Anwaltsrechnung auch in Raten?

vom 05.11.2011, 17:14 Uhr

moin! hat geschrieben:Soweit ich weiß, wird Prozesskostenhilfe nicht verweigert, weil die Sachlage zu unklar erscheint, sondern weil nicht alle für deren Bewilligung benötigten Unterlagen vorgelegt werden oder aus diesen Unterlagen hervorgeht, dass der Antragssteller eben keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hat.

Wird aber der Antrag auf Prozesskostenbeihilfe nicht auch dann abgelehnt, wenn eher keine Aussicht auf Erfolg vor Gericht besteht? Auch das könnte alkalie1 ja mit der Aussage meinen, das etwas unklar ist.

Davon abgesehen aber, sollte A unbedingt sofort mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen und eben die Situation erklären. Es wundert mich aber schon, dass nicht im Vorfeld schon darüber gesprochen wurde, wie man weiter verfahren soll, wenn der Antrag auf Prozesskostenbeihilfe abgelehnt wird. Denn viele Anwälte sitzen heute wirklich nicht mehr auf dem hohen Ross und lassen sich durchaus auch auf eine Ratenzahlung ein, wenn der Klient nicht die gesamte Summe auf einmal zahlen kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ratenzahlung ist eigentlich immer möglich. Wenn Jemand nicht bezahlen kann, holt man sich das Geld lieber in Raten als zusätzliche Kosten zu verursachen. Und bei Anwälten ist es sowieso möglich! Meine Mutter musste wegen eines Rechtsstreits zum Anwalt, ein Jahr später bekam sie eine Rechnung 800 Euro.

Da wir eine große Familie sind ist das extrem viel. Im Brief stand dann aber auch direkt, dass man Ratenzahlung vereinbaren könnte. Die Anwälte wissen, dass sehr viele Menschen nicht das Geld haben es auf einmal zu bezahlen, aber nur wenige schreiben was von Ratenzahlung in ihre Briefe, weil es ihnen eigentlich unangenehmer ist als Alles direkt zu bekommen. Wenn es aber nicht Anders geht, wird sich der Anwalt vermutlich drauf einlassen!

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich finde auch, das A sich da besser vorher hätte absichern müssen, ob der Rechtsanwalt auch damit einverstanden ist, das die Rechnung in Raten beglichen wird, denn so etwas macht man in der Regel ja im Vorfeld und nicht erst hinterher. Wenn der Anwalt nämlich keine Ratenzahlung akzeptiert, ist es hinterher schon schwierig, wenn man nicht über die finanziellen Mittel verfügt, dir Rechnung zu begleichen. Aber ich denke, das man auch mit einem Anwalt sprechen kann und der sich auch darauf einlässt, denn er ist ja sozusagen vom Fach und kann sein Geld dann selber im Notfall einklagen. Also ich würde A raten, sich mit der Anwaltskanzlei in Verbindung zu setzen und das abzuklären, denn wir können hier ja nicht für den Anwalt sprechen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke in diesem Speziellen Fall der Person A einmal, dass hier die Person A auch nicht ganz offen dem Anwalt vielleicht war. Es könnte nämlich auch der Eindruck beim Anwalt entstanden sein, dass die Person A die angefallene Summe in einen Zug komplett erledigt. In einem solchen Fall kann eine Ratenzahlung oder zumindestens der Vertrag dazu sich sehr schwierig gestalten, denn man ist im Vorfeld von anderen Gegebenheiten ausgegangen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Frage kann nur der betreffende Anwalt klären. Schließlich ist es sein Geld, mit welchem er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Daher kann nur er darüber verfügen bzw. entscheiden, ob er hier auch eine Ratenzahlung akzeptiert. Wobei die Vernunft hier schon dazu raten würde, dem Kundenwunsch von A nachzukommen. Denn wenn dieser A das Geld eben nicht verfügbar hat, kann der Anwalt zwar über ein Inkasso-Verfahren seine Bezahlung erzwingen. Ist aber z.B. nichts pfändbares bei A zu holen, erhält der Anwalt sein Geld auch nicht schneller. Außerdem droht ihm ein eher schlechter Ruf.

Für beide Seiten ist es also ratsam, sich auf eine vernünftige und realistische Ratenzahlung zu einigen. Dazu muss aber A aktiv werden und sich möglichst bald mit dem Anliegen an den Anwalt wenden. Es ist sicher nicht förderlich, zunächst die Zahlungsfrist abzuwarten und erst auf die erste Mahnung hin zu reagieren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das kann dir hier keiner sagen. Erstmal kennt man den Anwalt nicht und weiß nicht, ob er sich persönlich darauf einlassen würde. Dann weiß man nicht, um wieviel Geld es geht und dann weiß man auch nicht, ob der Anwalt es in der Regel so hält, dass er alles sofort bezahlt haben will.

In der Regel kann man, wenn man verhandelt überall eine Ratenzahlung machen. Aber dazu muss man den Anwalt fragen und das am besten im Vorfeld und nicht erst dann, wenn die dicke Rechnung kommt. A sollte sich schleunigst mit dem Anwalt in Verbindung setzen um das zu regeln. Ob er auf Ratenzahlung eingeht kann keiner hier pauschal sagen. Aber soviel ist zu sagen. Anwälte dürfen Ratenzahlung gewähren. Sie müssen es aber nicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben: Anwälte dürfen Ratenzahlung gewähren. Sie müssen es aber nicht.

Das sehe ich auch so, allerdings muss man hierbei auch den speziellen Rechtsfall im Auge haben. Muss nämlich beispielsweise ein Mandant der gegnerischen Partei eine Geldsumme unter Umständen zahlen, wird sich der Anwalt möglicherweise nicht auf eine Ratenzahlung einlassen. Er muss nämlich unter Umständen damit rechnen, dass sein Mandant mit den Zahlungen finanziell überfordert ist. Daher denke ich einmal, dass es immer auf den eigentlichen juristischen Streit dabei ankommt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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