negativer Schufa Eintrag immer negativ

vom 23.05.2011, 11:39 Uhr

Meine Schwester wollte in eine 2 Zimmer Wohnung umziehen, da sie vom Ehemann getrennt lebt und er die Kinder bei sich hat. Nun hatte sie das Problem das bei ihr ein abbezahlter negativer Schufa Eintrag eingetragen war.

Eigentlich dachte ich immer das wenn man diese abbezahlt hat, das dieser Vermerk dann wieder positiv ist.

Mittlerweile hat sie zwar vom Amt eine Wohnung bekommen da sie so nicht weiter gekommen war, aber trotzdem ist dies doch merkwürdig oder sehe ich die Sache falsch.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Auch wenn er abbezahlt wurde, bleibt der Eintrag erstmal stehen. Ich glaube die Einträge werden nach 3 Jahren gelöscht. Ich meine mal gelesen zu haben, dass du auch vorzeitig einen Antrag zur Löschung einreichen kannst.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Schufa Einträge werden nicht sofort gelöscht, egal ob negativ oder positiv. Wenn hier eine Löschung erfolgen soll, dann muss sie dies bei der Schufa beantragen. Ich weiß allerdings nicht, ob jeder Eintrag einfach auf Antrag gelöscht werden kann. Dazu kann sie sich aber bei der Schufa erkundigen, denn so ein negativer Eintrag macht ja nicht nur bei der Wohnungssuche Probleme, sondern auch bei anderen Vertragsabschlüssen, die sie vielleicht jetzt noch tätigen muss.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Zunächst würde ich schon gerne wissen, welche Vorstellung man von einem sog. negativen Eintrag bei der Schufa hat. Eigentlich, so mein Kenntnisstand, sind dort die Verbindlichkeiten gelistet. Das allein ist nämlich weder positiv noch negativ. Es beschreibt schlich die laufenden Darlehensverpflichtungen. Und wenn ein Kredit abbezahlt wurde, bleibt die Information dass ein Darlehen genutzt wurde, schlicht eine Zeit lang stehen. Wobei Einträge bzgl. eines überzogenen Kontos nicht aufgelistet werden.

Problematisch wird es wohl erst dann, wenn man seine Pflicht hinsichtlich der Rückzahlung nicht erfüllt hat UND der Kreditgeber dies der Schufa meldet! Diese Information verschlechtert einfach die eigene Bonität, weil man annimmt, dass ein Schuldner der einmal seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, es ein weiteres Mal im Zweifel auch nicht so genau nimmt. Und es wird unterstellt, dass die ausbleibende Zahlung an der mangelnden Zahlungsmöglichkeit liegt. Das aber u.U. ein Streit mit dem Kreditgeber zur Zurückhaltung der Rate geführt hat oder das die Raten bis zu einer Klärung auf ein anderes Konto zwischengeparkt wurde (also das Geld schon verfügbar war!), wird leider nicht berücksichtigt und das sind Fälle, in welchen der Kunde bei der Schufa vorsprechen muss, um die dann falschen Informationen zu berichtigen.

Woher weiß denn Deine Schwester, was der Grund dafür war, dass sie bislang auf dem freien Wohnungsmarkt keinen Erfolg hatte? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass alle Vermieter sich die Mühe machen und die Kosten in Kauf nehmen, bei der Schufa anzufragen. Zumal mir nicht mal ganz klar ist, welche konkreten Informationen ein Vermieter dann zu sehen bekommen würde. Evtl. sprechen andere Gründe dafür, dass die Vermieter Deiner Schwester die Wohnung nicht überlassen wollen. Das kann am Job liegen, am Einkommen oder aber am Auftreten. Oder viel einfacher: es gab nach Vermietereinschätzung einfach bessere Interessenten für die Wohnung.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Warum soll beispielsweise ein negativer Schufa Eintrag auch bei Abzahlung plötzlich positiv werden? Das macht doch überhaupt keinen Sinn, denn die betreffende Person hat sich ja damals nicht an die vertraglichen Bedingungen gehalten. Dieser Zustand wird eben durch die Schufa beurteilt und man gibt eben dabei eine sogenannte Frist dem Schuldner mit dem Eintrag. So ist jeder Schuldner wieder in der Lage, sich in finanzieller Sicht wieder aufzubauen. Das man mit einen negativen Eintrag eventuell Probleme bekommt ist irrelevant.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Eintrag bleibt auch nach Abzahlung noch stehen. Normalerweise werden die Einträge zum Beginn des 3. Kalenderjahres nach der Eintragung gelöscht, sofern bis dahin eben alles abbezahlt ist. Nach der Abzahlung wird nur ein Erledigungsvermerk dazu angebracht. Das macht die Schufa aber oft nicht von alleine. Entweder der Gläubiger teilt mit, dass er sein Geld vollständig erhalten hat oder der Schuldner weist die Schufa selbst darauf hin, damit nach einer Überprüfung der Vermerk angebracht wird.

