Kann man den Rentenbezug aus finanziellen Gründen ablehnen?

vom 05.02.2012, 15:48 Uhr

Einmal angenommen die Person A soll in die sogenannte Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) gehen und hat auch schon die dazu gehörige Kontenklärung erledigt. Allerdings ist die zu erwartende Rente so gering in der Auszahlhöhe, dass Die Person A hier kräftige Einbußen hinnehmen muss. Sie überlegt sich trotz gesundheitlicher Probleme nicht in Rente zu gehen. Kann sie das wirklich machen?

Welche anderen Alternativen stehen ihr zur Verfügung, damit sie die finanziellen Einbußen überwinden kann? Was muss sie bei Rentenbezug noch alles mit beantragen? Wie wird ihr finanziell unter Umständen geholfen, damit sie weiterhin alle laufenden Kosten bedienen kann? Wie verhält es sich ab Rentenbeginn beispielsweise mit der privaten Altersvorsorge?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Welche Einnahmen hat Person A. denn bisher? In der Regel ist man ja schon länger krankgeschrieben und nicht mehr erwerbsfähig. Die Krankenkasse zahlt aber nicht ewig Krankengeld und wird den Betroffenen irgendwann aussteuern. Dann fällt man in den Leistungsbezug von Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4). Die werden entweder darauf drängen, dass man seinem Beruf wieder nachgeht, wenn man noch in ungekündigter Stellung ist, oder auf die Rente drängen, wenn Person A. nicht mehr erwerbsfähig ist.

Fakt ist aber, dass sich das Einkommen von Person A. in dem Fall auf alle Fälle am Hartz 4 Satz orientieren wird. Sollte die EU- Rente niedriger sein, ist es kein größeres Problem ergänzende Leistungen zu beantragen. Somit hat man dann im Endeffekt genauso viel Einnahmen wie vorher. Deshalb verstehe ich an dem Punkt nicht, wie man sich finanziell verschlechtern kann.

Geht Person A. weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nach, dann ist Person A. ja scheinbar arbeitsfähig und auch erwerbsfähig. Warum sollte Person A. dann eine Rente beantragen? Oder hat Person A. eine Erkrankung, aufgrund dieser er sehr oft krank ist? Auch hier wird die Krankenkasse nicht bis in alle Ewigkeiten Krankengeld bezahlen. Und somit wären wir wieder bei einem Einkommen, welches zumindest zeitweise, auf dem Hartz 4 Niveau wäre.

In Deutschland besteht die Möglichkeit, wenn die Rente zu niedrig ist, Leistungen aus dem Hartz 4 Topf zu bekommen. Sind dann in der Regel Leistungen nach SGB 12. Nennt sich ergänzende Leistungen. Somit wäre man zumindest auf dem Hartz 4 Satz. Oder man kann auch Wohngeld beantragen. Führt Person A. aber ein Leben, welches sich finanziell weit über dem Hartz 4 Satz orientiert, dann hat man in der Regel Pech gehabt.

Eine weitere Möglichkeit wäre ein Nebenjob. Bei dem Bezug von EU- Rente darf man einer Tätigkeit nachgehen, wenn man unter 3 Stunden am Tag und unter 15 Stunden in der Woche bleibt. Und man darf nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen.

Mit der privaten Altersvorsorge sollte man mal in die Unterlagen sehen. Da kann man weder eine bundeseinheitliche Aussage machen, noch eine allgemeingültige Aussage, da jeder Versicherungsgesellschaft da anders agiert. Ist es eine reine Altersvorsorge, wird die in der Regel auch erst ab einem bestimmten Alter ausbezahlt (steht im Vertrag). Umfasst die Altersvorsorge aber auch Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, dann kann man die Versicherung kontaktieren und die erklären einem dann den Ablauf. In der Regel bekommt man einen Fragebogen zugeschickt und muss auch den Rentenbescheid der Rentenversicherung beilegen. Das wird dann von der Versicherung geprüft. Meistens muss man dann auch Akteneinsicht geben und so weiter.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


LittleSister hat geschrieben:Fakt ist aber, dass sich das Einkommen von Person A. in dem Fall auf alle Fälle am Hartz 4 Satz orientieren wird. Sollte die EU- Rente niedriger sein, ist es kein größeres Problem ergänzende Leistungen zu beantragen. Somit hat man dann im Endeffekt genauso viel Einnahmen wie vorher. Deshalb verstehe ich an dem Punkt nicht, wie man sich finanziell verschlechtern kann.

