Fußmatten mit Sprüchen: Vermieter will sie verbieten
@senny: Die eigene Wohnung fängt in einem Mehrparteienwohnhaus eben nicht im gemeinsamen (!) Hausflur an. Verfügen kann man über das, was im Mietvertrag geregelt ist (Wohnung und Keller, evtl. noch die Garage). Um den Hausflur muss man sich höchstens kümmern (Kehrwoche) oder aber für ihn zahlen. Beliebige Nutzungsrechte (die nicht zweckentsprechender Natur sind!) ergeben sich daraus nicht! Es verbieten sich hier schon Poster, Bilder, Fahnen usw. usf. und können höchstens geduldet werden. Ob sich nach einer längeren Duldung schon ein Recht entwickelt, weiß ich nicht. Schließlich ändert sich auch die Zusammensetzung der Mieter, so dass es nicht hilfreich wäre, hier auf so was zu pochen. Und im konkreten geht es ja nicht um einen einfachen Fußabtreter.
Vielmehr geht es um einen Fußabtreter mit einem Spruch. Und dieser Spruch wieder bezieht die Nachbarschaft bzw. "den Nachbarn" mit ein. Und jetzt kommen wir zu dem Punkt an dem Komik eben nicht mehr geteilt werden muss. Fühlt sich ein Nachbar hier angegriffen, ist doch schon genug getan, um den Hausfrieden zu gefährden. Wäre es eine Matte ohne Spruch, gäbe es wohl die Aufregung nicht.
@Diamante: Es gibt kein Gesetz, welches alle Fußmattensprüche auflistet, die nicht mehr tragbar sind. Das alles sind dann Einzelfallentscheidungen und im schlimmsten Fall muss eben ein Richter entscheiden, wie weit ein solcher Spruch wirklich als störend empfunden werden kann. Und ich wäre nicht bereit, meine Hand dafür ins Feuer zu legen, dass der Spruch sicher zugelassen wird.
Klar kann und muss der Vermieter solche Anspielungen auf die Nachbarschaft untersagen, egal welcher Art die nun sind. Ansonsten kann ja auch jemand ein Schild am Briefkasten anbringen mit dem Text: Keine Werbung aber beim Nachbarn. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass kein Mieter belästigt oder eben in Gefahr durch irgendwelche Dinge gebracht wird. Hält man sich als Mieter an solche Dinge nicht, kann es unter Umstände die fristlose Kündigung bedeuten.
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