Durch den Erledigungsvermerk wird ein Schufa-Eintrag aber nicht positiv. Es ist ja trotzdem noch ersichtlich, dass die Person mal Zahlungsschwierigkeiten hatte und das kann für einen Vermieter eben auch ein Grund sein, seine Wohnung nicht an diese Person zu vermieten.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Woher weiß denn Deine Schwester, was der Grund dafür war, dass sie bislang auf dem freien Wohnungsmarkt keinen Erfolg hatte? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass alle Vermieter sich die Mühe machen und die Kosten in Kauf nehmen, bei der Schufa anzufragen. Zumal mir nicht mal ganz klar ist, welche konkreten Informationen ein Vermieter dann zu sehen bekommen würde. Evtl. sprechen andere Gründe dafür, dass die Vermieter Deiner Schwester die Wohnung nicht überlassen wollen. Das kann am Job liegen, am Einkommen oder aber am Auftreten. Oder viel einfacher: es gab nach Vermietereinschätzung einfach bessere Interessenten für die Wohnung.

Du hast noch nie versucht in einer Großstadt eine Wohnung zu mieten, oder? In Hamburg beispielsweise verlangt so ziemlich jeder Vermieter vom eventuellen Mieter bereits bei der schriftlichen Bewerbung um die Wohnung auch eine Schufa-Auskunft. Die bezahlt natürlich der Wohnungsbewerber auch schön selber. Eine solche "Schufa-Auskunft für Geschäftspartner" sieht dann so aus, dass man von der Schufa eine Art Schreiben bekommt, in dem (im besten Falle) drinsteht, dass keine negativen Aussagen über die finanzielle Lage der Person vorliegen. Wie genau eine solche Auskunft aussieht, wenn man nicht-bezahlte Verpflichtungen hat kann ich leider nicht sagen, meine Schufa-Daten sind ja zum Glück ohne negative Einträge.

Wenn es einmal einen "negativen Eintrag" gibt, dann heißt das, das man eine Rechnung auch nach Mahnung nicht bezahlt hat. Wenn die Rechnung eigentlich strittig war und man aus dem Grund nicht bezahlt hat, was man auf Beantragung bei der Schufa und nach Prüfung dann gegebenfalls zur Kenntnis nimmt, muss die Löschung eines solchen Eintrages jedenfalls erstmal vom Schuldner beantragt werden. Wenn der Eintrag gerechtfertigt war, weil man eine Rechnung bis ins Mahnverfahren nicht bezahlt hat weil man es gerade einfach nicht konnte oder so, so bleibt dieser Eintrag auch erhalten. Denn es ist ja korrekt, dass eine Rechnung nicht fristgemäß bezahlt worden ist, und genau das sagt so ein negativer Eintrag aus. Er verwandelt sich nicht einfach in einen positiven, nur weil Schuldner und Gläubiger jetzt endlich quitt sind, denn bei der Schufa geht es ja nicht darum, ob die Zahlen auf dem Konto am Ende jeweils null sind. Bei der Schufa geht es darum, ob ein Vertragspartner seinen finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt oder nicht - und das war hier so nicht der Fall, also bleibt ein negativer Eintrag ganz logischerweise auch stehen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@Taline: Das ist doch eigentlich die sogenannte Hauptaufgabe der Schufa, die Vertragspartner auf ordnungswidrige Kunden hinzuweisen. Wer eben seine Verträge nicht ordnungsgemäß erfüllt, muss eben mit Konsequenzen dabei rechnen. Und Wer es eben einmal macht, kann es doch auch immer wieder so machen. So schädigt er aber im Endeffekt wiederum andere Vertragspartner. Und diese Vertragspartner brauchen daher auch einen gewissen Schutz.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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