Anspruchsvoraussetzung auf Wohngeld - Welcher Prüfturnus?

vom 03.02.2012, 15:17 Uhr

Eine Bekannte von mir bekam bis jetzt immer Wohngeld. Sie kümmert sich aber auch nicht weiter darum. Aber prüft denn das Amt nicht in gewissen Abständen, ob den Leuten das Wohngeld noch zusteht? Meine Bekannte hat nun eine Lohnerhöhung bekommen und hält sich zurück und meint, dass sie das nicht dem Amt sagt. Denn erst nächstes Jahr muss sie ja neu beantragen.

Welche Anspruchsvoraussetzung auf Wohngeld hat man und wann prüft das Amt diesen Anspruch?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ob direkt mal geprüft wird, während des Bewilligungszeitraumes, ist mir nicht bekannt. Allerdings bekommt man bei jeder Bewilligung auch die Belehrung mit, das man eben Veränderung, welche den Anspruch auf Wohngeld kürzen, melden muss.

Wenn jetzt deine Bekannte dies nicht meldet und beim nächsten Antrag das höhere Gehalt angibt, kann es schon passieren, das dann genauer geschaut wird. Und wenn man dann feststellt, das deine Bekannte diese Veränderung hätte melden müssen, dann wird es wohl Ärger geben. Wobei es eben auch auf die Höhe der finanziellen Veränderungen ankommt. Da sind aber genaue Prozentzahlen angegeben, ab wann man eine Mitteilung machen muss.

Es kann also durchaus sein, das sie noch in dem Rahmen liegt, wo sie keine Veränderungsmitteilung machen muss. Daher musst dir nun auch nicht unbedingt Gedanken darum machen. Es kann es auch sein, das gleichzeitig ihre Nebenkosten für die Wohnung gestiegen sind, so das sich das gegeneinander aufhebt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Wohngeld wird in der Regel für einen festen Zeitraum bewilligt. Ich kenne es an sich so, dass Wohngeld für ein Jahr bewilligt wird. Im Wohngeldbescheid steht auch drin, bis zu welchem Einkommen der Bescheid gilt. Steigt das Einkommen über die Grenze oder sinkt unter die Grenze, sollte man sich beim Wohngeldamt melden.

Da man kurz vor dem Ende des Bewilligungszeitraums um einen Verlängerungsantrag kümmern sollte, gibt man dort ja auch sein Einkommen an und muss das auch belegen. Liegt das Einkommen über der angegebenen Grenze, wird das zuständige Wohngeldamt mit Sicherheit nachfragen, seit wann man die Erhöhung bekommt.

In jedem Bewilligungsbescheid, egal ob nun von einem Amt oder auch von Krankenkassen, steht klar drin, dass man es melden muss, wenn sich was ändert. Macht man das nicht, kann einem schnell Sozialbetrug vorgeworfen werden, was unter Umständen auch eine Strafanzeige mit sich bringt. Wenn das Einkommen sinkt, wird man sich eh meistens melden. Ich gehe aber davon aus, dass man da wahrscheinlich keinen Ärger bekommt.

Ich persönlich würde mich nicht darauf verlassen, dass nicht zwischendurch geprüft wird. Da viele Ämter mittlerweile eh auf Daten anderer Ämter zugreifen können, kann das auch schnell anders beim Wohngeldamt publik werden.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Was deine Bekannte macht ist Betrug, denn sie ist Verpflichtet jede Änderung ihrer Wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen. Angst vor einer Prüfung von Amtswegen muss sie denke ich keine haben, sie wird ja nächstes Jahr dann gezwungen sein, einen neuen Antrag zu stellen, wenn der Bewilligungszeitraum dann ausläuft. Dann wird das Amt auch Prüfen, seit wann deine bekannte diesen Mehrverdienst hat und dann kann es unter Umständen auch großen Ärger geben.

Deine Bekannte nimmt Steuergelder für sich in Anspruch, wovon sie genau weiß, dass sie auf diese Mittel keinen oder zumindest nicht ganz so viel Anspruch hat. Ich persönlich nenne das Betrug, wie du das nennst weiß ich nicht.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn ich an der Stelle deiner Bekannten wäre, würde ich die Änderung des Gehalts sofort melden, denn wenn das im Nachhinein rauskommt und das wird es sehr wahrscheinlich, dann wird sie sicherlich einen Teil des erhaltenen Wohngeldes zurückzahlen müssen, die Ämter haben nichts zu verschenken.

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» crazygirl1990 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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