Bedarf die Privatinsolvenz eines Treuhänders?
Person A steht wohl kurz vor der Privatinsolvenz. Der Schuldnerberater kann für A auch nicht mehr viel machen. A wartet eigentlich nur noch darauf, dass der Schuldnerberater die Papiere fertig macht und dass dann die Privatinsolvenz eingeleitet werden kann.
Braucht A einen Treuhänder oder bekommt A einen Treuhänder an die Seite gestellt, der im Prinzip "überwacht", wie A in den nächsten 6 Jahren lebt? Oder wie geht das vonstatten, dass A auch wirklich so lebt, wie die Insolvenz es von ihm verlangt?
Den sogenannten Treuhänder bekommt er sofort nach der Eröffnung des Verfahrens. Weiterhin bekommt er dann eben auch ein sogenanntes Treuhänderkonto, bei dem eben wie der Name schon sagt der Treuhänder die sogenannte Verfügungsgewalt hat. Und eben der Korrektheit halber wird der Treuhänder vom Gericht der betreffenden Person zugewiesen, denn den kann man sich nicht selbst aussuchen.
Privatinsolvenz - Treuhänder - Insolvenzen von Kleinunternehmern und Selbständigen. Alles Themenbereiche, die immer wieder schmerzen und meist neben den Betroffenen, die Familie und die nahen Angehörigen mit einbeziehen und belastend wirken.
Stets sollte man sich vergegenwärtigen, dass solche Situationen nicht über Nacht kommen, sich langsam aufbauen und schließlich wie eine Lawine über einen hinwegziehen. Privatpersonen, Unternehmer oder Freiberufler machen Fehler. Diese kommen häufiger vor als man denkt. Zu existenzbedrohenden Krisen entwickeln sich Fehlentscheidungen dann, wenn sie nicht schnell erkannt und nachhaltig beseitigt werden. Es ist auch nie zu spät, wenn schon einmal der Gerichtsvollzieher klingelt. Derartige Situationen bedeuten noch lange kein Aus.
Dennoch sollte man alle denkbaren Facetten kennen, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Aus der Erfahrung mit vielen zum Teil sehr unterschiedlichen Fällen wurden präventive Maßnahmen in einem Leitfaden zusammengefasst, bei dem mehrere Experten mitgewirkt haben.
Der Titel "Unternehmenscoaching - Insolvenzgefahren vermeiden" - ISBN 978-3-938684-11-5 weist zwar auf einen gewerblichen Hintergrund hin, aber vor dem Aspekt vieler Klein- und Nebenerwerbsgründungen, über die jeder einmal in seinem Leben nachdenkt, sind diese Entwicklungen auf diese nahezu uneingeschränkt übertragbar. Die detaillierten Inhaltsverzeichnisse sind via Internet über die ISBN auf der Verlagwebsite einsehbar.
Folgende Puntke werden u.a. angesprochen: Schuldenregulierungsverfahren, außergerichtliche Einigungsversuche, gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensphase. Auch die Punkte Unternehmens/Regelinsolvenz werden genauso einbezogen, wie Wege derartige Entwicklungen zu vermeiden und rechtzeitig Vorsorge zu treffen.
@uvis-beratung: Was du hier so schreibst ist natürlich kompletter Unsinn, denn eine Privatinsolvenz kann man nur machen oder besser gesagt beantragen, wenn man nicht einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht. Und das gilt für den gesamten Zeitraum der Entstehung der Schulden. Der zugewiesene Treuhänder kann nämlich auch nur bei einen eventuellen Umzug des Schuldners gewechselt werden.
Der zugewiesene Treuhänder wird daher auch nie die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zustimmen, denn es handelt sich um eine sogenannte Privatinsolvenz. Der Schuldner muss hier nämlich 6 Jahre mit dem Treuhänder zusammen arbeiten. Dieser fungiert ähnlich wie ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Karlchen, da muss ich dir nun widersprechen, denn natürlich können auch Schulden aus gewerblicher Tätigkeit in die Privatinsolvenz einfließen! Selbstständige Unternehmen mit mehr als 19 Gläubigern können auch die Regelinsolvenz beantragen, was unter Umstände gewisse Vorteile bringen kann, da die "Vorarbeit" unter Umständen schneller erledigt werden kann. Anders sieht es bei Schulden aus Unternehmensgesellschaften aus, aber davon war hier nicht die Rede!
Ob Privat- oder Regelinsolvenz, es gibt in beiden Fällen einen Treuhänder, dem man seine Einkünfte, sowie Änderungen bei den persönlichen Daten mitteilen muss und der verwertbares Vermögen, bzw. Einnahmen während der Insolvenz verwaltet, also nach Abzug seiner Kosten unter den Gläubigern aufteilt.
@Trisa: Denn muss allerdings auch der Unternehmer wenn das überhaupt funktioniert total privat zahlungsunfähig sein. Eine Privatinsolvenz ist eben nur für reine private Schulden gedacht. Man ist damit eben als sogenannter Privathaushalt pleite gegangen. Es ist eben sehr selten und eigentlich nicht so der Regelfall. Was mein Vorposter schrieb stimmt natürlich so in keiner Weise.
Karlchen, Hier findest du den entsprechenden Gesetzestext, der hoffentlich ein wenig dazu beiträgt weitere Falschinformationen zu vermeiden! Wenn ich als ehemalige Unternehmerin eine Millionen Schulden habe, dann kann ich natürlich trotzdem auch mit einem Vermögen von 50.000€ in die Insolvenz gehen. Die Höhe des Schulden und des zu verwertenden Vermögen, entscheidet nicht darüber, ob die Privat- oder die Regelinsolvenz in Frage kommt. Und wer in der Insolvenz ist, kann unter Umständen trotzdem weiter ein Gewerbe betreiben.
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