versicherung in Bonn.

Diesbezüglich sind sich aber auch alle einig und da gibt es zum Glück kein Problem. Morgen werde ich mein Auto in die Werkstatt zur Begutachtung stellen. Die werden dann eben auch ein Foto vom Schaden machen und der Versicherung dann wohl einen Kostenvoranschlag machen. Ich weiß nun auch nicht, wie lange mein Auto beim Reparieren dann in der Werkstatt bleiben muss, jedoch würde mich vom Prinzip her interessieren, ob man in so einem Fall auch ein Leihauto von der Versicherung bezahlt bekommt. Ich wohne am Land und bin eigentlich auf ein Auto angewiesen. Der Unfallverursacher ist Vollkasko versichert.

Hatte jemand schon unverschuldet einen Unfall und brauchte danach ein Leihauto, weil das Auto in die Werkstatt musste? Wie ist das bei euch abgelaufen? Ich werde morgen natürlich auch in der Werkstatt und gegebenenfalls auch bei der Versicherung nachfragen, nur wollte ich eben wissen, was hier generell so üblich ist.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also in Deutschland ist es so, das man auf Versicherungskosten einen Leihwagen nehmen kann. Benötigt man diesen nicht, bekommt man sogar das Geld dafür ausgezahlt. Auch wenn man ein kleineres Auto leiht, als man selbst fährt, kann man sich die Differenz auszahlen lassen. Einen Leihwagen bezahlt die Versicherung in aller Regel für zwei Wochen.

Sollte eine Reparatur aus berechtigten Gründen länger dauern, so wird der Leihwagen auch länger bezahlt. Denn wenn zum Beispiel Lieferprobleme bei Ersatzteilen vorhanden sind, kann ja weder der Fahrzeughalter, noch die Werkstatt etwas dafür.

Da du aber die Versicherung kennst, kannst du sie doch per E-Mail kontaktieren und fragen, wie das nun in einem solchen Fall ist. Es kann ja auch sein, das sie bei euch eine Partnerversicherung haben und direkt einen Gutachter in deine Werkstatt schicken wollen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Der Gutachter legt in seinem Gutachten fest wie lange die Reparatur dauern darf. Sollte es länger dauern weil Ersatzteile nicht besorgt werden können oder es gibt andere Gründe dann hängt es von der Versicherung ab wie kulant sie sind. Mein Vater hatte schon einmal für vier Wochen einen Leihwagen weil die Werkstatt es nicht gebacken bekam, er musste sich aber auch anhören dass er eine Mitwirkungspflicht hat. Er hätte das Auto wieder aus der Werkstatt abholen sollen und in eine andere bringen müssen, nach Absprache mit der Versicherung natürlich.

Ganz wichtig ist dass du in Deutschland eine niedrigere Fahrzeugklasse als Leihauto nimmst wenn du nicht auf einem Teil der Mietkosten sitzen bleiben möchtest. Die Versicherung unterstellt dass du während der Zeit wo dein Auto ja in der Werkstatt ist es schonst weil es nicht gefahren wird. Die Differenz die dir dann in Rechnung gestellt wird entspricht ungefähr der Preisspanne zum kleineren Leihwagen. Einen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hast du aber nur wenn du das Auto wirklich brauchst um zum Beispiel täglich zur Arbeit zu kommen. 14 Tage ein Leihauto zu haben und dann nur 100 Kilometer vorweisen geht nicht, da wäre dann sogar ein Taxi für diese kleinen Touren günstiger was dann auch bezahlt werden würde.

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» stex » Beiträge: 741 » Talkpoints: 0,04 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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