Rechtliche Möglichkeiten gegenüber Schuldnern

vom 29.01.2012, 17:36 Uhr

Folgende Ausgangssituation: Person A möchte Individualurlaub machen und informierte sich deshalb im örtlichen Reisebüro nach Flügen. Das Reisebüro existiert schon recht lange und sowohl A als auch Bekannte von A haben dort schon Urlaube gebucht, wobei es nie Probleme gab. Das Reisebüro macht ein gutes Flugangebot und da A die örtliche Wirtschaft stärken möchte, bucht er auch wieder dort. Da es ein eher untypisches Ziel ist, läuft die Buchung scheinbar nicht reibungslos, da es keine großen Agenturen gibt, die Flüge dorthin anbieten.

Im Reisebüro bucht A letztendlich bei Person B, der sich als Chef des Ladens vorstellt. Da A im Vorfeld gute Erfahrungen gemacht hat, der Laden gleich um die Ecke ist und das Angebot in Ordnung ist, begeht A den Fehler und übergibt dem Chef des Reisebüros einen größeren Geldbetrag für zwei Flüge für sich und seine Frau. Es handelte sich dabei nicht um eine Anzahlung, sondern um den Gesamtpreis, der das Monatsgehalt der meisten übersteigen dürfte. Die Zahlung bekommt er handschriftlich quittiert, mit dem Versprechen zeitnah Flugbestätigungen zu erhalten.

Im Weiteren Verlauf gibt es Probleme, doch B verspricht sowohl persönlich, als auch per Mail alles im Griff zu haben und verspricht immer wieder zeitnah die Flugbestätigung zu bekommen. Da die Ausreden immer fragwürdiger werden, entscheidet sich A irgendwann anderswo Flüge zu buchen (wo er auch sofort eine Bestätigung bekommt) und teilt B dies mit, mit der Bitte das Geld zurück zu zahlen. Ab diesem Zeitpunkt wurden die E-Mails von B gelesen, aber nicht mehr beantwortet. Nach der Reise ist der angebliche Chef im Reisebüro nicht mehr anzutreffen und dort ist entweder geschlossen oder es sitzt dort ein junger Mitarbeiter, der sich ahnungslos gibt und keine Auskünfte geben kann, da dies ja der Chef persönlich gemacht hat.

A übergibt das Ganze einem Anwalt, dieser erwirkt einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid. Ein Gerichtsvollzieher teilte nun mit, dass B nicht der Inhaber ist und der rechtliche Inhaber C mittlerweile die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. C steht scheinbar nur namentlich dahinter, denn im Reisebüro traf man immer nur B und den vermeintlichen Auszubildenden an. Für den Gerichtsvollzieher ist die Sache mit Abgabe der eidesstattlichen Versicherung scheinbar erledigt. Nachfragen im Reisebüro ergaben, dass B zur Zeit zur Kur ist und man ihn nur schwer erreichen kann und selbst wenn B dort anzutreffen wäre, würde er wohl kaum den übergebenen Betrag einfach zurückgeben.

Doch kann B nicht auch irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden, denn schließlich stammen die Versprechungen von ihm und er war es der das Geld angenommen und quittiert hat. Kann dafür C haftbar gemacht werden oder kann man Person B wegen Unterschlagung (das Geld scheint ja weg zu sein), Betrug oder anderem anzeigen? Oder hat A wirklich nur einen Anspruch gegenüber Person B, den er selbst nicht einmal kennt?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke hier einmal direkt, dass eventuelle mündliche Absprachen zum konkreten Problem keinerlei Geltung besitzen. Es wurden ja letztendlich Verträge abgeschlossen und das denke ich mal in schriftlicher Form. Daher gibt es auch die sogenannten Vertragsbedingungen, die auch bei eventuellen Problemen eine Lösung anbieten sollten. Ein Blick darauf kann unter Umständen schon die rechtliche Situation hierbei etwas aufklären. Weiterhin sind die AGBs der Firma entscheidend, denn die hat man ja mit dem Vertragsabschluss direkt akzeptiert.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Karlchen, wie ich bereits schrieb, existieren lediglich Mails und die handschriftliche Bestätigung, dass die Summe bar übergeben wurde und dafür zeitnah die Flugbestätigung erfolgt! Ob es AGB gibt, ist schwer zu ermitteln, sichtbar hängen keine aus. Doch unabhängig davon, wird wohl in keinen Geschäftsbedingungen drin stehen, dass jemand 3000€ einstecken darf ohne eine Gegenleistung zu erbringen!