Wenn man eben einen Job nachgeht hat man auch ein monatliches Einkommen, entweder bezieht man durch seine Arbeit Lohn oder Gehalt. Will man nun wie auch immer in EU-Rente gehen ist diese wesentlich niedriger wie der letzte Lohn oder eben auch das Gehalt. Wenn jetzt die Person A durch die Arbeit mehr Einkommen als der gültige Hartz 4 Satz hat, hat sie doch deutliche finanzielle Verluste oder?

Aber das ist doch eigentlich nicht direkt die Frage. Kann man auf Grund dieser Tatsache den Rentenbezug unter Umständen ablehnen? Gibt es hier für A noch andere Optionen außer den Rentenbezug? Was muss A hierbei alles in Betracht ziehen und dabei beachten?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn Person A. seiner Berufstätigkeit nachgehen kann, warum soll Person A. dann in den Rentenbezug? Oder warum will Person A. in den Rentenbezug?

Ist Person A. nicht mehr erwerbsfähig, kann er seiner Arbeitstätigkeit nicht mehr nachgehen. Manche Arbeitgeber haben damit kein Problem, wenn sie einen Angestellten haben, der jahrelang im Krankengeldbezug ist. Nur bezieht der Arbeitnehmer da auch Leistungen von der Krankenkasse- sprich dem Arbeitgeber entstehen nicht wirklich Kosten. Manche Arbeitgeber "dulden" es auch, wenn sie einen Arbeitnehmer haben, der halt keine Leistung bringt und bezahlen den dann auch. Wenn man einen solchen Arbeitgeber hat, hat man Glück gehabt. Dann braucht man aber auch keinen Gedanken an EU- Rente verschwenden, da das Einkommen ja gedeckt ist.

Niemand kann einen Menschen zwingen EU- Rente zu beantragen. Deshalb verstehe ich dein Problem nicht. Es gibt genau zwei Möglichkeiten: Person A. hat einen Job, mit dem er Geld verdient und er kommt dem nach. Oder Person A. kann seinem Job nicht mehr nachkommen und ist erwerbsunfähig und beantragt deshalb EU- Rente.

Und warum sollte man den Rentenbezug, den man freiwillig selbst beantragt ablehnen? Eine Kontenklärung ist ja bereits erfolgt und man weiß somit, was man an Rente erwarten kann. Wenn einem der Betrag zu niedrig ist, dann geht man halt weiter arbeiten. Wenn man das nicht mehr kann, bezieht man irgendwelche Leistungen. Entweder Rente oder halt auch Gelder aus dem Hartz 4 Topf. Fakt ist, alle Leistungen werden niedriger sein.

Gute Frage welche andere Möglichkeiten es außer dem Rentenbezug gibt, wenn du nicht klar sagst, was Sachlage ist. Rein fiktiv muss niemand EU- Rente beantragen. Wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist, kann man nicht erwarten, dass einem das selbe Geld wie vorher in den Schoss fällt.

Ach ja rein theoretisch kann man sich aber absichern. Dazu kann man in jungen Jahren hohe Beiträge in private Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen einbezahlen. Dann erhält man im Fall der Fälle auch viel Geld. Nur sollte man dazu die Verträge auch vorher gut lesen. Sind Vorerkrankungen bekannt, muss man die angeben. Gibt man sie nicht an, kann es sein, dass die Versicherung halt eben nicht zahlt. Gibt man sie an, kann es sein, dass die Versicherung Gründe hat, warum sie nicht zahlt oder die Beiträge sind wesentlich höher. Eine solche Versicherung aber abschließen, wenn man bereits in Betracht zieht eine EU- Rente zu beantragen, das dürfte ziemlich sinnlos sein. Mal davon abgesehen, dass da auch keine hohen Auszahlungen zu erwarten sind.

