Darf Bank einen Dispo ohne Vorankündigung verringern?
A hat einen Dispo bei der Bank. Da sein Einkommen in den letzten Monaten etwas geringer ausgefallen ist, als früher, hat die Bank den Dispo gekürzt. Früher war er 2000 Euro, den A aber sehr selten voll ausgeschöpft hat und nun hat die Bank ihn auf 1000 Euro verringert. A wollte gestern Geld holen und der Dispo war erschöpft und das Konto gab kein Geld mehr her. A hat immer den Dispo zwischendurch ausgeglichen gehabt. A hat nun online geschaut und auf der Seite steht, dass er einen Dispo von 1000 Euro hat.
Darf die Bank den Dispo einfach ohne vorher mit Kunden A zu korrespondieren einfach halbieren? Muss die Bank das nicht ankündigen? Ich konnte A nichts raten, weil ich mich mit Dispos nicht auskenne. Ich weiß nur, dass Dispokredite eine Kann-Entscheidung der Bank ist und keiner einen Anspruch darauf hat. Das habe ich A auch gesagt. Aber A weiß nun nicht, wie er bis Ende des Monats über die Runden kommen soll. A hat fest mit diesem Dispokredit gerechnet, der am 1. auch wieder ausgeglichen ist und auch wieder Plus am Konto ist.
Bislang kenne ich auch eher den Schritt, dass die Bank schriftlich mitteilt, dass der gewährte Dispositionsrahmen nicht mehr gewährt wird. Das so was stillschweigend passiert, habe ich noch nie gehört. Spätestens bei den Kontoauszügen sollte so eine Information untergebracht werden. Und seltsam ist das insbesondere deshalb, weil hier ja nicht der ganze Dispositionskredit gekündigt wurde, sondern nur ein Teil bzw. die Höhe verändert wurde.
Ich als Kunde würde mich hier, unabhängig davon, ob es rechtens ist und das es sich um eine Kann-Leistung handelt, lautstark beschweren. Schließlich beeinflusst das massiv die eigene Planung, wenn hier der Kreditrahmen ohne Rücksprache gekappt wird. Service ist sicher etwas anderes.
Hier kann nur angeraten werden, mit der Bank baldmöglichst das Gespräch zu suchen und die eigene Situation klar darzustellen. Ebenso, dass man gewillt ist, den alten Rahmen für diesen Kredit wieder gewährt zu bekommen. Sofern es keine wirklichen Gründe gibt, dass der Kreditrahmen gekürzt wurde (wobei das hier nicht so wirkt und ein geringeres Einkommen allein sollte nicht als Begründung ausreichen), wird die Bank wohl einlenken. Evtl. muss man auch darauf bestehen, hier mit dem Filialleiter zu sprechen. Denn es ist nicht unwahrscheinlich das der jeweilige Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin tatsächlich nicht berechtig ist (aus welchen Gründen auch immer), selbständig eine solche Änderung durchzuführen.
Ansonsten kann A noch einfach eine neue Bank suchen und bei der einen Dispositionskredit aushandeln. Vermutlich wird der zu Beginn eher geringer ausfallen, aber für eine Zwischenzeit könnte A mit dem alten Konto und dem neuen Konto und dem neuen Dispositionsrahmen arbeiten. In letzter Konsequent sollte der Schritt aber beinhalten, dass A die Bank wechselt - sobald jedenfalls die neue Bank den gewünschten vollen Kreditrahmen gewährt.
Die Bank darf oder muss diesen Schritt sogar durchführen, wenn beispielsweise sie durch andere gesetzliche Vorschriften dazu gezwungen wird. Dann steht nämlich die Bank unter sogenannten Zugzwang. Macht die Bank es allerdings nicht, verstößt sie gegen geltende Gesetze und kann sogar unter Umständen verklagt werden. Im schlimmsten Fall muss sie bei entstandenen Schaden sogar Schadenersatz leisten.
Die Bank darf es, da es sich bei einem Dispositionskredit um eine genehmigte Überziehungsmöglichkeit handelt. Anders ist es bei einem vertraglich geregelten Kontokorrentkredit, der in der Regel bei Firmen, bzw. Gewerbekunden oder ab einer gewissen Höhe (so ab 15.000,-- EUR) auch bei Privatkunden gewährt wird. Unterschied zum Dispo ist, dass es hier einen Vertrag gibt, bei dem Kündigungsfristen gelten. Auf einem anderen Blatt steht aber, ob das dem Kunden gegenüber so in Ordnung ist, wenn die Dispokürzung absolut ohne Vorwarnung und ohne triftigen Grund, z.B. Vorliegen einer Pfändung vorgenommen wurde. Auch wenn das Konto längere Zeit keine nennenswerten Umsätze aufweist wäre das Verhalten der Bank noch verständlich. Falls aber wirklich nur eine Dispokürzung erfolgt, weil einmal weniger Gehalt gekommen ist, sollte man sich beschweren; normal hat so eine Beschwerde auch Erfolg. Die Bank verdient schließlich an der Dispoinanspruchnahme und kann es sich heutzutage normal nicht mehr leisten, Kunden zu verlieren.
Eigentlich hätte dich die Bank darüber informieren müssen das sie einfach so von heute auf morgen deinen Dispo kürzt. Im Normalfall wird dies auch gemacht. Ich denke mal wenn du zu deiner Bank gehst und den Dispo wieder erhöht haben möchtest dürfte eigentlich nix dagegen sprechen, da die Bank ja gesehen hat das du deinen Dispo nicht immer vollkommen ausschöpfst und du mit Geld umgehen kannst. Vorraussetzung ist natürlich das du noch regelmäßiges Einkommen hast.
Normal sollte die Bank A informiert haben. Dies wird heute oftmals bei den Kontoauszügen gemacht, wenn man diese ausdruckt. Dann kommt eben ein zusätzliches Blatt, wo dann solche Mitteilungen dabei sind. Daher sollte A seine Kontoauszüge einmal genauer anschauen oder halt neu ausdrucken.
Ansonsten kann die Bank den Dispositionskredit den aktuellen Verhältnissen des Kunden anpassen. Du schreibst selbst, das der Verdienst von A in den letzten Monaten geringer war. Zudem hat die Bank ja auch Einblick in die Ausgaben von A durch die Buchungen. Wenn dann die Bank also zu der Erkenntnis kommt, das A eine Überziehung von 2.000 Euro nicht so einfach wieder ausgleichen kann, dann ist sie sogar verpflichtet, den Rahmen der Überziehung zu kürzen.
Jede Bank macht in regelmäßigen Abständen eine sogenannte Kontodurchsicht. Stellen sich dabei eventuelle Probleme des Kunden dar, muss die Bank reagieren. Die Bank darf ihre Information auch in mündlicher Form dem Kunden bei seinen Besuch der Bank geben. Dieses Gespräch gilt dann erst einmal als freundlicher Hinweis. Bei weiteren Maßnahmen darf sich dann die Bank darauf beziehen. So ist die allgemeine Rechtslage dazu.
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