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Trisa hat geschrieben:Karlchen, wie ich bereits schrieb, existieren lediglich Mails und die handschriftliche Bestätigung, dass die Summe bar übergeben wurde und dafür zeitnah die Flugbestätigung erfolgt! Ob es AGB gibt, ist schwer zu ermitteln, sichtbar hängen keine aus. Doch unabhängig davon, wird wohl in keinen Geschäftsbedingungen drin stehen, dass jemand 3000€ einstecken darf ohne eine Gegenleistung zu erbringen!

AGBs muss es ja geben, denn dazu besteht ja eine gesetzliche Pflicht diese dem Kunden sichtbar zu machen. Daher muss jedes Geschäft seine AGBs für jeden Kunden sichtbar zur Ansicht aushängen. Die Gegenleistung muss ja auch irgendwie genau definiert sein. Ist das nicht der Fall, kann es aus juristischer Sicht sehr problematisch werden. Es ist ja schließlich ein sogenannter Dienstleistungsvertrag.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und nun in Insolvenz geht, wird mit dem verbliebenen Vermögen versucht die Verbindlichkeiten zu bedienen. Es wird dazu eine Rangfolge angelegt und die, denen der Reisebürobesitzer das meiste schuldet werden zuerst bedient. Wenn dann noch etwas übrig bleibt, bekommst du mit Glück auch noch etwas. Ansonsten wirst du nichts bekommen.

Nach dem Motto greif doch einem nackten Mann in die Tasche. Ich arbeite in der Immobilienbranche, wir hatte oft schon höhere Forderungen an Privatpersonen und wenn wir Pech hatten sind wir da auch auf sämtlichen Geldern, also auch Instandhaltungskosten an der Wohnung usw. sitzen geblieben. Einfach nur weil der Schuldner nichts mehr hatte. Der war dann nach seinen 7 Jahren einfach alles Schulden los.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Er kann nach dem Gesetz allerdings nur in Insolvenz gehen, wenn dabei kein Betrug vorliegt. In diesem Fall könnte allerdings eine solche Option bestehen, die natürlich ein Jurist erst einmal ab prüfen sollte. Liegt der Betrug vor und kann dem Gericht glaubhaft auch erläutert werden, wird dann auch kein Insolvenzverfahren eröffnet und der Schuldner kann erst in 10 Jahren wieder in Insolvenz gehen, allerdings nicht mit dem selben Fall. Hier muss dann die Summe in voller Höhe beglichen werden.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Bassaufdreher, von Insolvenz war doch gar nicht die Rede. Wenn jemand die eidesstattliche Versicherung abgibt, bedeutet dies doch keineswegs, dass er automatisch die Insolvenz anstrebt. Sofern der Inhaber Insolvenz anmelden würde, wäre das Verfahren klar und in dem Fall würde man als Gläubiger ja auch darüber informiert, bzw. angehört werden. Und das man in diesem Fall gar nichts bekommt, muss ebenfalls nicht so sein, auch wenn es natürlich viele Schuldner gibt die mit einem Nullplan ihre Insolvenz durchziehen. Das derjenige mit den höchsten Forderungen zuerst bedient wird, ist mir jedoch neu, bzw. vermutlich die nächste falsche Aussage. Meines Wissens nach, wird zuerst der Insolvenzverwalter bedient, bzw. die Kosten des Verfahrens gezahlt und wenn dies nicht der Fall ist, können die Verfahrenskosten auch noch bis zu fünf Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung bedient werden. Weitere Einkünfte über der Pfändungsfreigrenze werden meines Wissens nach gleichmäßig prozentual verteilt. Doch darum geht es hier gar nicht. Wie gesagt war von einer Insolvenz nicht die Rede.

Die Frage ist vielmehr, inwiefern der Mitarbeiter, der das Geld angenommen hat und sich als Chef ausgibt, rechtlich verantwortlich ist. Immerhin war er derjenige, der das Geld angenommen hat und sich um die Buchung der Flüge kümmern wollte!

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ach so, dass ist gut zu wissen, denn bei mir auf Arbeit hat mir es einer der Sachbearbeiter so erklärt, als ich letztens einen Brief des Insolvenzverwalter eines Mieters in der Hand hatte. Gut zu wissen, dass es nicht so ist. Tut mir leid, ich werde mich erst noch mal in Ruhe zu diesem Thema belesen und nicht blind Glauben was die Kollegen erzählen.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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