Was zu beachten ist, ist doch an sich ganz einfach. Entweder man ist arbeits- und erwerbsfähig - dann stellt sich die Frage nach einer EU- Rente nicht. Wenn man EU- Rente beantragen will, weil man einfach keinen Bock zum Arbeiten hat (ja so Fälle gibt es auch), wird man sich auf weniger Geld einstellen müssen. Allerdings fällt auch EU- Rente nicht vom Himmel. Wenn man gesund ist, wird man die EU- Rente nicht bekommen.

Ist man krank und deshalb nicht erwerbsfähig, muss man sich halt einfach überlegen, wie man sein Leben weiter finanzieren mag. Eine Möglichkeit ist halt EU-Rente. Die anderen wären Hartz 4, reicher Partner, reiche Verwandtschaft oder unter der Brücke leben.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



@LittleSister: Wenn du meinen Anfangsthread richtig gelesen hättest würdest du direkt merken, dass die Kontenklärung hier schon abgeschlossen ist. Als wird der Arzt von A hier eine schriftliche Rentenempfehlung ausgestellt haben. So ist nämlich der normale Werdegang in der Regel. A hat jetzt eben Probleme mit dem dann deutlich geringeren Einkommen. Das ist hier nun eigentlich der Kerngrund und alle anderen Tatsachen fallen hierbei nur sehr gering ins Gewicht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Selbst wenn irgendwelche Ärzte eine EU- Rente empfehlen, liegt die Entscheidung doch bei Person A. selbst. Wenn Person A. sich aber selbst als arbeitsfähig und erwerbsfähig ansieht, kann Person A. nicht gezwungen werden Rente zu beantragen.

Wenn du meinen Anfangsthread richtig gelesen hättest würdest du direkt merken, dass die Kontenklärung hier schon abgeschlossen ist.

Das bereits eine Rentenklärung erfolgte, schrieb ich ja auch.

Fakt ist trotzdem, wenn Person A. keinen EU- Rentenbezug möchte, kann man das verhindern, in dem man den Antrag einfach nicht stellt. Eine niedrige Rente kann, wie bereits gesagt, mit sozialen Leistungen, wie halt ergänzenden Leistungen oder Wohngeld, angehoben werden. Deine Frage war, ob Person A. die Rente ablehnen kann. Meine Gegenfrage war, bezogen auf den von dir genannten Fall, wenn Person A. vorher schon weiß, wie hoch die Rente sein wird und damit auch weiß, das ist zu wenig Geld, warum wird dann überhaupt EU- Rente beantragt?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten. Entweder Person A ist Erwerbsunfähig oder sie ist es eben nicht. Wenn sie es ist, muss sie die EU-Rente beantragen, um überhaupt Geld zu bekommen. Sollte die EU-Rente alleine nicht ausreichen, hat sie Anspruch auf Leistungen nach Harz4, um den Mindeststandard zu haben. Eine EU-Rente wird doch nur dann bewilligt, wenn die Person nicht mehr Arbeiten kann. So wie du schreibst Arbeit Person A aber noch und verdient dort auch Geld also warum sollte man ihr dann EU-Rente bewilligen?

Wenn Person A keine EU-Rente möchte, aus welchen Gründen auch immer dann sollte sie diese einfach nicht beantragen. Es dürfte dann allerdings schwer werden Harz4 oder ähnliche öffentlichen Gelder zu erhalten, da diese immer nachrangig gewährt werden und zuerst einmal Versicherungen etc. ausgenutzt werden müssen. Mit Harz4 würde dann nur die Deckungslücke abgedeckt, die eventuell entsteht. Private Altersvorsorge müsste dann auch aus den zur Verfügung stehenden Mitteln weiter bezahlt werden, denn dafür ist ja nicht der Staat als Träger der Grundsicherung zuständig sondern jeder für sich selbst.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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